Baden-Württemberg gehört zu den Bundesländern, in welchen der Erlass einer Katzenschutzverordnung vom Land auf die Kommunen und Gemeinden übertragen wurde.
Eine Katzenschutzverordnung gilt für alle Katzen mit Freigang und beinhaltet:
- Die Kastration – denn auch Katzen und Kater, die selbst ein schönes Zuhause haben, paaren sich mit den freilebenden Katzen und tragen somit zur Vermehrung der Straßenkatzen und damit zu deren Leiden bei.
- Die Kennzeichnungspflicht durch den Halter (mittels Tätowierung oder Mikrochip durch den Tierarzt)
- Die Registrierung der Katze (kostenfrei, z.B. in Portalen wie Findefix, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes oder Tasso e.V.)
Bislang hat die Stadt Stuttgart die Verordnung noch nicht verabschiedet. Das sollte sich in 2025 ändern.
https://katzenhilfe-stuttgart.de/infos-tipps/katzenschutzverordnung/