Die Stadt Stuttgart erarbeitet in den nächsten zwei Jahren ein umfassendes und detailliertes Konzept für den massiven Ausbau der Radwege bis 2035 und darüber hinaus sowie ein Regelwerk für die Anforderungen an die Qualität der Radwege im Stadtgebiet.
Ausbau der Radwege:
Neben der bisherigen Planung von 'Hauptradrouten' ermittelt die Stadt Stuttgart nun für jeden Stadtteil, welche weiteren Angebote für einen sicheren und durchgängigen Rad- und Fußverkehr notwendig sind. Ziel ist es, für jeden Straßenzug eine geeignete, verkehrsgerechte Lösung für alle Verkehrsteilnehmenden zu finden. Wo getrennte Rad- und Fußwege nicht möglich sind, soll eine sichere Verkehrsführung ohne Dominanz des Kfz-Verkehrs gewährleistet werden (z.B. durch Geschwindigkeitsreduzierung, Spielstraßen, gemeinsame Verkehrsflächen, Fahrradstraßen, Einbahnstraßen für Kfz). Auf 'Alibi-Lösungen' wie Fahrradschutzstreifen, Mischverkehrsflächen ohne Anpassung des Tempolimits oder die Zusammenführung von Fuß- und Radwegen auf dem Gehweg wird in Stuttgart insgesamt verzichtet.
Regelwerk für Radverkehrsanlagen:
Um die Qualität der Radverkehrsanlagen zu sichern und eine unübersichtliche, provisorische Radverkehrsinfrastruktur zu vermeiden, legt die Stadt Stuttgart einen Katalog von Mindestanforderungen für die Radverkehrsführung vor, der Mindestbreiten, Lage im Straßenraum und Führung an Knotenpunkten umfasst. Dabei orientiert sie sich nicht mehr an veralteten Empfehlungen, sondern an den neuesten Erkenntnissen aus der Forschung, von renommierten Stadtplaner*innen (u.a. Jan Gehl) und dem ADFC, der die Gesamtheit der Radfahrenden vertreten soll. Konzepte wie die bauliche Trennung von Rad- und Kfz-Fahrbahn, der Schutz von Radwegen durch Anwohnerparken oder eine übersichtliche Kreuzungsführung sollen dabei berücksichtigt werden.
Das erarbeitete Konzept soll bereits zeitgleich baulich umgesetzt werden.
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