Bußgelder (ca. 80€) für Radfahren auf Fußgänderwegen aussetzen bis Radnetz geschaffen ist

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Stuttgart-Mitte
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  • Verkehr
  • Verkehrskontrolle
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kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

411
weniger gut: -397
gut: 411
Meine Stimme: keine
Platz: 
945

So lange keine sicheren Radwege geschaffen sind, müssen Bußgelder fürs Radfahren auf Fußgängerwegen (z.B. entlang der Bundesstraßen der Innenstadt, Durchkreuzen der Achse Hbf–Stadtmitte) ausgesetzt werden. Die Polizei Stuttgart (v.A. deren Fahrradstaffel) hält sich vermehrt strategisch an Orten auf, an denen Radfahrer*innen über Fußgängerwege ausweichen müssen, um sich nicht in Gefahr zu bringen, um hohe Bußgelder auszustellen. Es handelt sich bei den Kontrollen gerade nicht um Engpassstellen, an denen wirkliche Gefährdung durch Radverkehr gegeben ist (Bsp. Löwentorbrücke, Milaneo, Radwege Breuniger/Rathaus, Fahrradstraße ab Rotebühlplatz), sondern um Orte wie den schlecht bis gar nicht verkehrsmarkierten Erwin-Schoettle-Platz, die Theodor-Heuss-Str., die Königsstraße, an denen mit Bußgeldern von bis zu 80€ ein politisch blinder Fleck nicht geregelt, sondern zur Eskalation gebracht wird. Bis zu einer politischen und baulichen Klärung dieser Situation sollten aus Kulanzgründen die Bußgelder nicht mehr strategisch eingetrieben werden dürfen.

Kommentare

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Es geht um die Gefährdung von Fussgängern.
Wenn die betreffenden Radfahrer die wenigen von der Polizei überwachten Stellen kennen, warum halten sie sich dann nicht ans Recht ?
Warum können Radfahrer dann nicht absteigen und das Rad ein paar Meter schieben ?

@Gloss:
Ich schiebe mein Rad gerne hin und wieder in der Innenstadt, wenn Kraftfahrer gezwungen werden, dies auch regelmäßig mit ihrem Gefährt zu tun. ;-)

Die Regeln gibt es doch nicht zum Spaß. Wenn Fußgänger durch Radfahrer gefährdet werden, weil sich die Radfahrer nicht an Regeln halten, ist ein Bußgeld fällig. Sie können ja auch nicht mit dem Auto mit 80 durch die Stadt brettern, nur weil da grade niemand war.
Das ganze muss baulich umgesetzt werden, ja. Aber bis zur Umsetzung muss man sich eben damit abfinden, an bestimmten Stellen abzusteigen.

Polizei und Stadt nutzen für Radfahrer gefährliche Stellen aus um Abzocke zu betreiben. Wenn beide ein ehrliches Interesse hätten, würden sie die Gefahrstellen, wo die Menschen Angst haben beseitigen und nicht die Angst ausnutzen um Kasse zu machen.

Als Radfahrerin weiche ich zur Sicherheit manchmal auch auf den Gehweg aus. Ich fahre dann extrem langsam und steige wenn nötig ab. Bußgeld ist meiner Meinung nach nur bei absolut rücksitslosen Verhalten gerechtfertigt!

Ich unterstütze den Vorschlag.

Ich hoffe, dass die Polizei mit Augenmaß vorgeht. Wer wirklich defensiv und vorsichtig an solchen Stellen unterwegs ist , sollte nicht belangt werden, maximal ermahnt.
Wir können aber nicht die StVO irgendwo außer Kraft setzen, wo die Regeleinhaltung schwierig ist. Das gäbe ein heilloses-Rechts-Durcheinander. Und wenn Autofahrer dies kopieren, wird es richtig gefährlich! Zur Erinnerung, wir leben hier mit zig Tausend Menschen auf einem Quadratkilometer!

Wenn ich die Kommentare lese, sehe ich mich wieder einmal bestätigt,das die meisten Radfahrerinnen und Radfahrer ignorant gegenüber den Verkehrsregeln sind. " ich fahr langsam und vorsichtig auf dem Gehweg ". Nein, es ist nicht gestattet und das Bußgeld hierfür ist noch zu niedrig. Wenn Kinder,ältere Menschen und andere Menschen von Radfahrern auf Fußgängerwegen zur Seite geklingelt, gefährdet, genötigt oder angefahren und verletzt werden, sind die durchgeführten Kontrollen noch zu wenig.

Habe ich kein Verständnis für! Die meisten Radfahrer drehen sich die Verkehrssituation gerade so wie sie es brauchen! Zwischen den Autos vor an die Ampel, mal auf dem Gehweg, dann wieder auf die Straße, bei rot über die Straße, dann wird behauptet, man sei mit seinem Sportgelände zu schnell, ....... Die Liste ist lang!! Wenn Sie dann angefahren werden, dann ist das Geschrei groß!! Die Strafen sind noch viel zu gering und Radfahrer werden viel zu selten bestraft und Vergehen geahndet!! Haltet Euch an die Verkehrsregeln, dann kann man über geringere Strafen reden!

So lange Radfahrende als Verkehrsteilnehmende nicht identifizierbar sind (z.B. Sicherheitsweste mit Rückennummer) und sich nicht an die StVO halten, müssen Verstöße eben leider direkt bestraft werden - sofern sie erwischt werden.

Die Radwegführung ist in Stuttgart vielfach völlig unklar. Um es richtig zu machen, habe ich einmal sogar anwesende Polizisten gefragt, ob bzw. wo ich hier mit dem Rad fahren darf - leider konnten die mir das auch nicht sagen...