Platz:
1809
Der Gemeinderat wird aufgefordert, das Förderprogramm für Weinbergtrockenmauern, welches seit 2014 besteht, einzustellen und nicht mehr weiter zu verlängern.
Bisher werden jährlich Steuergelder bis zu €850.000 pro Jahr dafür ver(sch)wendet. Ausgaben zur Erhaltung, Ertüchtigung und Pflege weinbaulicher Anlagen obliegen den jeweiligen Eigentümern, die aufgrund des damit verbundenen Einkommenserwerbs ein ureigenstes Interesse an der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der weinbaulichen Anlagen haben.
Die Förderung ist befristet bis 31.12.2029. Der Gemeinderat wird aufgefordert, die Förderung sofern rechtlich möglich vorher zu beenden oder alternativ nicht weiter zu verlängern.
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