Wohnungsleerstand und Zweckentfremdung konsequent finanziell (auf Basis bestehender Satzung) sanktionieren

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Stuttgart (gesamt)
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Wohnungsbau, Wohnen
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kostenneutral
geändert weil: 
doppelt

Diese Maßnahmen dient der Verringerung der Wohnraumnot durch konsequentere Sanktionierung leerstehender oder zweckentfremdeter Immobilien.
1. Die Stadt Stuttgart wird aufgefordert den Leerstand und die Zweckentfremdung im Immobilienbestand auf Gemarkung der Kommune zu erheben.
2. Die Stadt Stuttgart soll die Besitzenden bekanntermaßen leerstehender oder zweckentfremdeter Immobilien angemessen(!) aber konsequent sanktionieren. Die vorhandenen Mittel hierfür sind konsequent zu nutzen, ggf. sind weitere Maßnahmenpakete zu lancieren.
3. Sofern seitens der Stadt Stuttgart nicht ausreichend Personalkapazitäten für die Maßnahmen unter 1.-2. vorhanden sind, können externe Juristen bzw. Notarbüros oder mit der Liegenschaftsvertragssachen vertraute Ingenieurbüros beuftragt werden, deren Aufwand vergütet wird. Sofern Juristen dies proaktiv ohne Auftrag wahrnehmen, soll die Stadt Stuttgart diesen dennoch eine Vergütung gemäß RVG bezahlen, sofern die Objekte der Stadt nicht bereits bekannt waren. Die Kosten verhalten sich durch die anschließenden Einnahmen aus den Zweckentfremdungs-/Leerstandsstrafen kostenneutral.