Außerhalb der Regelarbeitszeiten, also an den Werktagen von 17 Uhr bis 8 Uhr morgens und an den Wochenenden und an den Feiertagen finden in den Stadtbezirken außerhalb der Innenstadt praktisch keine Verkehrsüberwachung der ordnungswidrig in den absoluten Halteverboten und in der zweiten Reihe parkenden Kfz statt.
Die Verkehrsüberwachung in Stuttgart muss aber auch - außerhalb der Stuttgarter Innenstadt - in den äußeren Stadtbezirken außerhalb der Regelarbeitszeiten gewährleistet sein!
Andernfalls wird hier ein Signal für rechtsfreie Räume gesetzt.
Jede/r dieser zusätzlichen Mitarbeiter/Innen der Verkehrsüberwachung der Stadt Stuttgart würde über Strafzettel ihr/ sein Monatsgehalt mehrfach einbringen.
Die Polizei in den Stadtbezirken außerhalb der Stuttgarter Innenstadt kann - aufgrund knapper Kapazitäten - kaum auch noch diese Arbeit der Stuttgarter Verkehrsüberwachung wahrnehmen.