Sonderbauprogramm zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Stuttgart

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Stuttgart (gesamt)
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  • Wohnungsbau, Wohnen
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Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

645
weniger gut: -123
gut: 645
Meine Stimme: keine
Platz: 
224

Zur Schaffung von zukunftsgerechtem und bezahlbarem Wohnraum in Stuttgart, insbesondere für junge Familien mit Kindern, schlage ich vor, dass die Stadt Stuttgart im Doppelhaushalt 2026/2027 Haushaltsmittel für die Finanzierung eines Sonderbauprogramms bereitstellt.
Zur Realisierung des Wohnungsbauprogramms sollte die Stadt Stuttgart den Bewerbern (z.B. Baugemeinschaften, junge Familien, Alleinerziehende) geeignete Baugrundstücke im Rahmen eines sogenannten Erbbaurechtes kostengünstig zur Verfügung stellen. Als bezahlbare Wohnbauformen können z.B. Geschosswohnungsbauten oder Reihenhäuser mit einfachem und qualitativem Ausbaustandard vorgesehen werden. Die zu veranschlagenden Baukosten sollten möglichst den Einheitswert in Höhe von 2.500,- bis 2.700,- Euro pro Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Bei der Planung und Realisierung des vorgeschlagenen Sonderbauprogramms der Stadt Stuttgart würde ich mich gerne im Rahmen einer ehrenamtlichen Beratungstätigkeit unterstützend mit einbringen.
Der von uns Bürgern gewählte Gemeinderat der Stadt Stuttgart hat nach meiner Auffassung auch die soziale Verantwortung, bezahlbaren Wohnraum in Stuttgart, insbesondere für junge Familien mit Kindern, bereitzustellen.

Kommentare

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Statt an immer mehr Stellen Zuschüsse zu gewähren, ist es sehr viel zielführender, wenn man die unfassbar hohen Auflagen und Regularien und Abgabenbelastungen für Menschen, die Wohnraum schaffen wollen, reduziert. Das ist eine Aufgabe der Politik. Die Politik hat in Deutschland alles aber auch wirklich alles getan, damit möglichst wenig Wohnungen gebaut werden und die Mieten und Kaufpreise möglichst hoch sind.

Hier mit Zuschüssen zu arbeiten stellt eine Pervertierung dieses Systems dar. Der Vorschlag sollte deshalb dahingehend geändert werden, dass der drastische und sofortige Abbau aller Hindernisse für den Bau von Wohnungen und Häusern gefordert wird.

Fände es besser, wenn nicht immer nur bestimmte Gruppen Regelungen getroffen werden, sondern grundsätzlich eine bezahlbare Wohnpolitik für Menschen, die in diesen Wohnungen und Häusern selbst leben. Der Platz für Einfamilienhäuser, auch in Form von Reihenhäusern, ist in Stuttgart aufgrund der Geographie sehr beschränkt, daher befürworte ich eher ein Politik, die nicht auf Einfamilienhäuser setzt.

Ich stimme dem Kommentar pdv v. 01.02.2025 grundsätzlich zu. Staatliche Zuschüsse zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sind auf Dauer keine marktgerechte Lösung.
Der Kommentar zu meinem Vorschlag ist jedoch missverständlich formuliert.
Der Bau von bezahlbaren Wohnungen in Stuttgart (z.B. Geschosswohnungsbau) soll hier nicht bezuschusst werden, sondern durch zukunftsgerechte und nachhaltige Planungslösungen mit einfachem und qualitativem Ausbaustandard kostengünstig (ca. 2.600,- Euro pro Quadratmeter Wohnfläche) realisiert werden. Auf Grund der völlig überhöhten Grundstückskosten auf dem freien Immobilienmarkt können die Vielzahl der (normalverdienenden) Bürger die Erwerbskosten für den Grund und Boden in Stuttgart nicht mehr bezahlen.
Deshalb lautet mein Vorschlag: Bereitstellung von geeigneten Baugrundstücken durch die Stadt Stuttgart über ein sogenanntes Erbaurecht (bezahlbarer monatlicher Erbbauzins für das Nutzungsrecht des Erbpachtgrundstücks).
Es wird in Stuttgart mit Baupreisen von bis zu 9.000,- Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (Grunderwerbs-, Bau- und Verwaltungskosten) nach wie vor viel zu teuer gebaut. Daran wird sich in Zukunft auch durch den Abbau der zahlreichen Bauvorschriften und Hindernisse für den Wohnungsbau nicht viel ändern.

Dem Kommentar Teneriff v. 04.02.2025 kann ich zustimmen. Auf Grund der begrenzten Anzahl von Baugrundstücken in Stuttgart bietet sich der Geschosswohnungsbau (Wohneinheiten mit ca. 60 bis 100 qm Wohnfläche) als die bessere Lösung an gegenüber dem Bau von Einfamilien- oder Reihenhäusern.

Ich finde den Vorschlag von K. Arnold vernünftig. Die Grundstückskosten hier in Stuttgart sind ja gegenüber den ländlichen Regionen sehr hoch. Deshalb können die Gesamtkosten durch die Aufteilung auf die reinen Baukosten und den Erbbauzins deutlich reduziert werden und z.B. junge Familien können sich in Stuttgart Eigentum schaffen.

Ich finde den Vorschlag von Herrn Arnold sehr gut. Nur wenn die Stadt Stuttgart geeignete Bauplätze über das Erbaurecht zur Verfügung stellt, können die für junge Familien viel zu hohen Baupreise auf ein erträgliches Maß unter 3000.-€ je Quadratmeter Wohnfläche gesenkt werden. Unabhängig hiervon muss der Abbau der zahlreichen Bauvorschriften sehr schnell umgestellt werden. Viele Grüße W.B.

Der TE möchte städtisch geförderte Grundstücke für private Bauherren (Zitat "Baugemeinschaften, junge Familien, Alleinerziehende") erreichen.

Neben der Frage, warum sich die Stadt an der Errichtung von Wohneigentum für Privatleute beteiligen sollte, stellt dieses Zitat "Die zu veranschlagenden Baukosten sollten möglichst den Einheitswert in Höhe von 2.500,- bis 2.700,- Euro pro Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen." den Vorschlag noch weiter infrage.

Wieso sollte die Stadt zusätzlich zur fraglichen Förderung aus dem vorigen Tatbestand jetzt auch noch ein Drittel der Baukosten übernehmen? Das erschließt sich wirklich nicht.

Wer kein Geld hat zum Bauen, sollte nicht bauen. Diejenigen, die wir hier in Stuttgart brauchen, die aber wegen ihres Einkommens jetzt schon keine Chance auf dem Wohnungsmarkt haben, werden sich auch kein gefördertes Eigenheim leisten können. Da braucht es andere Mechanismen.

Dass die Stadt selbst - z.B. in Form der SWSG - günstiger bauen könnte, steht auf einem ganz anderen Blatt. In diese günstigen Wohnungen können dann weniger begüterte Menschen mietweise einziehen.
Aber das ist hier im Vorschlag nicht gefordert.

Generell sollte in Ballungszentren neues Bauland nur noch für mehrgeschossige Wohnbauten erfolgen, sofern überhaupt; also Wohnungen statt Ein- und Zweifamilienhäuser.
Es ist nicht zeitgemäß für eine einzige Familie, so viel Platz für sich alleine in einer Großstadt zu beanspruchen. Da ändert auch ein Erbbaurecht nichts.

Dem Kommentar ´Franziska M.` v. 18.02.2025 kann ich zustimmen. Auf Grund der Baulandkappheit in Ballungsgebieten sollten vorwiegend preisgünstige Mehrfamilienhäuser (ohne Tiefgarage) mit Wohnungseinheiten von ca. 60 bis 100 qm Wohnfläche realisieren werden. Gegebenenfalls könnten auch Mehrgenerationenhäuser (Zusammenleben von Alt und Jung) vorgesehen werden.

Zum Kommentar ´SDWAN` v. 06.02.2025 möchte ich noch folgende Erläuterung bzw. Klarstellung ergänzen:
Eine städtische Förderung, insbesondere für junge Familien mit Kindern, soll lediglich für die Bereitstellung von städtischen Wohnbaugrundstücken im Rahmen eines sogenannten Erbbaurechtes (Zahlung eines jährlichen Erbbauzinses) vorgesehen werden. Die eigentlichen Baukosten für das Wohneigentum sollen nicht bezuschusst werden. Die Veranschlagung von
Baukosten unter 3.000,- € pro qm Wohnfläche ist sicherlich anspruchsvoll und herausfordernd, jedoch bei entsprechender sorgfältiger Planung durchaus möglich. Bei einer zukunftsgerechten und nachhaltigen Gebäudeplanung (z.B. Geschosswohnungsbau in Holzrahmenbauweise) soll durch ein optimiertes Nutzungs- und Stellplatzkonzept auf den Bau von kostenaufwendigen Tiefgaragen und Kellergeschossen verzichtet werden.

Wohungsfrage ist Bodenfrage.
Da gibt es bewährte und gemeinnützige Lösungen jenseits des Ausverkaufs von Tafelsilber.
Ist für Menschen, die nur in ein, zwei Legislaturperioden denken aber schwer nachvollziehbar.

Zum Kommentar ´Telemaster` v. 22.02.2025:
Mit dem Bau von jeder bezahlbaren Eigentums- oder Mietwohnung in Stuttgart können wir die Wohnungsnot Schritt für Schritt lindern !
Bei dem sogenannten Tafelsilber (Grund und Boden) bleibt künftig die Stadt Stuttgart Eigentümer.
@Übrigens: Die frühere Gemeinnützigkeit von Baugenossenschaften wurde vom Bundesgesetzgeber bereits im Jahre 1990 abgeschafft. Deshalb werden seit Jahrzehnten viel zu wenig bezahlbare Wohnungen gebaut. Der Bundesrat hat einer Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit mit dem Jahressteuergesetz am 22.11.2024 zugestimmt.

Nicht noch mehr Bürokratie im Wohnungsbau! Abbau von Hindernissen und falscher Regulation im Wohnungsbau! Kommunaler Wohnungsbau funktioniert nicht!

Zum Kommentar ´Sven` v. 24.02.2025:
Die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit zim 01.01.2025 verursacht nicht mehr Bürokratie, sondern wird in den kommenden Jahren zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum führen. Ich bin zuversichtlich, packen wir`s alle gemeinsam an.