Wenn in Stuttgart E-Mobilität deutlich vorangebracht werden soll, braucht es neben öffentlichen Ladestationen auch die Nutzung von privaten Ladeangeboten "am Bordstein". Viele Einwohner sind auf Ladeangebote auf öffentlichem Grund angewiesen.
Es soll daher bau- und verkehrsrechtlich erlaubt werden,
- Elektroautos von Privatgrundstücken zu laden über einen Schwenkgalgen am Haus bzw. an einem Mast an der Grenze des Privatgrundstückes vor dem Gehweg in mindestens 3m Höhe (Radfahrer - siehe auch Schilder im Radnetz).
- Erlaubnis zur Anbringung der zugehörigen RFID-Wallbox am Haus oder an Mast des Schwenkgalgens
Örtliche individuelle Voraussetzung
- Parkmöglichkeit am Ladepunkt
- Öffentliche Zugänglichkeit über die üblichen RFID-Ladekarten für "jedermann"
- Ladeleistung 3,6 kW (einpolig 16A)
- Laden ohne Parkgebühren 12 Stunden (Nachtladung möglich bei geringer Leistung)
Förderung der Stadt:
- Kennzeichnung des Ladeplatzes (Schild oder Bodenmarkierung durch Stadt Stuttgart)
- Mehrkosten für Schwenkgalgen und Kabelverlängerung der Wallbox
Auf diese Weise kann die Anzahl der Ladepunkte in der Stadt kostengünstig und für das Stromnetz verdoppelt oder verdreifacht werden und das bei vergleichsweise geringen Zuschüssen. Der Ladepunktanbieter hat nur die Wallbox auf eigene Kosten zu installieren und einen Ladenetzbetreiber mit dem Betrieb zu beauftragen. Es bieten sich die Stadtwerke Stuttgart als Kooperationspartner in Installation und Betrieb an.
Stuttgart hätte eine bundesweit führende Lösung für das Thema der Anzahl der Ladepunkte pilotiert.
Viele Lademöglichkeiten motivieren die Bürger der Stadt, sich beim nächsten Autokauf auf ein Elektroauto einzulassen.
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