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Das Verschicken von Bescheiden und Rechnungen im städtischen Bereich: Grundsteuerbescheid etc. sollte zumindest optional, besser defaultmäßig, elektronisch als E-Mail erfolgen.
Hiermit würde zumindest der Aufwand des Einscannens der Belege bei elektronischer Belegsammlung wegfallen und auch Briefportokosten eingespart.
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