Nr. 80651 | von: Shorsch | Stammheim | Verkehr Parken | Einnahme Für unsere Stadt ist der Vorschlag:Ergebnis:321weniger gut: -323gut: 321Meine Stimme: keine Platz: 1393Garagen kontrollieren ob sie zweckentfremdet werden , entsprechendes Bußgeld verhängen für Zweckentfremdung. So würden die Kassen gefüllt und die parkenden Autos auf den Straßen weniger. Kommentare 13 Kommentare lesen manfred.s | 12.01.25 Der Vorschlag kommt immer. Die Stadt hat allerdings nicht das Recht, Garagen zu kontrollieren. Wenn das Ordnungsamt zufällig Einblick in eine zweckentfremdete Garage erhält, hat die Stadt das Recht, die Herstellung des Parkzwecks zu erwirken. Nachdem dies dann durch die Stadt geprüft wird, kann der Eigentümer sofort wieder zweckentfremden. Aber auch davon ab: Wann beginnt die Zweckentfremdung? Bei einer Werkstatt, klar. Aber wenn darin zwei Lasträder statt eines Autos stehen? A. | 13.01.25 Der Vorschlag ist trotzdem gut, weil die Zweckentfremdung von Garagen immer mehr Ausmaß annimmt. In eine Garage gehören Autos und entsprechendes Zubehör. Das regelt die Garagenverordnung. Wenn Verordnungen keine Rolle spielen, braucht sie keiner. Bei Nachfragen beim Amt bekam ich zu hören, es gäbe kein Personal, das Kontrollen durchführen könnte. Werkstätten werden ungeniert jahrelang in Garagen betrieben (gilt auch für Gewerbetreibende) und die Autos, die in die Garage gehören, an der Straße geparkt. Dann kann ich auch gleich ne Würstchenbude in meiner Garage einrichten... . manfred.s | 15.01.25 Ja, richtig fände ich es auch. S.R | 16.01.25 Jemand mit angemieteter Garage sollte kein bewohnerparkausweis bekommen können. Gloss | 17.01.25 Zumindest sollte bei Ausstellung der Bewohnerausweise streng überprüft werden, ob zu der Adresse Stellplätze/Garagen gehören. Bei Mietern mittels Vorlage des Mietvertrages, bei Eigentümern mittels Aufteilungsplanes. Fifi | 22.01.25 Prinzipiell ja, aber insbesondere bei alten Garagen sind diese so klein, dass die neuen Fahrzeuge gar nicht rein passen. Die alten Garagen wurden für kleine Autos wie VW Käfer konzipiert, bedeutet dass die Straßen dadurch nicht leerer werden weil weniger Autos auf der Straße parken. Die Autos heutzutage sind so groß, dass sie wie gesagt gar nicht in die kleinen Garagen passen und ein Umbau der teils uralten Garagen gar nicht möglich oder erlaubt ist. Vielleicht sollte die Stadt einfach erlauben, dass die alten Garagen ohne erneute Baugenehmigung vergrößert werden dürfen, damit auch aktuelle Fahrzeuge wieder rein passen. Ob der personelle Aufwand sich lohnt zu kontrollieren, selbst wenn es erlaubt wäre, bezweifle ich. Die meisten Garagen werden auch als Garagen genutzt oder stehen komplett leer (bei uns im Mehrfamilienhaus mit Garage steht fast alles leer (nur 2 von 8 Garagen werden überhaupt genutzt), weil die Garage viel zu klein konzipiert wurde), Ausnahmen bestätigen die Regel. Urmele | 30.01.25 Vielleicht wurden nicht die Garagen zu klein konzipiert, sondern die Autos sind einfach viel zu groß, auch für unsere Straßen. Man kommt ja auf den Straßen kaum mehr durch, wenn einem dauernd riesige Autos entgegenkommen und am Straßenrand parken. Dafür sind nämlich auch weder die Straßen noch die Parkhäuser konzipiert! Und einfach alles verbreitern ist bei unseren engen Wohnverhältnissen kaum möglich. Ramschl | 06.02.25 Wenn sich jemand ein Auto kauft, das zu groß für seine Garage ist, dann ist das sein persönliches Pech. Laternenparkplätze sollten daher immer Geld kosten und zwar nicht wenig, dann würden die Leute freiwillig ihre Sperrmülllagerstätten ausräumen. CriticalMass | 07.02.25 @S.R: Das ist heute bereits so. Statt 30€ vor der Haustür berappe ich im Jahr 600€ für einen TG-Stellplatz. Das trifft jeden. Nur damit auf der Straße noch ein wenig mehr Park-Platz ist. Fahrräderstellplätze in der Garage finde ich allerdings legitim. Die Hauskeller gehen meistens gar nicht, und draußen wird geklaut dass es nur so scheppert. Nazifrei | 08.02.25 Dem Zusammenhang sollte man unbedingt erwähnen, welche Unternehmen durch Garagen gegründet worden sind. Wollen wir wirklich Menschen anschwärzen, die ein paar Umzugskartons in der Garage stehen haben. Die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt hier auch bei der Garage. Wer sollte solche Vollstreckungen vornehmen ?? Der Schornsteinfeger ? Am Ende kommt die Ersatzvorname unter Zwang. Ohne richterlichen Beschluss wird die Polizei gerufen weil man Gefahr im Verzug durchsetzen will. Darauf bin ich echt gespannt. Kaesekuchen | 20.02.25 Bin absolut dabei! Aber das Grundproblem ist doch, dass beim Antrag des Parkausweises betrogen wird. Ich erlebe in der Nachbarschaft einige Fälle, da wird die Garage vermietet und ein Parkausweis beantragt. Die Jahresgehalt ist mit 1 Monat Mieteinnahme wieder drin...ist das auch zweckentfremdet? Stadtei | 20.02.25 Das mit dem Autokauf ist gar nicht so leicht. Wer lange Beine hat und Familie muss hält manchmal ein großes Auto nehmen. Ich finde es aber selbstverständlich für den Parkplatz auf der Straße zu zahlen. Albert Groß | 20.02.25 Spätestens im Brandfall wird die Zweckentfremdung teuer, weil dann die Gebäudebrandversicherung nichts bezahlen muss.
manfred.s | 12.01.25 Der Vorschlag kommt immer. Die Stadt hat allerdings nicht das Recht, Garagen zu kontrollieren. Wenn das Ordnungsamt zufällig Einblick in eine zweckentfremdete Garage erhält, hat die Stadt das Recht, die Herstellung des Parkzwecks zu erwirken. Nachdem dies dann durch die Stadt geprüft wird, kann der Eigentümer sofort wieder zweckentfremden. Aber auch davon ab: Wann beginnt die Zweckentfremdung? Bei einer Werkstatt, klar. Aber wenn darin zwei Lasträder statt eines Autos stehen?
A. | 13.01.25 Der Vorschlag ist trotzdem gut, weil die Zweckentfremdung von Garagen immer mehr Ausmaß annimmt. In eine Garage gehören Autos und entsprechendes Zubehör. Das regelt die Garagenverordnung. Wenn Verordnungen keine Rolle spielen, braucht sie keiner. Bei Nachfragen beim Amt bekam ich zu hören, es gäbe kein Personal, das Kontrollen durchführen könnte. Werkstätten werden ungeniert jahrelang in Garagen betrieben (gilt auch für Gewerbetreibende) und die Autos, die in die Garage gehören, an der Straße geparkt. Dann kann ich auch gleich ne Würstchenbude in meiner Garage einrichten... .
Gloss | 17.01.25 Zumindest sollte bei Ausstellung der Bewohnerausweise streng überprüft werden, ob zu der Adresse Stellplätze/Garagen gehören. Bei Mietern mittels Vorlage des Mietvertrages, bei Eigentümern mittels Aufteilungsplanes.
Fifi | 22.01.25 Prinzipiell ja, aber insbesondere bei alten Garagen sind diese so klein, dass die neuen Fahrzeuge gar nicht rein passen. Die alten Garagen wurden für kleine Autos wie VW Käfer konzipiert, bedeutet dass die Straßen dadurch nicht leerer werden weil weniger Autos auf der Straße parken. Die Autos heutzutage sind so groß, dass sie wie gesagt gar nicht in die kleinen Garagen passen und ein Umbau der teils uralten Garagen gar nicht möglich oder erlaubt ist. Vielleicht sollte die Stadt einfach erlauben, dass die alten Garagen ohne erneute Baugenehmigung vergrößert werden dürfen, damit auch aktuelle Fahrzeuge wieder rein passen. Ob der personelle Aufwand sich lohnt zu kontrollieren, selbst wenn es erlaubt wäre, bezweifle ich. Die meisten Garagen werden auch als Garagen genutzt oder stehen komplett leer (bei uns im Mehrfamilienhaus mit Garage steht fast alles leer (nur 2 von 8 Garagen werden überhaupt genutzt), weil die Garage viel zu klein konzipiert wurde), Ausnahmen bestätigen die Regel.
Urmele | 30.01.25 Vielleicht wurden nicht die Garagen zu klein konzipiert, sondern die Autos sind einfach viel zu groß, auch für unsere Straßen. Man kommt ja auf den Straßen kaum mehr durch, wenn einem dauernd riesige Autos entgegenkommen und am Straßenrand parken. Dafür sind nämlich auch weder die Straßen noch die Parkhäuser konzipiert! Und einfach alles verbreitern ist bei unseren engen Wohnverhältnissen kaum möglich.
Ramschl | 06.02.25 Wenn sich jemand ein Auto kauft, das zu groß für seine Garage ist, dann ist das sein persönliches Pech. Laternenparkplätze sollten daher immer Geld kosten und zwar nicht wenig, dann würden die Leute freiwillig ihre Sperrmülllagerstätten ausräumen.
CriticalMass | 07.02.25 @S.R: Das ist heute bereits so. Statt 30€ vor der Haustür berappe ich im Jahr 600€ für einen TG-Stellplatz. Das trifft jeden. Nur damit auf der Straße noch ein wenig mehr Park-Platz ist. Fahrräderstellplätze in der Garage finde ich allerdings legitim. Die Hauskeller gehen meistens gar nicht, und draußen wird geklaut dass es nur so scheppert.
Nazifrei | 08.02.25 Dem Zusammenhang sollte man unbedingt erwähnen, welche Unternehmen durch Garagen gegründet worden sind. Wollen wir wirklich Menschen anschwärzen, die ein paar Umzugskartons in der Garage stehen haben. Die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt hier auch bei der Garage. Wer sollte solche Vollstreckungen vornehmen ?? Der Schornsteinfeger ? Am Ende kommt die Ersatzvorname unter Zwang. Ohne richterlichen Beschluss wird die Polizei gerufen weil man Gefahr im Verzug durchsetzen will. Darauf bin ich echt gespannt.
Kaesekuchen | 20.02.25 Bin absolut dabei! Aber das Grundproblem ist doch, dass beim Antrag des Parkausweises betrogen wird. Ich erlebe in der Nachbarschaft einige Fälle, da wird die Garage vermietet und ein Parkausweis beantragt. Die Jahresgehalt ist mit 1 Monat Mieteinnahme wieder drin...ist das auch zweckentfremdet?
Stadtei | 20.02.25 Das mit dem Autokauf ist gar nicht so leicht. Wer lange Beine hat und Familie muss hält manchmal ein großes Auto nehmen. Ich finde es aber selbstverständlich für den Parkplatz auf der Straße zu zahlen.
Albert Groß | 20.02.25 Spätestens im Brandfall wird die Zweckentfremdung teuer, weil dann die Gebäudebrandversicherung nichts bezahlen muss.
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