So lange keine sicheren Radwege geschaffen sind, müssen Bußgelder fürs Radfahren auf Fußgängerwegen (z.B. entlang der Bundesstraßen der Innenstadt, Durchkreuzen der Achse Hbf–Stadtmitte) ausgesetzt werden. Die Polizei Stuttgart (v.A. deren Fahrradstaffel) hält sich vermehrt strategisch an Orten auf, an denen Radfahrer*innen über Fußgängerwege ausweichen müssen, um sich nicht in Gefahr zu bringen, um hohe Bußgelder auszustellen. Es handelt sich bei den Kontrollen gerade nicht um Engpassstellen, an denen wirkliche Gefährdung durch Radverkehr gegeben ist (Bsp. Löwentorbrücke, Milaneo, Radwege Breuniger/Rathaus, Fahrradstraße ab Rotebühlplatz), sondern um Orte wie den schlecht bis gar nicht verkehrsmarkierten Erwin-Schoettle-Platz, die Theodor-Heuss-Str., die Königsstraße, an denen mit Bußgeldern von bis zu 80€ ein politisch blinder Fleck nicht geregelt, sondern zur Eskalation gebracht wird. Bis zu einer politischen und baulichen Klärung dieser Situation sollten aus Kulanzgründen die Bußgelder nicht mehr strategisch eingetrieben werden dürfen.
Bußgelder (ca. 80€) für Radfahren auf Fußgänderwegen aussetzen bis Radnetz geschaffen ist
Platz:
945
Kommentare