Die Untere Denkmalschutzbehörde bezieht ihre Daseinsberechtigung durch sinnlose Vorschriften und Verbote (z. B. Verbot einer PV-Anlage auf dem Dach des Wagenburggymnasiums, Vorgabe der Wandfarbe in Innenräumen). Wo es um den Erhalt schützenswerter Baudenkmale ging, hat sie jedoch kläglich versagt. Das Kaufhaus Schocken, das Kronprinzenpalais und der Hauptbahnhof sind nur die prominentesten Beispiele. Daher schlage ich vor, die Unter Denkmalschutzbehörde beim Amt für Stadtplanung und Wohnen ersatzlos aufzulösen. Die Mitarbeitenden sind dahin umzusetzen, wo sie dringend gebraucht werden, etwa in den Bürgerbüros oder bei der Ausländerbehörde. Wenn sie es wünschen und körperlich und geistig dazu in der Lage sind, können sie auch für Pflegeberufe oder zu Fahrerinnen/Fahrer bei den SSB umgeschult werden.
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