Laubgebläse oder Laubbläser verbieten

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Sicherheit, Ordnung
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

504
weniger gut: -141
gut: 504
Meine Stimme: keine
Platz: 
133
in: 
2015

Unnötige Lärmbelästigung und trägt auch noch zur Feinstaubbelastung bei. Bitte verbieten.
Und falls jemand meint, die Dinger wären schon verboten, kann ich nur sagen, dass hier mitten in der Stadt einmal die Woche mindestens eine halbe Stunde lang Laub geblasen wird, das heißt hier gibt es kein Laub aber am Haus gegenüber werden sämtliche nächtlichen Hinterlassenschaften und sonstiger Abfall durch den Laubbläser beseitigt. Was gibt es denn gegen den guten alten Besen einzuwenden. Der wirbelt nicht soviel Staub auf, macht keinen Krach und ist dazu noch ein kostenloses Workout.

Kommentare

5 Kommentare lesen

Wenn der Abfall wenigstens durch die Laubbläser beseitigt werden würde: Tatsächlich wird der ganze Staub, Dreck, angetrocknete Hundekot, etc. in erster Linie ja nur aufgewirbelt und trägt damit (neben den Abgasen der Laubbläser selbst) zur Luftverschmutzung bei oder wird auf das Nachbargrundstück geweht. In den allermeisten Fällen dürfte der Einsatz von Laubbläsern wohl komplett sinnfrei erfolgen. Laubbläser gehören daher nicht nur im privaten Bereich verboten, sondern auf ihren Einsatz sollte auch im Bereich der städtischen Straßenreinigung weitestgehend verzichtet werden.

Es gibt auch Laubbläser mit Akkurucksack. Die verbreiten weder Lärm noch Gestank.

@ kinderreich:
Der rückentragbare Akku ändert aber nix daran, dass das Laub ja nicht dadurch verschwindet, dass es mit dem Laubbläser von einer Ecke in die nächste geblasen wird und dass dabei in erster Linie jede Menge Feinstaub, Pollen etc. vom Boden aufgewirbelt werden. Ein klassischer Besen oder Rechen ist genau so effektiv.

Es gibt mehrere gleichartige Vorschläge, die die Verwaltung leider nicht zusammengefasst hat.

Ja, auch mich nerven Laubbläser aufgrund ihrer unglaublichen Lautstärke sehr. Dennoch bin ich dagegen, schon wieder etwas zu verbieten. Deshalb ein Nein von mir zu diesem Vorschlag.