Garagen soll nur zum Abstellen des Autos benutzt werden

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Garagenbesitzer benutzen ihre Garagen oft als Lagerflächen, ihre Autos parken sie im öffentlichen Raum. Garagen sollen nur als Garagen für Autos benutzt werden, dafür wurden sie genehmigt und gebaut. Die Stadt muss kontrollieren und bei Missachtung Bußgeld ausstellen.

Kommentare

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Zitat:"Garagenbesitzer benutzen ihre Garagen oft als Lagerflächen" Wie haben Sie denn das erhoben? Mit seinem Eigentum kann jeder nach Belieben verfahren, solange dies im Einklag mit geltenden Gesetzen geschieht. Und auch der Mieter kann mit der Mietsache so verfahren, wie es der Mietvertrag vorsieht - insoweit wiederum keine Gesetze verletzt werden. Auf die Wohnung übertragen: Der Mieter kann, auch wenn die Stadt vor Wohnungsnot noch so stöhnt, seine Miete und seine Nebenkosten zahlen und seine vertraglichen Nebenpflichten erfüllen (lassen) und trotzdem erstmal 4 Jahre nach Somalia in den Hilfsdienst gehen. Solange stehen in der Wohnung seine Möbel. Oder eben in der Garage. Funktioniert auch mit einer Eigentumswohnung. Was machen wir denn mit denjenigen, deren Garage zu klein für das eigene Kraftfahrzeug ist? Fördern wir aus dem Bußgeld dann den Umbau der Garage? Wie finden wir heraus, ob der Mieter/Eigentümer auch drin parkt (und nicht z.B. die Freundin, der Zweitwagen oder das Motorrad)? Denunziantentum, wie schon mehrfach hier im Forum vorgeschlagen? Wir könnten natürlich zur Vereinfachung das Bußgeld schlichtweg von allen kassieren, die über eine Garage im Eigentum oder als Mieter verfügen. Bestimmt erhöht sich dann der Anreiz, diese für das Kfz. zu benutzen. Nennen wir es doch einfach Garagenbesitzsteuer. Ich muß aufhören, sonst rege ich mich auf! Zusammenfassend: Der Vorschlag basiert auf einer unhaltbaren Behauptung infolge einer subjektiven Wahrnehmung und ist weder rechtlich noch faktisch durchführbar.
Umgekehrt wird ein Schuh draus: Wer sein Privateigentum (also bspw. eine anderthalb Tonnen schwere Blechkiste) einfach so im öffentlichen Raum abstellt und dadurch mehrere Quadratmeter knapper, öffentlicher Fläche exklusiv für sich in Anspruch nimmt, der soll dafür zahlen (Ich glaub das gibt's schon). Mit seiner Garage sollte hingegen jeder anstellen können was er möchte, ob er nun eine Tischtennisplatte dort aufstellt oder sich eine private Tischlerwerkstatt einrichtet. Was wäre sonst bspw. mit Familien, die über gar kein Auto verfügen, aber dennoch eine Garage mitmieten müssen weil sie sonst die Wohnung nicht bekämen? Und wenn sie dann ihre Fahrräder dort abstellen, weil es sonst auf dem Grundstück keine sonstige Abstellmöglichkeit dafür gibt? Sollten die dann auch ein Garagenmissbrauchsbußgeld zahlen müssen, obwohl sie an der ganzen Auto+Parkraum-Misere doch eigentlich gar nicht beteiligt sind?
Hallo Kommentatoren, einfach mal die Rechtslage beachten. Danke und Gruß http://www.daserste.de/information/ratgeber-service/auto-reise-verkehr/sendung/swr/garagen-knoellchen-100.html
@Blitzventil: Wer eine Garage hat und kein Auto kann diese ja vermieten. PS: netter Nickname
Hallo planb, Vielen Dank für den Hinweis! War mir das so nicht bekannt. Konnte es erst echt nicht glauben, als ich den verlinkten Artikel gelesen hab. Allerdings steht im letzten Absatz: "Denn kein Gesetz verpflichtet ihn, die Garage auch zu nutzen. Er darf genauso gut einen Parkplatz draußen belegen. Sollte man da statt der Garagen nicht mal die Paragrafen entrümpeln?", d.h. es ist zwar wohl verboten, eine Garage als Lagerraum für Rasenmäher, Gartendünger, Kinderräder zu missbrauchen, aber man darf sie leerstehen lassen und trotz vorhandener Garage sein Auto auf der Straße parken. Finde ich absurd.
Hallo blitzventil, das ist in der Tat absurd. Garagen wurden als solche gebaut und sollten als solche benutzt werden. wenn wir dann mal kaum noch Autos haben können wir sie ja anders nutzen. Ich bin viel mit dem Fahrrad unterwegs und sehe dauernd zweckentfremdete Garagen. Zu unserem Mietshaus mit 10 Parteien gehören 4 private Garagen und 3 gewerbliche. Die vier Garagen stehen voll mit "Kruscht", die Autos parken davor. Schade, wären die Autos in den Garagen wäre für Kinder Platz zum Spielen da. Die gewerblichen Garagen stehen zu 2/3 leer (seit vielen Jahren).
@planb Im genannten Artikel wird Bezug genommen auf die Hessische LBO. Der dortige §50 Abs.9, auf den sich das genannte Urteil vermutlich bezieht, kommt in der LBO Baden-Württemberg nicht vor. Es wäre schön, wenn Sie - sofern Sie anzweifeln, was wir schreiben - zutreffende Quellen nennen würden, auf die Sie sich stützen. Darüber hinaus kann - und ich denke, das ist unstrittig - jeder seine Garage auch NICHT benutzen. Nämlich sein Auto einfach draußen stehen und die Garage leer lassen. Weil damit auch kein einziger Parkplatz gewonnen ist, mutet das hier (wie viele andere Vorschläge auch) immer noch wie eine reine Neiddebatte an - verbunden mit dem Wunsch nach mehr Denunziantentum. Man kann gespannt sein, wie viele Menschen in einer Stadt leben möchten, die solches Verhalten fördert.
Landesbauordnung: §2 (8) Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Zur Zweckentfremdung: Es scheint wohl in jeder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt zu werden. grandnagus langsam verärgern Sie mich. Es geht nicht um Neid und nicht um Denunziation. Ich frage mich nur wie wir die Mengen an Autos, die in der Regel 23 Stunden am Tag in der Gegend rumstehen und maximal eine Stunde bewegt werden, mal aus dem Stadtbild bekommen könnten. Wir brauchen Freiraum und Aufenthaltsqualität.
@planb Der zitierte Paragraph ist lediglich die Begriffsdefinition...aber sei's drum. Keine Angst - es liegt mir fern, Sie verärgern zu wollen. Ich verwahre mich allerdings gegen Verallgemeinerungen, wie zum Beispiel (Zitat) "...wie wir die Mengen an Autos, [...] mal aus dem Stadtbild bekommen könnten." Denn mich z.B. stören Autos nicht, und die stehenden Fahrzeuge beeinträchtigen auch nicht meine Aufenthaltsqualität. Ich schätze, die meisten Fahrzeughalter sehen das ähnlich. Sie gewinnen im Gegenteil durch das Vorhandenseins ihres Automobils an Lebensqualität. Doch das war ja gar nicht Kern des Vorschlags. Falls - wie Sie sagen - der Vorschlag nicht auf Denunziation abzielt, dann wird er unnötig, denn ohne ist er praktisch nicht umsetzbar. Oder wollen Sie Zwangskontrollen aller Stuttgarter Garagen durch uniformierte Beamte durchführen lassen (Zitat: "Die Stadt muss kontrollieren...")? Dafür wären Sie ein paar Jahrzehnte zu spät dran... Und ohne würde er auch sein Ziel nie erreichen (welches ja - wie Sie nun selbst schreiben - nicht in erster Linie Einnahmengenerierung für die Stadt ist, sondern der Kampf gegen das Automobil im öffentlichen Raum).
Viel einfacher wäre es, auf das Japanische Modell umzustellen - eine Zulassung bekommt nur, wer die Stellplätze für das Fahrzeug in seinem Besitz (Eigentum, Miete) nachweisen kann. Dafür die Stellplatzverordnung auf oder Mindeststellplätze reduzieren, und nur noch maximale Stellplatzanzahlen festlegen. Öffentliche Parkplätze generell kostenpflichtig machen - und schon regelt der Markt das Problem, wenn man sinnvolle Marktregeln einführt, statt einseitig über die Zwangsstellplätze das Auto subventioniert. Praktisch keiner kauft bei Vorhandensein von ÖV einen Tiefgaragenstellplatz zu den vollen Baukosten - die werden immer über die Wohnungskosten querfinanziert.
Das Abstellen bzw. Lagern von Gegenständen in Garagen wird in Paragraph 14, Satz 2 der Garagenverordnung Baden-Württemberg geregelt.
@hrifk, gefällt mir gut das japanische Modell