Wenn Garagenbesitzer ihr Auto im Freien abstellen, weil ihre Garage zugemüllt ist, ärgern sich die Nachbarn. Sie sollten ausschließlich für ihre eigentlichen Zwecke genutzt werden – nämlich als Autostellplatz. „Genehmigt werden sie lediglich als Stellplätze für Autos“.
Alles Andere ist Zweckentfremdung und verstößt gegen die geltenden Vorschriften.
Private Pkw-Stellplätze und Garagen sollen auch den öffentlichen Verkehrsraum zu entlasten, damit die Allgemeinheit nicht zusätzliche Folgekosten für Autofahrer übernehmen muss.
Die Ordnungshüter bräuchten bei Ihren Streifengängen einmal in Richtung geöffneter Garagen schauen um festzustellen ob dort alles in Ordnung ist. Dies ist kein Mehraufwand sondern nur "Augen auf"!
Knöllchen für zweckentfremdete Garage vergeben
Platz:
2240
in:
2015