Lexikon städtischer Haushalt

Vielleicht interessiert es Sie, wie der städtische Haushalt funktioniert, in den die Vorschläge des Bürgerhaushalts münden? In diesem Kapitel erhalten Sie einige Informationen dazu.

Haushaltsplan

Viele private Haushalte führen ein Haushaltsbuch, in das sie ihre Einnahmen und Ausgaben notieren, um ihre Finanzen planen zu können. Nicht anders funktioniert der Haushalt der Stadt, nur mit viel mehr Posten. Und: Die Stadt muss ihren Haushalt im Voraus festlegen. Nach der baden-württembergischen Gemeindeordnung sind die Kommunen verpflichtet, einen Haushaltsplan aufzustellen.

Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Bewirtschaftung der finanziellen Mittel. Darin stehen die voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen für alle kommunalen Aufgaben sowie die Investitionen und deren Finanzierung. Gemeinderat und Verwaltung müssen sich an diese Planung halten.

Dem Haushaltsplan sind eine ganze Reihe von Anlagen beigefügt. Dazu gehören unter anderem die Wirtschaftspläne der Stuttgarter Eigenbetriebe, wie zum Beispiel die Bäderbetriebe oder die Abfallwirtschaft. Ein weiterer Teil ist der Stellenplan. Er weist aus, wie viele Personalstellen in welchen Bereichen der Verwaltung notwendig sind, um die Aufgaben der Stadt zu erfüllen.

Doppelhaushalt

Die baden-württembergische Gemeinde­ordnung regelt, dass die Kommunen für jedes Jahr einen Haushaltsplan aufstellen müssen. Aber auch ein sogenannter Doppelhaushalt, der zwei Haushaltspläne zusammenfasst, ist erlaubt.

Einen Haushaltsplan für eine große Stadt wie Stuttgart zu erarbeiten, ist aufwendig. Alle städtischen Ämter sind daran beteiligt. Die Landeshauptstadt Stuttgart erstellt deshalb seit dem Jahr 2000 alle zwei Jahre einen Doppelhaushalt. Erträge, Aufwendungen und Investitionen werden damit gleich für zwei Haushaltsjahre geplant. Dies praktizieren mittlerweile viele große Städte in Deutschland so.

Haushaltsplanung

Für den Doppelhaushalt erarbeitet die Stadtkämmerei zusammen mit den Fachämtern und den Eigenbetrieben, wie Stuttgarter Bäder oder Abfallwirtschaft Stuttgart, zunächst einen Entwurf. Sie berechnet die voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen für die laufenden Aufgaben und ermittelt den finanziellen Bedarf für die Investitionen. Der Oberbürgermeister und der Finanzbürgermeister legen diesen Entwurf im Herbst dem Gemeinderat vor, der den Vorschlag prüft. Die Fraktionen bringen in einer öffentlichen allgemeinen Aussprache eigene Anträge mit Wünschen und Prioritäten für die nächsten Jahre ein. In diesen Anträgen können sie auch Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt aufgreifen.

Im Herbst werden im Verwaltungsausschuss die Anträge und der ursprüngliche Haushaltsplanentwurf in erster und zweiter Lesung vorberaten. In diesen Sitzungen diskutieren die Gemeinderäte auch die aufgegriffenen Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt. Im Dezember findet dann die dritte Lesung zum Haushalt im Gemeinderat statt. In dieser entscheiden die Stadträtinnen und Stadträte abschließend, was in den Haushalt aufgenommen wird und was nicht. Diese Sitzung ist öffentlich, das heißt, sie kann von den Bürgerinnen und Bürgern besucht werden. Den beschlossenen Haushaltsplan muss sich die Stadt vom Regierungspräsidium genehmigen lassen und ihn im Anschluss öffentlich auslegen.

Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben

Im Haushaltsplan werden alle Aufgaben berücksichtigt. Die Aufgaben, die die Landeshauptstadt Stuttgart finanzieren muss, sind – vereinfacht gesagt – in zwei Kategorien eingeteilt:

  • Pflichtaufgaben: Die Stadt Stuttgart muss Aufgaben erfüllen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Zu den Aufgaben gehören zum Beispiel die öffentliche Ordnung und Sicherheit, die Abfallbeseitigung, das Melde‐ und Personenstandswesen oder der Bau und Unterhalt von Kindergärten und Schulen. Bund und Land weisen diese Aufgaben zu und entscheiden, welche Finanzmittel hierfür benötigt werden.
  • Freiwillige Aufgaben: Zu freiwilligen Aufgaben in Kommunen gehören vor allem Kultur und Sport. Die Stadt Stuttgart entscheidet allein nach ihrem ureigenen Bedarf, ob und wie sie diese Aufgaben erfüllt. Zum Beispiel in welchem Umfang sie Schwimmbäder bereitstellt, einen neuen Spielplatz baut, Bibliotheken einrichtet, Grünflächen anlegt oder Vereine für Sport und Kultur mit Zuschüssen unterstützt. 

Die rechtliche Unterscheidung in Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben ist zwar aus dem Haushaltsplan nicht ersichtlich, sie spielt aber bei der Verteilung der Gelder, der sogenannten Veranschlagung, eine wichtige Rolle. Die Pflichtaufgaben haben Vorrang vor freiwilligen Aufgaben. Ob und welche freiwilligen Aufgaben erfüllt werden, entscheidet grundsätzlich der Gemeinderat. Hier hat die Stadt innerhalb ihrer finanziellen Möglichkeiten einen gewissen Spielraum, der vom Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen genutzt werden kann.

Steuern und Abgaben

Damit die Stadt Stuttgart ihre kommunalen Aufgaben finanzieren kann, darf sie hierfür im Rahmen Einnahmen festsetzen. Sie erhält für ihren Haushalt Einnahmen aus unterschiedlichsten Quellen. Zu den wichtigsten selbst erhobenen Abgaben zählen:

  • Steuern: Kommunen besitzen das Recht, die Steuersätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer selbst festzulegen. Diese Steuern zählen zu den großen Einnahmequellen im kommunalen Haushalt. Zudem erhalten Kommunen unter anderem einen Anteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer, deren Anteil vom Bund festgelegt wird.
  • Gebühren: Zu den kommunalen Abgaben gehören auch Gebühren. Zum einen sind das Benutzungsgebühren für eine öffentlichen Einrichtung wie die Müllabfuhr, die Abwasserbeseitigung und die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Zum anderen sind es Verwaltungsgebühren etwa für die Erteilung von Bescheinigungen oder die Ausstellung eines Passes.
  • Beiträge: Diese Abgaben werden für die mögliche Nutzung einer öffentlichen Einrichtung erhoben – unabhängig vom Ausmaß der Inanspruchnahme. Beiträge fallen an zum Beispiel bei der Erschließung eines Baugebietes oder den Bau eines Kanalanschlusses.

Der kommunale Haushalt stützt sich neben den Steuern, Gebühren und Beiträgen auf Finanzzuweisungen durch den Bund und das Land sowie sonstige Einnahmen.

Aufbau Haushaltsplan

Der Haushaltsplan ist in Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt aufgeteilt und in sogenannte Teilhaushalte der verschiedenen Ämter aufgegliedert.

 

Der Ergebnishaushalt

Dieser stellt den Ressourcenverbrauch der Stadt dar und enthält all ihre Erträge und Aufwendungen. Im Ergebnishaushalt sollen die Aufwendungen durch Erträge ausgeglichen sein. Dadurch wird sichergestellt, dass die verbrauchten Ressourcen in gleicher Höhe wieder erwirtschaftet werden und keine Generation für die Schulden der vorherigen aufkommen muss. Zu den Erträgen zählen beispielsweise Steuern, Gebühren, Zuweisungen, Mieten und Pachten sowie Bußgelder. Aufwendungen sind unter anderem die Gehälter für das Personal, Bauunterhaltungen, Abschreibungen und soziale Leistungen. Die tatsächlich stattfindenden Geldflüsse werden hier nicht abgebildet. Für diese Berechnung gibt es den → Finanzhaushalt.

Größte Positionen im Ergebnishaushalt

Die wichtigsten Erträge der Stadt sind die Steuern und allgemeinen Finanzzuweisungen – insbesondere Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) –, die das Land Baden-Württemberg an die Stadt zahlt. Dazu gehören beispielsweise die sogenannten Schlüsselzuweisungen. Sie gleichen die unterschiedlich hohen Steuereinnahmen der verschiedenen Gemeinden aus und sollen fehlende eigene Steuereinnahmen ersetzen.

Zu den Steuereinnahmen der Stadt gehören unter anderem die Grundsteuer, Gewerbesteuer sowie die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Die Stadt darf allerdings nicht alle Steuern behalten. Sie muss beispielsweise Teile als Gewerbesteuerumlage und als Finanzausgleichsumlage im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an Bund und Land abführen.

Im Jahr 2025 wird die Stadt Stuttgart voraussichtlich mehr als 4,45 Milliarden Euro an Erträgen erwirtschaften. Es gibt allerdings wenig Möglichkeiten, diese Erträge zu erhöhen. Sie beschränken sich auf die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer sowie die Gebühren und Entgelte, die die Stadt entsprechend anpassen kann. Gemeinsam machen sie rund ein Drittel des gesamten Ertragsvolumens aus. Auch die städtischen Aufwendungen kann der Gemeinderat nur zu etwa einem Drittel selbst beeinflussen, weil ein großer Teil für Umlagen wie Gewerbesteuerumlage oder Finanzausgleichsumlage oder für gesetzliche Aufgaben und Leistungen, zum Beispiel im Sozialbereich, reserviert sind.

Geplante Erträge und Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2025

Erträge in 1.000 Euro (TEUR)

  • Steuern, Abgaben2.070.670

    TEUR

  •  Zuweisungen,
     Zuwendungen
    1.556.182

    TEUR

  • Sonstige
    Transfererträge
    34.894

    TEUR

  • Entgelte251.266

    TEUR

  • Kostenerstattungen, -umlagen330.998

    TEUR

  • Zinsen,
    ähnliche Erträge
    98.614

    TEUR

  • Sonstige
    ordentliche Erträge
    112.831

    TEUR

  • Gesamtsumme4.455.454

    TEUR

Aufwendungen in 1.000 Euro (TEUR)

  • Personalaufwand (mit Versorgung)1.069.128

    TEUR

  • Sach- und Dienstleistungen611.453

    TEUR

  • planmäßige Abschreibungen252.386

    TEUR

  • Zinsaufwendungen und Ähnliches18.613

    TEUR

  • Transfer-Aufwendungen:davon:
  • - Soziale Leistungen 1.118.836

    TEUR

  • - Gewerbe-
    steuer- und
    andere Umlagen
    632.225

    TEUR

  • - Zuweisungen,
    Zuschüsse
    958.665

    TEUR

  • Sonstige
    ordentliche
    Aufwendungen
    300.773

    TEUR

  • Gesamtsumme4.962.079

    TEUR

Der Finanzhaushalt

Der Finanzhaushalt bildet den tatsächlichen Geldfluss ab. Er listet alle Ein- und Auszahlungen des städtischen Haushalts auf. Dadurch kann die Stadt planen, ob sie genügend finanzielle Mittel hat, um alle notwendigen Auszahlungen zu tätigen.

Es gibt drei Ein- und Auszahlungsblöcke:

  1. Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Diese ergeben sich aus den Erträgen und Aufwendungen des Ergebnishaushalts.
  2. Ein- und Auszahlungen für Investitionen. Auszahlungen sind hier unter anderem Ausgaben für Baumaßnahmen, den Kauf von Fahrzeugen oder den Erwerb von Grundstücken. Einzahlungen ergeben sich beispielsweise aus dem Verkauf von städtischem Vermögen oder durch Zuschüsse von Bund, Land oder Dritten, etwa für den Bau von Schulen, Straßen oder Radwegen.
  3. Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit. Einzahlung ist dann insbesondere die Kreditaufnahme, Auszahlungen sind die Tilgungen. Kredite dürfen allerdings nur aufgenommen werden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Sie müssen vom Regierungspräsidium genehmigt werden. Das Regierungspräsidium prüft, ob die dauernde Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt durch zusätzliche Schulden beeinträchtigt wird.

Geplante Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushalts für das Haushaltsjahr 2025

Einzahlungen in 1.000 Euro (TEUR) (ohne laufende Verwaltungstätigkeit)

  • Investitionszuweis-
    ungen, -zuschüsse
    18.552

    TEUR

  • Beiträge und ähnliche Entgelte1.552

    TEUR

  • Veräußerungen von Anlagevermögen20.000

    TEUR

  • Darlehens-
    rückflüsse
    9.736

    TEUR

  • Kreditaufnahme770.200

    TEUR

  • Gesamtsumme820.040

    TEUR

Auszahlungen in 1.000 Euro (TEUR) (ohne laufende Verwaltungstätigkeit)

  • Investitionszuweis-
    ungen, -zuschüsse
    101.737

    TEUR

  • Erwerb von Anlagevermögen211.054

    TEUR

  • Baumaßnahmen
    davon:

     

  • Hochbau365.974

    TEUR

  • Tiefbau84.277

    TEUR

  • Sonstige47.529

    TEUR

  • Tilgung von Darlehen0

    TEUR

  • Gesamtsumme810.570

    TEUR

Schulden

Trotz sorgfältiger Planung und verantwortungsvoller Haushaltsführung ist es manchmal erforderlich, Kredite aufzunehmen und dadurch Schulden zu machen. Das kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn wichtige Investitionen anstehen. Allerdings schränken Schulden die Leistungsfähigkeit einer Kommune ein und sollten daher möglichst wenig in Anspruch genommen werden.

Im Jahr 1993 hatte die Landeshauptstadt Stuttgart einen Rekordschuldenstand von 1,154 Milliarden Euro. Weil Stuttgart sich in den vergangenen Jahren intensiv bemüht hat, Kredite zu tilgen, konnten die Schulden nach und nach abgebaut werden. Auch wenn für wichtige Investi­tionen wie beispielsweise Schulhaussanierungen oder den Ausbau von Ganztagsschulen zeitweise neue Kredite aufgenommen wurden, konnten 2018 alle Kredite des städtischen Haushalts zurückgezahlt werden. Seither ist die Stadt schuldenfrei. Schulden bestehen aktuell nur noch bei den Eigenbetrieben.

Geplante Erträge und Aufwendungen 2025



Erträge Plan 2025

Steuern, ähnliche Abgaben
 

2.070.670TEUR

darunter:
Grundsteuer A + B (Hebesatz 520 v.H.)
 

160.270TEUR

Gewerbesteuer (Hebesatz 420 v.H.)
 

1.200.000TEUR

Gemeindeanteil Einkommensteuer
 

521.100TEUR

Gemeindeanteil Umsatzsteuer
 

122.100TEUR

Vergnügungssteuer
 

9.500TEUR

Hundesteuer
 

1.700TEUR

Zweitwohnungssteuer
 

1.400TEUR

Familienleistungs-Ausgleichsgesetz 
 

41.600TEUR

Wohngeldentlastung Land (SGB II)
 

13.000TEUR

Laufende Zuweisungen, Zuwendungen
 

1.556.182TEUR

darunter:
Schlüsselzuweisun­gen vom Land
 

548.839TEUR

Zuweisungen zum Ausgleich der Aufgaben als Stadtkreis
 

35.132TEUR

Zuweisung aus Spielbankabgabe
 

3.323TEUR

Zuweisung Grunderwerbsteuer
 

50.000TEUR

Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitsuchende
 

372.550TEUR

Zuweisungen, Zuschüsse für laufende Zwecke
 

509.877TEUR

inbesondere vom Land für:
Verlässliche Grundschule
 

977TEUR

Schülerbeförderung
 

7.242TEUR

Sachkostenbeitrag für öffentliche Schulen
 

68.884TEUR

Philharmoniker
 

5.070TEUR

Leistungbeteiligung für Grundsicherung im Alter
 

109.569TEUR

KiTa-Förderung
 

170.088TEUR

Straßenbau
 

2.723TEUR

Verkehrslastenausgleich von Land, Landkreisen
 

78.468TEUR

Soziallastenausgleich
 

19.800TEUR

Aufgelöste Investitions-Zuwendungen
 

36.461TEUR

Sonstige Transfererträge
 

34.894TEUR

darunter:
für Sozialhilfe
 

8.628TEUR

für Arbeitslosenhilfe
 

16.763TEUR

für Jugendhilfe
 

9.503TEUR

Öffentlich-, privat-rechtliche Entgelte
 

251.266TEUR

darunter:
Verwaltungsgebühren
 

35.185TEUR

Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
 

142.516TEUR

Mieten, Pachten
 

50.250TEUR

Verkaufserlöse
 

3.183TEUR

Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
 

20.123TEUR

Kostenerstattungen, -umlagen
 

330.998TEUR

darunter:
vom Bund
 

49.159TEUR

vom Land
 

242.424TEUR

von Gemeinden und -verbänden
 

12.791TEUR

von Eigenbetrieben, Eigengesellschaften
 

21.540TEUR

Zinsen und ähnliche Erträge
 

98.614TEUR

darunter:
Zinserträge
 

58.792TEUR

Gewinnablieferung, Dividende Beteiligungsunternehmen
 

39.800TEUR

Sonstige Erträge
 

112.831TEUR

darunter:
Bußgelder
 

32.145TEUR

Säumniszuschläge, Mahngebühren u.ä.
 

8.806TEUR

Konzessionsabgaben Straßenbenutzungs-Entgelte
 

59.139TEUR

Gesamtsumme Erträge
 

4.455.454TEUR



Aufwendungen Plan 2025

Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen)
 

1.069.128TEUR

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
 

611.453TEUR

darunter:
Unterhaltung von Grundstücken, Gebäuden
 

84.582TEUR

Unterhaltung von Straßen, Tunneln, Verkehrseinrichtungen
 

50.630TEUR

Mieten und Pachten
 

94.749TEUR

Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden
 

108.494TEUR

Lehr- und Lernmittel
 

9.431TEUR

Bildungs- und Sprachförderung
 

1.881TEUR

Betriebskosten zum Ausbau der Kindertagesbetreuung
 

56.796TEUR

Beköstigung an Schulen und Kitas
 

24.897TEUR

Planmäßige Abschreibungen
 

252.386TEUR

Zinsen und ähnliche Aufwendungen
 

18.613TEUR

Transferaufwendungen
 

2.709.726TEUR

darunter:
Zuweisungen, Zuschüsse
 

957.917TEUR

insbesondere für:
Zuweisungen an das Land
 

66.460TEUR

Verband Region Stuttgart
 

19.190TEUR

Klinikum Stuttgart
 

45.131TEUR

Verlustausgleich Bäderbetriebe
 

23.419TEUR

Kunstmuseum
 

10.118TEUR

Stuttgart Marketing GmbH
 

5.760TEUR

Projektgesellschaft Neue Messe GmbH & Co. KG
 

10.000TEUR

SSB AG
 

73.068TEUR

Stuttgarter Versorgungs‐ und Verkehrsgesellschaft mbH
 

100.000TEUR

Kulturelle Veranstaltungen Stadtbezirke
 

1.310TEUR

Bürgerhäuser, Gemeinwesenzentren
 

275TEUR

Förderung für energetische Sanierungen
 

19.400TEUR

Förderung von Privatschulen
 

3.561TEUR

Kulturförderung
 

48.387TEUR

Kitas, Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft
 

319.494TEUR

Freie Träger im Sozial-, Jugend- und Gesundheitswesen
 

103.769TEUR

Sportförderung
 

9.699TEUR

Soziale Leistungen (inkl. Jugendhilfe)
 

1.118.836TEUR

insbesondere für:
Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
 

447.989TEUR

Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII
 

212.640TEUR

Hilfen für Flüchtlinge
 

74.560TEUR

Familien-/BonusCard
 

8.590TEUR

Förderung der Erziehung (HzE)
 

106.041TEUR

Unterhaltsvorschussleistungen
 

16.000TEUR

Gewerbesteuer-/ FAG-Umlage und sonstige Umlagen
 

632.005TEUR

insbesondere für:
Gewerbesteuerumlage
 

100.000TEUR

Finanzausgleichsumlage
 

516.719TEUR

Sonstige Aufwendungen
 

300.773TEUR

darunter:
Steuern, Versicherungen, Schadensfälle
 

6.395TEUR

Geschäftsaufwendungen
 

62.203TEUR

Erstattungen für Leistungen von Eigenbetrieben und Dritten
 

158.858TEUR

Lizenzen, Wartungskosten für Informations-, Kommunikations-Technik
 

32.280TEUR

Mitgliedsbeiträge
 

1.035TEUR

Schülerbeförderungskosten/ Schülerverkehr
 

18.427TEUR

Globaler Minderaufwand
 

-20.000TEUR

Gesamtsumme Aufwendungen
 

4.962.079TEUR

Geplante Einzahlungen und Auszahlungen 2025



Einzahlungsarten Plan 2025

Investitionszuweisungen und -zuschüsse
 

18.552TEUR

insbesondere für:
Tiefbau
 

4.316TEUR

Sanierungsverfahren
 

7.105TEUR

Schulen
 

5.130TEUR

Beiträge und ähnliche Entgelte
 

1.552TEUR

Veräußerung von Anlagevermögen
 

20.000TEUR

Darlehensrückflüsse
 

9.736TEUR

Aufnahme von Darlehen
 

770.200TEUR

Gesamtsumme
 

820.040TEUR



Auszahlungsarten Plan 2025

Investitionszuweisungen und -zuschüsse
 

101.737TEUR

insbesondere für:
Klinikum
 

12.000TEUR

Jugendhilfeträger
 

5.168TEUR

Wohnraumförderung
 

24.750TEUR

Bäderbetriebe Stuttgart
 

15.700TEUR

Solarförderung
 

6.300TEUR

Sportförderung
 

9.585TEUR

Erwerb von Anlagevermögen
 

211.054TEUR

darunter:
Erwerb von Grundstücken, Gebäuden u.ä.
 

40.247TEUR

Erwerb von immateriellem Vermögen (z. B. Lizenzen)
 

3.691TEUR

Erwerb von beweglichen Gegenständen
 

66.865TEUR

insbesondere für:
Fahrzeuge, Geräte der Feuerwehr
 

14.652TEUR

Schulen
 

20.802TEUR

Sportgeräte und Freisportanlagen
 

1.157TEUR

Informations- und Kommunikations-Technik
 

16.843TEUR

Erwerb von Finanzvermögen
 

100.250TEUR

Baumaßnahmen
 

497.780TEUR

darunter:
Hochbaumaßnahmen
 

365.974TEUR

insbesondere für:
Schulen
 

175.806TEUR

Sport
 

8.831TEUR

Immobilienmanagement
 

130.634TEUR

Sanierungsverfahren
 

8.703TEUR

Tiefbaumaßnahmen
 

84.277TEUR

insbesondere für:
Gemeindestraßen
 

35.347TEUR

Bundesstraßen
 

23.376TEUR

Gewässer
 

11.276TEUR

Sonstige Baumaßnahmen
 

47.529TEUR

insbesondere für:
Jugendbereich
 

14.307TEUR

Sportanlagen
 

2.270TEUR

Sanierungsverfahren
 

9.918TEUR

Integrierte Verkehrsleitzentrale
 

2.934TEUR

Straßenbeleuchtung
 

2.400TEUR

Grünanlagen und Spielplätze
 

9.959TEUR

Darlehensgewährung
 

0TEUR

Tilgung von Darlehen
 

0TEUR

Gesamtsumme
 

810.570TEUR