Im Rahmen des vom Gemeinderat im Jahr 2010 beschlossenen Sonderprogramms Schulsanierungen wird der Sanierungsstau schrittweise abgebaut.
Um eine effizientere Bearbeitung des Schulsanierungsprogramms zu erreichen, wird zu Beginn einer Planung nicht nur die im Schulsanierungsprogramm gelistete Einzelmaßnahme betrachtet, sondern ein ganzheitlicher Blick auf den Zustand des Gebäudes gerichtet.
Erkenntnisse aus der Schulentwicklungsplanung, schulorganisatorische Anforderungen und technische Voraussetzungen (zum Beispiel Digitalisierung) werden hierbei ebenfalls berücksichtigt. Dies führt einerseits dazu, dass sich in den meisten Fällen ein wesentlich größerer Sanierungsbedarf für das untersuchte Gebäude ergibt, meist verbunden mit einer längeren Bearbeitungszeit in der Planung und einer deutlichen Steigerung im Mittelbedarf gegenüber der gelisteten Maßnahme. Andererseits wird damit der Schule nach Abschluss der Maßnahme ein ganzheitlich saniertes Gebäude übergeben, das in den kommenden Jahren ohne weitere bauliche Einschränkungen genutzt werden kann. Die Dauer der Einschränkungen des Schulbetriebs aufgrund laufender kleinerer Sanierungsmaßnahmen wird dadurch reduziert. Durch die Zusammenfassung einzelner Sanierungsmaßnahmen wird die Effizienz der Bearbeitung erhöht.
Die Verwaltung informiert die Schulen über den jeweiligen Planungsstand der Sanierungs- beziehungsweise Investitionsmaßnahmen regelmäßig.
Um unabhängig vom Sanierungsprogramm an den Schulen dringende Unterhaltungsmaßnahmen vornehmen zu können, stehen im Grundbudget des baulichen Gebäudemanagements des Schulverwaltungsamtes jährlich pro Schule durchschnittlich rund 100.000 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag wird jährlich, dem Prinzip der Vorsicht entsprechend, den jeweils erforderlichen Unterhaltsmaßnahmen einer Schulanlage angepasst und kann in begründeten Einzelfällen umgeschichtet werden. Vorrangig müssen diese Mittel zum Erhalt der Funktionsfähigkeit und zur Herstellung der Verkehrssicherheit der Gebäude, Sportstätten und Außenanlagen verwendet werden.
Das Schulverwaltungsamt ist bemüht, Verfahren weiter zu beschleunigen und ist hierzu auch mit anderen Ämtern der Verwaltung im Gespräch.