Vorschläge der Bürgerhaushalte 2011 bis 2021

Hier finden Sie die Vorschläge aus den bereits abgeschlossenen Bürgerhaushaltsverfahren sortiert nach Jahr und Platz. Die bestbewerteten Beiträge je Jahr stehen oben. Unter "Umfrage" sehen Sie die Ergebnisse einer Befragung zu den jeweiligen Bürgerhaushalten.

Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) zur Umsetzung der Vorschläge liegen vor für 2015 und 2017.

Die Verwaltung hat bei jedem Bürgerhaushalt die am besten bewerteten TOP Vorschläge geprüft und mit einer Stellungnahme versehen. Die so von der Verwaltung geprüften Vorschläge können über den Filter „geprüft“ ausgewertet werden.

2015

57 in 2015 | Mehr Fahrradstraßen schaffen

Mehr Fahrradstraßen schaffen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Radverkehr
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

556
weniger gut: -184
gut: 556
Meine Stimme: keine
Platz: 
57
in: 
2015

Fahrradstraßen sind ein gutes Mittel, Radfahrern einen Raum zu schaffen, ohne sie in Seitenbereiche zu verdrängen. Kraftfahrzeuge dürfen die Straße üblicherweise (wenn auf einem Zusatzschild entsprechend vermerkt) weiterhin benutzen, Radfahrer haben aber Vorrang und dürfen auch nebeneinander fahren.

Die erste Fahrradstraße in Stuttgart ist in der Eberhardstraße, weitere sind in der Achse Tübinger Straße – Möhringer Straße, Burgstallstraße geplant. Solche Fahrradstraßen sollten in viel mehr Straßen eingerichtet werden, zum Beispiel in der Urbanstraße, Landhausstraße, Lautenschlagerstraße, Breitscheidstraße. Dabei ist sicherzustellen, dass kein Kraftfahrzeug-Durchgangsverkehr auf diesen Straßen mehr möglich ist.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Derzeit wird ein Konzept für mehr Fahrradstraßen entwickelt. Die angesprochenen Fahrradstraßen Möhringer und Burgstallstraße befinden sich in der Planung.

Stand Dezember 2017:
Über den Stand der Radverkehrsmaßnahmen wurde im Juli 2017 (GRDrs 228/2017) berichtet. Hierin sind die Radverkehrsprojekte zur Förderung des Fahrradverkehrs des laufenden Haushaltes dargestellt.

Stand 2016:
Das Fahrradförderprogramm für den Haushalt 2016/2017 wurde mit der Gemeinderatsdrucksache 814/2015 (Radverkehrsförderprogramm-Bericht 2015) vom Ausschuss für Umwelt und Technik beschlossen. Hierin sind die Radverkehrsprojekte zur Förderung des Fahrradverkehrs des laufenden Haushaltes dargestellt.

Die Fahrradstraße in der Tübinger Straße zwischen dem Marienplatz und der Paulinenbrücke wurde im Juni 2016 eröffnet. Weitere Fahrradstraßen sind geplant.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für den Ausbau des Radverkehrs ist im Haushaltsplan eine Pauschale mit je 2,5 Millionen Euro in 2016 und 2017 enthalten. Im Ausschuss für Umwelt und Technik wird darüber entschieden werden, welche konkreten Maßnahmen hieraus umgesetzt werden sollen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In Stuttgart sind weitere Fahrradstraßen entsprechend dem Radverkehrskonzept geplant. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der personellen und finanziellen Kapazitäten. Die Erfahrungen, welche nach der vorgesehenen Einrichtung der Fahrradstraße in der Tübinger Straße gemacht werden, werden auch auf die weitere Einrichtung von Fahrradstraßen Auswirkungen haben. Hierbei werden dann auch die erwähnten Straßen in einem Prüfverfahren eingebunden werden.

Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1268/2015
58 in 2015 | Pavillion im Unteren Schloßgarten wiederbeleben mit Café oder Gaststätte

Pavillion im Unteren Schloßgarten wiederbeleben mit Café oder Gaststätte

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Ost
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Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

554
weniger gut: -46
gut: 554
Meine Stimme: keine
Platz: 
58
in: 
2015

Bei den Mineralwassersprudlern gibt es einen Pavillion in dem wunderbar ein Café oder eine Gaststätte Platz finden würde. Für die Spaziergänger im Unteren Schloßgarten wäre es schön, wenn man hier einkehren könnte.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Maßnahme ist bereits umgesetzt.
umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Pavillon im Unteren Schlossgarten bei den Mineralwassersprudlern (Am Schwanenplatz 10) ist im Eigentum der Landeshauptstadt Stuttgart und mit einem Dauernutzungsrecht belegt. Der Dauernutzungsberechtigte ist zur Nutzung des Gebäudes als Gaststätte berechtigt. Im April 2014 wurde ein Bauantrag zur einer grundlegenden Sanierung genehmigt, um einen verkehrssicheren und betriebssicheren Zustand für die künftig beabsichtigte gastronomische Nutzung zu schaffen. Die Sanierung ist weitestgehend abgeschlossen. Die Eröffnung des Pavillons ist für den 8. Mai 2015 geplant.

Bezirksbeiratshinweis: 

Die Sanierung ist im Gange, was der Bezirksbeirat Stuttgart-Ost einstimmig sehr positiv sieht.

59 in 2015 | Straßenlampen auf LED-Leuchten umrüsten

Straßenlampen auf LED-Leuchten umrüsten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Energie, Umwelt
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

552
weniger gut: -42
gut: 552
Meine Stimme: keine
Platz: 
59
in: 
2015

LED-Leuchten für Straßenlampen, Ampeln und so weiter einsetzen. Um die Klimaziele zu erreichen, muss Energie eingespart werden. Mit LED-Leuchten kann hier sehr viel erreicht werden. Die Umrüstungskosten sind in den Haushalt 2016/17 zu übernehmen. Erst dann kann Energie eingespart werden.

Nach den Erfahrungen anderer Gemeinen amortisieren sich die Investitionen innerhalb einiger Jahre - also ein
doppelter Gewinn!

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Der Austausch von konventionellen Leuchten gegen Leuchten mit LED-Technologie wird schon seit mehreren Jahren kontinuierlich umgesetzt, zum einen durch besondere Finanzierungsprogramme und zum anderen im Rahmen des turnusmäßigen Leuchtentauschs. Bei Neubauten werden in der Regel LED-Leuchte standardmäßig eingebaut.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Über das Straßenbeleuchtungsbudget des Tiefbauamtes können Umrüstungen von Straßenlampen durchgeführt werden.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Stadt Stuttgart ersetzt derzeit vorrangig die energieineffizienten Quecksilberdampflampen mittels LED-Leuchten, so dass Energieeinsparungen über 60 % bei Leuchtenerneuerungen realisiert werden. Aufgrund dieser hohen Energieeinsparung werden die aktuell höheren Investitionskosten von LED-Leuchten gegenüber den noch üblichen Natriumdampflampen durch das Amt für Umweltschutz mitfinanziert. Bis Ende 2015 werden alle Quecksilberdampflampen in Stuttgart umgerüstet sein. Danach werden die Energieeinsparpotentiale geringer ausfallen. Daher wird sich ab 2016 die Frage stellen, ob möglicherweise ohne weitere Co-Finanzierungen durch das Amt für Umweltschutz weitere Umrüstungen mit LED in dem bisherigen Umfang finanziert werden können, ohne eine kritische Reduzierung an Leuchtenerneuerungen hervorzurufen. Aufgrund sinkender LED-Leuchtenpreise ist jedoch von einer stetigen Entschärfung dieses Problems auszugehen.

Eine gesonderte Umrüstaktion von Straßenbeleuchtungen mittels eventueller Sondermittel wird nicht als sinnvoll erachtet, da in diesem Fall noch werthaltige Leuchten ersetzt würden. Zudem ist davon auszugehen, dass sich die Leuchtentechnik auch in den weiteren Jahren noch deutlich weiterentwickeln wird. Eine Erhöhung des Straßenbeleuchtungsbudgets wäre hingegen erstrebenswert, damit bei gleichzeitiger Beschleunigung von Energieeinsparungen ein gleichbleibendes Durchschnittsalter der Leuchten gewährleistet werden kann.

60 in 2015 | Ausstieg aus Stuttgart 21!

Ausstieg aus Stuttgart 21!

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Zusätzliche Themen
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

552
weniger gut: -349
gut: 552
Meine Stimme: keine
Platz: 
60
in: 
2015

Das Projekt Stuttgart 21 hat sich als unsinnig herausgestellt, da es ein Leistungsrückbau ist.
Der geplante Tiefbahnhof wird mit nur 8 Gleisen weniger leisten können als der Kopfbahnhof heute schon kann.
So soll mit vielen Milliarden Euros ein Nadelöhr gebaut werden, das nie mehr erweiterbar ist.

Hinzu kommen viele weitere Nachteile des Tiefbahnhofs gegenüber dem Kopfbahnhof wie zum Beispiel die 6-fach erhöhte, gefährliche Gleisneigung, zu eng dimensionierte Bahnsteige, der doppelte Energieverbrauch, die fehlende Barrierefreiheit, die Gefahr für den Untergrund (Gipskeuper) und die Mineralquellen, die Zerstörung der Natur und so weiter.

Die Stadt Stuttgart darf für so einen Schildbürgerstreich kein Geld zur Verfügung stellen.
Daher muss die Stadt sofort aus dem Projekt Stuttgart 21 aussteigen!

Der Kopfbahnhof kann für einen Bruchteil des Geldes saniert werden und kann mehr Züge abfertigen.
Die Stadt Stuttgart (und die anderen Projektpartner) würden viel Geld sparen und einen besseren Bahnhof bekommen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, aber mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Stadt kann nicht über die Fortführung des Projekts „Stuttgart 21“ entscheiden, da sie nicht Bauherrin ist. Bauherrin sind allein die Unternehmen der Deutschen Bahn AG. Die Bahn hat das Recht zu bauen, dies wurde mehrfach gerichtlich bestätigt.

Der Gemeinderat hat mit großer Mehrheit zum Ausdruck gebracht, dass er das Projekt Stuttgart 21 verwirklicht sehen möchte. Auf dieser Grundlage hat die Stadt sich vertraglich verpflichtet, einen bestimmten Teil der Projektkosten zu tragen. Verträge müssen eingehalten werden, wenn sie nicht auf rechtlich möglichem Weg beendet werden können. Dies ist ein elementarer Grundpfeiler unseres Rechtsstaates. Die Kündigung eines Vertrages ist nur zulässig, wenn dafür ein gesetzlich oder vertraglich vorgesehener Kündigungsgrund gegeben ist; der politische Wille zur Kündigung allein genügt nicht.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
621/2015 (SÖS-LINKE-PluS)
61 in 2015 | Essensversorgung an weiterführenden Schulen anbieten

Essensversorgung an weiterführenden Schulen anbieten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Schulen, Bildung
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

551
weniger gut: -62
gut: 551
Meine Stimme: keine
Platz: 
61
in: 
2015

Viele weiterführende Schulen sind inzwischen faktisch Ganztagsschulen, meistens ohne die entsprechende Infrastruktur. Besonders deutlich wird das bei der Essensversorgung. Wir fordern, dass alle Schulen im Bereich der Essensversorgung den formalen Ganztages-Grundschulen gleichgestellt werden. Der Zuschuss zum Essen soll für alle Schulen, auch für die beruflichen Vollzeit-Schulen, auf gleichem Niveau wie bei den Ganztagsschulen eingeführt werden. Hier sollen bereits vorhandene Strukturen weiterhin genutzt und nach Möglichkeit ausgebaut werden, bei Bedarf muss eine schnelle Unterstützung sowohl personell als auch finanziell möglich sein.

GEB Stuttgarter Schulen

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Dieser Vorschlag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht aufgegriffen. Die Stadt stellt Mittel für das Schulessen im Allgemeinen im Budget des Schulverwaltungsamtes zur Verfügung.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Stadt Stuttgart baut schrittweise die Ganztagsschulen aus. Hierbei liegt die absolute Priorität derzeit beim Ausbau von jährlich bis zu acht Ganztagesgrundschulen sowie zwei weiterführenden Schulen mit Schwerpunkt Gemeinschaftsschulen (da diese per se Ganztagesschulen sind). Andere weiterführende Schulen – neben den Gemeinschaftsschulen – kommen derzeit nur dann zur Beantragung, wenn diese Kontingente noch nicht ausgeschöpft sind bzw. sofern diese bereits über eine entsprechende räumliche Infrastruktur (insbesondere Mensa und Küchenbereich) verfügen.

Dafür stellt die Stadt jährlich eine Investitionspauschale von bis zu 35 Mio. Euro zur Verfügung. Hinzu kommen anschließend die Kosten für den Betrieb dieser Mensen. Bei insgesamt 162 städtischen Schulen wird schnell deutlich, dass sich ein solches Programm nicht auf einmal, sondern nur in Schritten finanzieren und organisatorisch bewältigen lässt.

Wenn auf Antrag der Stadt eine Schule als Ganztagsschule genehmigt ist, ist die Stadt zur Organisation des Mittagessens an den durch das Land Baden-Württemberg genehmigten Ganztagesschulen verpflichtet.

Die meisten Realschulen und Gymnasien haben bereits vor ca. 20 Jahren begonnen, über Eltern- bzw. Schulvereine eigenverantwortlich ein Mittagessen bereitzustellen. Mit Bundes- und Landesförderprogrammen hat die Stadt vor ca. 10 Jahren dieses ehrenamtliche Engagement unterstützt, in dem sie Mensen baute. Einige dieser Schulen haben später den Antrag auf offene Ganztagsschule gestellt, aber dieses ehrenamtliche Angebot mit den Eltern fortgesetzt.

Da an vielen dieser Schulen das ehrenamtliche Engagement der Eltern bei der Essensversorgung rückläufig ist, erhalten diese auf Antrag in diesem Jahr eine finanzielle Unterstützung der Stadt zur Einstellung von Aushilfskräften. Sofern die Stadt Stuttgart für die Mittagessensorganisation verantwortlich ist oder sich finanziell im Bereich des Mittagessens engagiert, gilt der vom Gemeinderat beschlossene Preis von derzeit 3,25 Euro je Mittagessensmenü. Schüler mit Bonuscard bezahlen 1 €, die Differenz trägt ebenfalls die Stadt.

An den beruflichen Schulen ist die Lage anders. Hier wird ein großer Anteil auswärtiger Schüler unterrichtet. Auszubildende im dualen System erhalten eine Ausbildungsvergütung und sind daher auch nur 1 bis 1,5 Tage an der Schule. An mehreren, aber nicht allen beruflichen Schulen gibt es ein Essensangebot. Ganztagsschüler, die am Essen teilnehmen und Anspruch auf Sozialleistungen haben, müssen zwar den vom jeweiligen Caterer vorgesehenen Preis bezahlen, können jedoch die Differenz zu 1 € sich über ihr zuständiges Jobcenter erstatten lassen.

Die Stadt tut daher im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten das, was machbar ist. Ein flächendeckendes Angebot ist zwar wünschenswert, aber zurzeit nicht realisierbar

62 in 2015 | Parkhaus für Fahrräder am Bahnhof einrichten

Parkhaus für Fahrräder am Bahnhof einrichten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
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Thema: 
Radverkehr
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

551
weniger gut: -103
gut: 551
Meine Stimme: keine
Platz: 
62
in: 
2015

Stuttgart fehlt in unmittelbarer Bahnhofsnähe ein Fahrradparkhaus, in dem man sein Fahrrad kostengünstig und vor allem sicher abstellen kann. Auch mal über Nacht oder mehrere Tage.
Mit dieser Einrichtung könnte man erreichen, dass Pendler von außerhalb ihre Zweiräder bei Ankunft in Stuttgart vorfinden: ungeklaut und unbeschädigt.
Vorbild hierfür könnte das Fahrradparkhaus in Straßburg sein. Der Jahresbeitrag in der Velo-Tiefgarage am Straßburger Bahnhof beträgt € 38.-, mit Bahncard sogar nur € 34.- Monats-, Tages- und Stundensätze sind dementsprechend günstig.

http://www.strasbourg.eu/environnement-qualite-de-vie/deplacements/velo/...

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsberatungen nicht behandelt. Der Vorschlag wird im Zuge der Planungen des Bahnhofumfelds aufgegriffen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Derzeit gibt es in Stuttgart vier Fahrrad-Parkhäuser. Auch am Hauptbahnhof besteht hierfür ein großer Bedarf. Im Zuge des Projektes Stuttgart 21 gibt es entsprechende Überlegungen. Die Verhandlungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte befürwortet den Vorschlag einhellig.

63 in 2015 | Auf der Königstraße das Betteln verbieten und erlaubte Stände (Scientology und Co) drastisch reduzieren

Auf der Königstraße das Betteln verbieten und erlaubte Stände (Scientology und Co) drastisch reduzieren

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Sicherheit, Ordnung
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

551
weniger gut: -108
gut: 551
Meine Stimme: keine
Platz: 
63
in: 
2015

Die Königstraße vergammelt, insbesondere in der letzten Zeit. Dieser Vorschlag soll dem entgegen wirken, so dass die Attraktivität wieder steigt.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Dezember 2017:
Die Anregung wird im Rahmen des Streifendienstes weiterhin umgesetzt. Auf Grund der erhöhten Präsenz sind Verbesserungen eingetreten.

Stand 2016:
Die Anregung wird im Rahmen des Streifendienstes weiterhin umgesetzt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Wird wie bisher umgesetzt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und rechtlichen Möglichkeiten. Zur Erhöhung der Kapazitäten des Vollzugsdienstes wurde eine zusätzliche Stelle geschaffen.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Auf der Königstraße das Betteln verbieten:

Während das stille Betteln nach höchstrichterlicher Rechtsprechung noch dem sogenannten „Gemeingebrauch“ auf öffentlichen Verkehrsflächen zuzurechnen ist, stellen das organisierte, gewerbsmäßige oder aggressive Betteln eine unerlaubte Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums im Sinne des Straßengesetzes dar.

Um gegen die aggressiven Formen der Bettelei wirksamer vorgehen zu können, hat das Amt für öffentliche Ordnung im September 2014 eine Allgemeinverfügung erlassen, die diese Formen des Bettelns in der Innenstadt als unerlaubte Sondernutzung verbietet.

Die Allgemeinverfügung verdeutlicht, welche Verhaltensweisen verboten sind, und ist an Personen gerichtet, die sich in der Stuttgarter Innenstadt aufhalten um organisiert, gewerbsmäßig oder aggressiv zu betteln. Diese Personen und insbesondere ihre Hintermänner sollen wissen, dass diese Verhaltensweisen in Stuttgart nicht toleriert werden und dauerhaft verboten sind. Um möglichst viele Adressaten ansprechen zu können, liegt die Allgemeinverfügung auch in englischer, rumänischer und bulgarischer Sprache vor.

Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch den Städtischen Vollzugsdienst und das Polizeipräsidium Stuttgart verstärkt überwacht. Städtischer Vollzugsdienst und Polizei kontrollieren den Innenstadtbereich, insbesondere die Königstraße und die umliegenden Straßenzüge, regelmäßig im Rahmen der Streifentätigkeit und zusätzlich bei gezielten Schwerpunktaktionen.

Siehe hierzu auch Stellungnahme zu Platz 75, Vorschl. Nr. 10525
„Aggressive organisierte Bettelei in Stuttgart ahnden“

Erlaubte Stände (Scientology und Co.) drastisch reduzieren:

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat bereits nach Wegen gesucht, solche Informationsstände zu unterbinden. Da die Scientologen im Verfassungsschutz-bericht zwar erwähnt, in Deutschland bisher aber nicht verboten sind, gibt es rechtlich keine Möglichkeit, entsprechende Genehmigungen zu versagen.

Dem beantragenden Verein müssen nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz die gleichen Rechte wie anderen Vereinen zugestanden werden.

Darüber hinaus wurden in der Königstraße feste Standorte für Infostände ausgewiesen. Sofern diese Standorte belegt sind, werden keine weiteren Plätze genehmigt.
Eine großräumigere Verteilung der Standorte für Infotische auch auf andere Straßen in Richtung neuer Handelszentren der Innenstadt ist im Zuge der Überarbeitung der städtischen Sondernutzungsrichtlinien vorgesehen.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte unterstützt den Vorschlag nicht (einstimmig).

64 in 2015 | Barrierefreie Bahnhöfe im gesamten VVS und SSB schaffen

Barrierefreie Bahnhöfe im gesamten VVS und SSB schaffen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

550
weniger gut: -58
gut: 550
Meine Stimme: keine
Platz: 
64
in: 
2015

Alle Bahnhöfe des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS) und der Stuttgarter Straßenbahn (SSB) in und um Stuttgart sollen barrierefrei sein. Insbesondere soll großen Wert auf Wartung der Fahrstühle und Rolltreppen Wert gelegt werden.

Auch wenn die meisten Bahnhöfe als barrierefrei gelten, so sind sehr oft die nötigen Anlagen defekt und gesperrt.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
In den nächsten Jahren ist ein ergänzender barrierefreie Ausbau von S-Bahn-Stationen vom Verband Region Stuttgart nicht vorgesehen. Mit dem von der EU bis zum Jahr 2022 geforderte Ausbau von ÖPNV-Haltestellen wird die Situation (z.B Nordbahnhof) nochmals geprüft.

Im Jahr 2016 wurde die Nachrüstung der Stadtbahnhaltestelle Österreichischer Platz mit 2 Aufzügen abgeschlossen. Im Zuge des Neubaus erhielt außerdem die Stadtbahnhaltestelle Bottroper Straße im Jahr 2017 einen Aufzug. Im Zuge des Neubaus der Stadtbahnhaltestelle Staatsgalerie erhält auch diese Haltestelle 2 Aufzüge. Die Haltestelle Staatsgalerie wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2020 in Betrieb gehen. Damit werden alle unterirdischen Stadtbahnhaltestellen mit Aufzügen nachgerüstet sein.

Mit einem mittlerweile höheren Budget können durchschnittlich 20 Bushaltestellen pro Jahr barrierefrei umgebaut werden.

Stand Dezember 2017:
In der Regel werden pro Jahr die angestrebten 10 Bus-Richtungshaltestellen vom Tiefbauamt baulich umgesetzt. Um den barrierefreien Ausbau an S-Bahn-Haltestellen (z.B. Nordbahnhof) weiter auszubauen, muss zunächst mit dem Verband Region Stuttgart ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Eine Umsetzung wäre frühestens 2020 möglich.

Außerdem werden vom Tiefbauamt die Rolltreppen und Fahrstühle an U-Haltestellen regelmäßig gewartet und bei Störungen schnellstmöglich (je nach Ersatzteillage) instandgesetzt. Hierzu wurde die Zusammenarbeit zwischen der Aufzugs- und Fahrtreppenzentrale des Tiefbauamts und der SSB intensiviert. In den S-Bahn-Haltestellen wurde ein automatisches Diagnosesystem in die Rolltreppen und Fahrstühle eingebaut. Damit werden Defekte schnell erkannt. Bei der Reparatur ist man aber auf die Verfügbarkeit der Ersatzteile durch die Hersteller angewiesen.

Stand 2016:
In der Regel werden pro Jahr die angestrebten 10 Bus-Richtungshaltestellen vom Tiefbauamt baulich umgesetzt. Außerdem ist die Stadt bemüht, die Rolltreppen und Fahrstühle an Haltestellen regelmäßig zu warten und schnellstmöglich instand zu setzen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zwischen der SSB und dem Tiefbauamt wurde ein Programm nach definierten Kriterien zum weiteren Ausbau barrierefreier Bushaltestellen entwickelt. Nach derzeitigem Stand können jährlich ca. 10 neue barrierefreie Richtungshaltestellen realisiert werden.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Haltestellen der SSB

Bus
Im Verkehrsgebiet (Stadt Stuttgart und Landkreise) der SSB-Buslinien befinden sich rund 1.590 Richtungshaltestellen. Die Verteilung der Richtungshaltestellen auf das Stadtgebiet Stuttgart und die Landkreise sowie der barrierefreie Ausbau gestalten sich folgendermaßen:

Richtungshaltestellen in Anzahl gesamt davon barrierefrei
Stadt Stuttgart 940 270 (29 %)
Landkreise 650 93 (14 %)

    
Der Bau und Unterhalt der Bushaltestellen obliegt dem Straßenbaulastträger. Für das Stadtgebiet Stuttgart hat die SSB in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt der Stadt Stuttgart (TBA) eine Regelzeichnung für den Bau von barrierefreien Bushaltestellen entwickelt. Diese beinhaltet den Einbau eines 16-18 cm hohen Profilbordsteins (Höhe abhängig von der jeweiligen Örtlichkeit), die Verlegung einer Blindenleitlinie und die Kennzeichnung der ersten Tür des Busses mit einem Einstiegsfeld.

Zwischen SSB und TBA wurde ein Programm nach definierten Kriterien zum weiteren Ausbau barrierefreier Bushaltestellen entwickelt. Nach jetzigem Stand können jährlich ca. 10 neue barrierefreie Richtungshaltestellen realisiert werden.

Stadtbahn
Das Stadtbahnnetz der SSB verfügt über 204 Haltestellen die alle mit Hochbahnsteigen ausgestattet sind. Davon besitzen zwei unterirdische und zwei oberirdische Haltestellen noch keinen barrierefreien Zugang. Die Nachrüstung von Aufzügen oder der Umbau der U-Haltestellen ist in Arbeit bzw. in Planung. Für eine oberirdische Haltestelle existieren ebenfalls Pläne für eine barrierefreie Zugangsgestaltung. Der Ausbaustandard für barrierefreie Stadtbahnhaltestellen sieht folgende Maßnahmen vor:

Barrierefreier Ausbau von Haltestellen Anzahl von Hundert
Rampen oder Aufzüge zu den Bahnsteigen 200 98 %
Blindenleitlinien mit Einstiegsfeldern zur Markierung der Fahrzeugtüren 120 59 %
Dynamische Zugzielanzeiger (DFI) 133 65 %
Zugzielansagen in unterirdischen Haltestellen 15 100 %

Die Nachrüstung von Blindenleitlinien und Einstiegsfeldern erfolgt im Rahmen von Umbau oder Sanierungsarbeiten von Hochbahnsteigen. Der Ausbau der DFI-Anzeiger läuft im Rahmen eines separaten Nachrüstprogramms. Die Durchführung beider Maßnahmen geschieht jährlich, ist aber vom Umfang her abhängig von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.

Die Haltestellen der Zahnradbahn sind auf Grund der eingesetzten Fahrzeuge (hochflur) nicht barrierefrei gestaltet.

Die Wartung der Aufzüge und Fahrtreppen unterirdischer Haltestellen erfolgt über das TBA der Stadt Stuttgart. Seit einigen Jahren gibt es die Aufzugs-und Fahrtreppenzentrale, in der sämtliche Störmeldungen registriert und die Störungsbehebungen koordiniert werden. Durch diese zentrale Anlaufstation konnten zeitliche Abläufe optimiert werden. Mutwillige Sachbeschädigungen können leider dazu führen, dass Aufzüge längere Zeit stillstehen, da die Anlagen teilweise Einzelanfertigungen sind, für die Ersatzteile extra angefertigt werden müssen.

65 in 2015 | Photovoltaik auf städtischen Gebäuden

Photovoltaik auf städtischen Gebäuden

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Energie, Umwelt
|
Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

550
weniger gut: -64
gut: 550
Meine Stimme: keine
Platz: 
65
in: 
2015

Die Stadt sollte alle gegeigneten Gebäudedächer im städtischen Eigentum für Photovoltaik zur Verfügung stellen. Es würde die Stadt nichts kosten, sondern im Gegenteil ihr sogar noch Geld einbringen, wenn sie z.B. die be!-Bürgerenergiegenossenschaft Stuttgart, damit betreuen würde.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Der Ausbau von Solaranlagen ist im Rahmen des städtischen Energiekonzept ein wichtiges Thema. Die Zahl der Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern konnte zwischenzeitlich auf 92 gesteigert werden, davon werden 56 Anlagen von der Stadt betrieben. Die Stadt beabsichtigt, auf allen geeigneten städtischen Dachflächen Photovoltaikanlagen zu errichten (d. h. sofern die Anlagen technisch und wirtschaftlich realisierbar sind). Aktuell wurden der Bürgerenergiegenossenschaft Stuttgart drei Dächer von Neubau-Kitas zum Bau von Photovoltaikanlagen angeboten

Stand Dezember 2017:
Bisher gibt es auf städtischen Gebäuden 83 PV-Anlagen, davon werden 45 Anlagen von der Stadt betrieben. Das Gebäude mit der spezifisch größten Ausnutzung der Sonne ist die Uhlandschule. Hier ist eine PV-Anlage sowohl auf dem Dach als auch an der Fassade installiert, sodass der insgesamt für diese Gebäude benötigte Strom (Plusenergieschule) lokal erzeugt wird. Im Jahr 2017 sind bisher drei stadteigene PV-Anlagen in Betrieb gegangen und weitere 45 PV-Anlagen sind in Planung oder im Bau. Die Realisierung der Anlagen erfolgt teilweise in Kooperation mit den Stadtwerken.

Stand 2016:
Dächer städtischer Liegenschaften können nach wie vor von externen Betreibern angemietet werden. Aufgrund der aktuell niedrigen Vergütungssätze für den eingespeisten Strom ist eine Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Anlagen auf angemieteten Dächern in der Regel nicht mehr darstellbar. Aktuell liegt eine Mietanfrage vor und ist in Bearbeitung.

Bei Neubauten und Sanierungen städtischer Liegenschaften werden, sofern es sich wirtschaftlich darstellen lässt, eigene Photovoltaik-Anlage errichtet. Im Jahr 2016 sind acht stadteigene Photovoltaik-Anlagen in Betrieb gegangen und weitere fünfzehn Anlagen sind in Planung. Weiterhin erfolgt eine Aufklärung, Sensibilisierung und Unterstützung für Schulen im Rahmen des LESS-Projektes (Lukratives Energiesparen in Stuttgarter Schulen) durch das Amt für Umweltschutz. Für die Errichtung privater Photovoltaik-Anlagen finden Bürger Unterstützung und Beratung bei den Stadtwerken Stuttgart, dem EBZ sowie bei den stattfindenden Bürgerveranstaltungen in den Stadtbezirken im Zusammenhang mit dem Energiekonzept "Urbanisierung der Energiewende in Stuttgart."

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Jahr 2010 hat der Gemeinderat beschlossen, Dächer städtischer Liegenschaften zur Errichtung von Photovoltaikanlagen externen Betreibern zur Verfügung zu stellen bzw. eigene Photovoltaikanlagen zu errichten, wenn die technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen erfüllt werden.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Gemeinderat hat bereits im Jahr 2010 beschlossen Dächer städtischer Liegenschaften zur Errichtung von Photovoltaikanlagen externen Betreibern zur Verfügung zu stellen bzw. eigene Photovoltaikanlagen zu errichten, wenn die technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen erfüllt werden.

Bisher haben 37 externe Anlagenbetreiber von dem Angebot ihre Photovoltaikanlage auf einer städtischen Liegenschaft zu errichten Gebrauch gemacht. Dem Antrag städtische Dächer für externe Photovoltaikanlagenbetreiber zur Verfügung zu stellen, kommt die Stadt seit dem Jahr 2010 nach.

66 in 2015 | Unterstützung der Filmkultur und Festivals in Stuttgart

Unterstützung der Filmkultur und Festivals in Stuttgart

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

550
weniger gut: -106
gut: 550
Meine Stimme: keine
Platz: 
66
in: 
2015

Das Filmbüro Baden-Württemberg benötigt dringend mehr Unterstützung für seine Jugend- und Kulturarbeit im Filmbereich. Leider haben wir im Haushalt 2014/2015 und den Jahren zuvor keine Mittelerhöhung erhalten.

Mit unseren drei Filmfestivals: Filmschau Baden-Württemberg, Wettbewerb um den Jugendfilmpreis und dem Indischen Filmfestival Stuttgart bietet das Filmbüro Baden-Württemberg viele spannende Einblicke in die baden-württembergische Filmbranche und in die so faszinierende Kultur und Gesellschaft Indiens.

In der Jugendarbeit bieten wir seit über zehn Jahren kostenlose und ganzjährig Beratung und Berufsorientierung im Film- und Medienbereich, fördern und unterstützen Filmprojekte und stärken die Vernetzung der Jugendlichen untereinander. Im Rahmen unserer Workshops stehen neben den Filmemachern auch Fragen über Chancen und Herausforderungen beim Umgang mit Medien im Zentrum.

Das Filmbüro trägt darüber hinaus zur Bewerbung des Filmstandortes und der hiesigen Filmwirtschaft über die Landesgrenzen hinaus bei.
www.filmschaubw.de / www.jugendfilmpreis.de / www.indisches-festival.de

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die Erhöhung der Förderung (10.000 EUR jährlich) wurde im DHH 2018/2019 verstetigt und um weitere 10.000 EUR jährlich angehoben. Für die Filmschau Baden-Württemberg mit dem Wettbewerb um den Jugendfilmpreis werden auch für 2019 insgesamt 44.700 EUR zur Verfügung gestellt. (Zum Vergleich: 2015 waren es nur 24.700 EUR)

Stand Dezember 2017:
Der Zuschuss in entsprechender Höhe wurde auch in 2017 bewilligt.

Stand 2016:
Der Zuschuss in entsprechender Höhe wurde in 2016 bewilligt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für den Wettbewerb um den Jugendfilmpreis wird die Förderung an das Filmbüro Baden-Württemberg in den Jahren 2016 und 2017 um 20.000 Euro erhöht.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Indische Filmfestival erhält im Verhältnis zu anderen Festivals, die ebenfalls eine hohe Aufmerksamkeit beim Publikum genießen, mit 47.500 € regelmäßiger Projektförderung eine vergleichsweise hohe städtische Förderung. Die von der Stadt zuwendungsfähigen Ausgaben können durch diese Förderung gedeckt werden. Zudem unterstützt der Hauptsponsor das Festival mit knapp 100.000 €. Das Land Baden-Württemberg fördert das Indische Filmfestival bislang nicht.

Bei der Filmschau Baden-Württemberg handelt es sich um die Präsentation des baden-württembergischen Filmes und in der Folge hiervon um den Versuch der Optimierung des Filmstandortes Baden-Württemberg. Der Wettbewerb um den Jugendfilmpreis ist in die Filmschau Baden-Württemberg integriert – hierfür erhält das Filmbüro umfängliche Landesmittel. Der Preis richtet sich an Jugendliche aus Baden-Württemberg, ist somit also ein originärer Landespreis. Die LHS Stuttgart fördert die Filmschau Baden-Württemberg bereits mit einer regelmäßigen Projektförderung in Höhe von jährlich 24.700 €, das Land Baden-Württemberg fördert derzeit mit rund 75.000 € jährlich (zzgl. die Mittel für den Jugendfilmpreis), hat allerdings eine Erhöhung der Förderung in Aussicht gestellt.

Eine Erhöhung der städtischen Förderung bei den beiden Festivals wird seitens des Kulturamtes auch vor dem Hintergrund der mangelnden Beteiligung durch das Land BW beim Indischen Filmfestival und dem Fokus auf das baden-württembergische Filmschaffen bei der Filmschau als nachrangig angesehen.

Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1026/2015