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geändert weil:
doppelt
Untersagen (verbieten!) von Staubbläsern im Stadtgebiet, ausgenommen eventuell Laub in Parks! (Belastungen, auch Kinder!).
Der Staub (auch Privathaushalte) wird vom Bürgersteig auf die Straße geblasen, und dan von den Fahrzeugen wieder aufgewirbelt zu werden.
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