Umweltpolitik im Stadtgebiet: Schutz vor der wachsenden Elektrosmog-Belastung
Die Stadt Stuttgart leitet zu den neuen Kommunikationstechnologien (Handys, Mobilfunkmasten) eine Vorsorgepolitik mit folgenden Maßnahmen ein:
• In allen öffentlichen Einrichtungen werden Dauerstrahlung erzeugende kabellose Verbindungen wie DECT-Telefone, WLAN Anschlüsse vermieden und durch Alternativen ersetzt. Über diese Alternativen gibt die Stadt Stuttgart einen Ratgeber heraus.
• Im U-Bahnen, S-Bahnen und Bussen werden handyfreie Zonen / Wagen eingerichtet, sowohl um die Belästigungen durch die Gespräche als auch die besonders hohe Strahlenbelastung (Faradayischer Käfig) für die Beschäftigten und Kunden zu minimieren.
• Die Stadt Stuttgart erarbeitet ein Mobilfunkvorsorgekonzept mit dem Ziel, den Antennenwildwuchs einzuschränken und die Strahlenbelastung zu minimieren. Dieses Konzept berücksichtigt sowohl die Versorgung der Bevölkerung mit mobiler Kommunikation als auch die Unverletzlichkeit der Wohnung vor ungewollter Strahlenbelastung.
Begründung:
Die neuen Kommunikationstechnologien Handys, mobiles Internet, DECT-Telefone, WLAN-Verbindungen, neue Mobilfunkmasten u.a. erfassen alle Bereiche des Lebens. Die Belastungen mit elektromagnetischen Feldern steigen dadurch in einem Maße, wie es niemand vorhersah. Das Europäische Parlament, der Europarat, die Europäische Umweltagentur, der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und die Versicherungsgesellschaften ordnen diese auf gepulster Mikrowellenstrahlung beruhende Technologie als hohes Gesundheitsrisiko ein. Die WHO hat im Mai 2011 diese Strahlenbelastung erstmals in die Kategorie „möglicherweise krebserregend“ eingeordnet, viele Studien weisen auf Auswirkungen wie Kopfweh, Erschöpfung und andere unspezifische Symptome hin. Unbestritten ist, dass Langzeitwirkungen und die Auswirkungen auf Schwangere, Föten und Kinder noch nicht ausreichend erforscht sind. Die neue Landesregierung hat im Koalitionsvertrag reagiert:
“Konzepte zur Minimierung der Belastung durch elektromagnetische Felder werden wir im Dialog mit Betroffenen erarbeiten. Auf Bundesebene werden wir uns für eine Absenkung der Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung einsetzen“. (S. 37)
Der Gemeinderat lässt sich vom Beschluss des Europaparlaments „Die Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern“ (2008/2211(INI) vom 2. April 2009 und der Resolution des Europarates vom 7.05.2011 in seinem Beschluss „Die potentiellen Gefahren durch elektromagnetische Felder und ihre Auswirkung auf die Umwelt“ leiten.
Links zu den angeführten politischen Dokumenten:
Europaparlament: www.der-mast-muss-weg.de/pdf/saatsdokumente/EU_Entschliessung_090402.pdf
Europarat: www.diagnose-funk.org/politik/politik-int/europarat-fordert-kurswechsel.php
Europäische Umweltagentur: www.der-mast-muss-weg.de/pdf/saatsdokumente/eua-vorsorgemassnahmen.pdf
WHO: www.diagnose-funk.org/politik/behoerden-int/iarc-funkstrahlung-moegliche...
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