Seit 2020 bezuschusst die Landeshauptstadt Stuttgart die Errichtung von Wärmepumpen zur Versorgung von Gebäuden.
Eine der Voraussetzungen für die Förderung ist, dass die eingesetzten Wärmepumpen auf der Liste der förderfähigen Anlagen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aufgeführt ist.
Bislang verwenden Hersteller von Wärmepumpen weit überwiegend fluorierte Kältemittel mit einem hohe Treibhauspotenzial (Global-Warming-Potential, GWP). Gelangen diese Kältemittel (F-Gase) durch Leckagen oder bei der Entsorgung in die Atmosphäre tragen sie zur Erderwärmung bei. Das in den vom BAFA aufgelisteten Wärmepumpen häufig einge-setzte Kältemittel R410a besitzt ein 2.088-mal höheres Treibhauspotential als CO2. Wär-mepumpen mit natürlichen Kältemitteln haben dieses Problem nicht, da diese Kältemittel kein oder nur ein sehr geringes Treibhauspotenzial besitzen. Bislang liegen die Investiti-onskosten von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln meist über denen von Anla-gen mit fluorierten Kältemitteln. Die Betriebskosten hingegen sind häufig geringer.
Trotz der F-Gase-Verordnung der Europäischen Union und einem geplanten Verbot in 2030 F-Gase in Wärmepumpen einzusetzen gibt es in Deutschland keine speziellen För-derprogramme bzw. –ergänzungen für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln.
Damit Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln und ihrem ökologischen Vorteil einen signifikanten Marktanteil erreichen, sollte die Landeshauptstadt Stuttgart ihr Wärme-pumpenprogramm abändern. Ziel sollte sein, dass über den Haushalt der Stadt Stuttgart keine Wärmepumpen mit klimaschädlichen F-Gase bezuschusst werden. Durch die einge-sparten Mittel kann die Förderung von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln deut-lich erhöht und ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz erreicht werden ohne den Förder-topf aufstocken zu müssen.