Stadtbahn-Fußgängerquerungen sicherer gestalten

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Stuttgart (gesamt)
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  • Busse, Bahnen (ÖPNV)
  • Haltestellen
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Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

550
weniger gut: -157
gut: 550
Meine Stimme: keine
Platz: 
545

An vielen Fußgängerüberwegen der Stadtbahn fehlen sogenannte Umlaufsperren, d.h., die Querung ist nicht "zickzackförmig", sondern ganz gerade gestaltet.

Das birgt enorme Gefahren, vor allem für Kinder.

Wenn Stadtbahnen z.B. ihr Rotlicht übersehen und beim Übergang nicht abbremsen (selbst erlebt), sind Kinder (die die Geschwindigkeit der Bahnen nicht einschätzen können) oder Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit extrem gefährdet.

Beispiele für solche Querungen sind an der Bebelstraße/Ecke Claudiusstraße und Bebel-/Scheffelstraße zu begutachten - beides Überwege, die täglich von Schülern, z.B. der Vogelsangschule, genutzt werden.

Ich finde es unverantwortlich, diese einfachen Sicherheitsmaßnahmen einzusparen und zuzuschauen, wie sich weitere Unfälle ereignen.

Die SSB reagiert nicht auf Vorschläge und Beschwerden (z.B. über Ereignisse wie eine bei Rot weiterfahrende Straßenbahn).

Bitte tragen Sie mit Ihrer Stimme dazu bei, dass dieses Anliegen bei den Verantwortlichen Gehör findet.

Danke!

Kommentare

3 Kommentare lesen

Meiner Meinung nach ein Erziehungsproblem und kein Sicherheitsproblem!

Die Z-Übergänge bei der U-Bahn (angeblich damit man die herannahende Bahn besser sieht) gibt es nur hier in Stuttgart!
In keiner anderen Stadt ist man auf so eine schwachsinnige Idee gekommen, würde man gerade über die Gleise laufen wäre man in 2/3 der Zeit drüber!
Es ist für blinde und stark sehbehinderte Menschen eine Zumutung die Gleise zu überqueren, weil der Winkel überhaupt richtig einzuschätzen ist, eine rechtwinklige Querung der Gleise wäre für einen Blinden mit einem Langstock überhaupt kein Problem!

Der Sinn dieser Z-Übergänge macht die Querung sicherer, aber leider steigen Fahrradfahrer so gut wie nie ab und somit wird es für Fußgänger gefährlicher anstatt sicherer. Die Stadt muss das bestehende Kontrollpersonal anweisen zu kontrollieren sowie autorisieren Strafen mit mindestens 50,00 € für Gefährdung verhängen.