Steuer auf To-go-Becher

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Stuttgart (gesamt)
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Steuern, Finanzen
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Einnahme
geändert weil: 
doppelt

Ähnlich wie bereits in Tübingen umgesetzt, soll auch eine Steuer für To-go-Becher in Stuttgart etabliert werden. Das System sieht vor, dass Käufer*innen eines Heißgetränks entweder ihren eigenen Becher oder einen Pfandbecher mitbringen, in welches dann ihr Heißgetränk eingefüllt wird. Haben sie keinen Becher bei sich und sind auf einen Einwegbecher angewiesen, soll dieser mit einer Steuer belastet werden, um den Ressourcenaufwand sowie die eventuelle Beseitigung der Becher durch Reinigungskräfte zu kompensieren.
Die Hoffnung wäre hierdurch, die Müllentwicklung an öffentlichen Plätzen etwas zu reduzieren.

Kommentare

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Eben nicht wie Tübingen. Siehe VGH BW, Urt. v. 29.03.2022, Az. 2 S 3814/20