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In den Nahverkehrs- und Nahverkehrsentwicklungsplänen, die als Grundlage für die Definition des ÖPNV-Angebots verwendet werden (sollen), wird für die Frage, ob ein Gebiet ausreichend durch Bus- und Bahnlinien erschlossen ist, bisher ausschließlich auf die Luftlinienentfernung zur nächsten Haltestelle abgestellt. Dies ist angesichts der Stuttgarter Topografie völlig unzureichend. In Hanglagen werden Straßen oft in Serpentinen geführt, wodurch sich die fußläufigen Entfernungen leicht verdoppeln können. "Stäffele" sind nicht barrerefrei und für Senioren insbesondere bergauf oft zu anstrengend. Diese topografischen Besonderheiten müssen künftig bei der Liniendefinition zwingend berücksichtigt werden.
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