Vor 10 Jahren wurde das Landestierschutzgesetz verändert um die Möglichkeit für Gemeinden zu schaffen, eine Katzenschutzverordnung zu erlassen. In Baden-Württemberg gibt es bereits 35 Gemeinden, in denen das der Fall ist.
Stuttgart als Landeshauptstadt sollte eine Vorzeigerolle einnehmen und ebenfalls diese Pflicht einführen. Die Kastrationsaktionen der Tierschutzvereine reichen nicht aus um das Katzenelend abzufangen.
Dabei stellt diese Pflicht stellt eine einfache Möglichkeit ohne Mehraufwand für die lokalen Verwaltungen dar. Es geht nicht um Kontrolle, sondern um eine rechtliche Absicherung der Tierschützer. Tierschutzorganisationen stehen regelmäßig vor dem Problem, festzustellen, ob eine Katze verwildert ist, die Katze ausgesetzt wurde oder einen Besitzer hat. Wer freilebende Katzen einfängt und kastrieren lässt, setzt sich ständig der Gefahr aus, Sachbeschädigung oder Diebstahl zu begehen.
Das nicht Handeln der Politik wird auf dem Rücken der Tierschützer und der Katzen ausgetragen, nur weil man das Leid nicht sieht. Die Katzen sind in der Regel sehr scheu und zeigen sich vorwiegend nachts.
Es ist aber wichtig rechtzeitig zu kastrieren, bevor die Vermehrung der Katzen überhand nimmt. Eine unkastrierte Katze und ihre Nachkommen können rein rechnerisch in nur sieben Jahren bis zu 370.000 Nachkommen zeugen. Haben die Tiere kein Zuhause, so wartet auf die Katzenkinder ein entbehrungsreiches und leidvolles Leben, das allzu oft nicht lange währt und oft schon früh qualvoll endet.
Der Gemeinderat sollte hier endlich handeln. Die Vorteile liegen auf der Hand.
Es kostet viel weniger, ein paar Katzen rechtzeitig zu kastrieren, als deren zigfachen ungewollten Nachwuchs, sowie die ganzen Tierarztkosten für all das Leid, das die Katzen in ihrem Streunerleben ausgesetzt sind.
Auch die Unterbringungskosten von Fundtieren im Tierheim können damit sinken.
Daher ist der Erlass dieser Pflicht für alle Freigängerkatzen zwingend erforderlich.