Fahrradweg im Bereich Augsburger Str. 593-655

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Stadtbezirk: 
Obertürkheim
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Thema: 
Radwege
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

387
weniger gut: -177
gut: 387
Meine Stimme: keine
Platz: 
1056
in: 
2023

Die Augsburger Str. 593-655 ist für Radpendler:innen zwischen Esslingen und Stuttgart in beide Richtungen ein wichtiger Streckenabschnitt. Auf beiden Straßenseiten befinden sich hier Parkplätze für Autos. Für Autofahrer:innen gilt hier eine Einbahnstraßen-Regelung in Richtung Stuttgart Untertürkheim.
Für Radfahrer:innen ist die Straße in beide Richtungen befahrbar. Von der Hauptstraße aus Untertürkheim kommend wurde im Jahr 2022 für Radfahrer:innen ein farblich markierter Überweg in die entgegengesetzte Richtung der Einbahnstraße (auf Höhe der Augsburgerstraße 593) eingerichtet. Die farbliche Markierung endet dort, wo die Parkplätze beginnen.
An dieser Stelle müssen Radfahrer:innen auf die entgegengesetzte Autospur wechseln. Es gibt hier keinen sicheren Raum mehr für Radfahrer:innen, da die Straße zu schmal ist. Autofahrer:innen und Radfahrer:innen müssen sich aneinander vorbei manövrieren. Radfahren ist hier mit erhöhtem Risiko für Unfälle verbunden.
Dieses Problem könnte gelöst werden, wenn auf einer Seite der Augsburger Straße die Parkplätze weichen würden und dafür ein Fahrradstreifen eingerichtet würde. Fahrradstreifen wie diese sind ein wichtiger Schritt um das Fahrradfahren in Stuttgart sicherer und attraktiver zu gestalten und dadurch Anreize zu setzen, dass Menschen vom Auto aufs Fahrrad umsteigen.
Hier könnte die Stadt Stuttgart ein Zeichen setzen, dass sie ihr Ziel neben Auto- auch Fahrradstadt zu werden, ernst nimmt.

Umsetzung und Prüfung
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Obertürkheim nimmt wie folgt Stellung: Die Augsburger Straße ist Teil der künftigen Hauptradroute 7. Die beschriebene Situation im Vorschlag des Bürgerhaushalts ist richtig. Die Augsburger Straße ist jedoch so breit, dass bei beidseitig parkenden Fahrzeugen die gesetzlich vorgegebene Fahrbahnbreite von 3,5 m für Einbahnstraßen gegeben ist.
Die Augsburger Straße ist Teil einer Tempo 30 Zone. In Tempo 30 Zonen ist die Anlage von Radverkehrsanlagen (Schutzstreifen/Radfahrstreifen) nach den Vorschriften der StVO nicht zulässig

Kommentare

2 Kommentare lesen

Als die Parkplätze wegen Bauarbeiten auf einer Seite gesperrt waren, hat das die Straße für Fahrradfahrer sehr viel angenehmer gemacht. Fände ich super, wenn das mitsamt eines markierten Radwegs dauerhaft umgesetzt werden könnte. Guter, sinnvoller Vorschlag!

Naja, selbst ich als Dauerradfahrer/Radpendler und mit Hang zur Nachhaltigkeit sehe diesen Vorschlag kritisch. In der benannten Gegend würde ich eine hohe Bevölkerungsdichte vermuten, die zudem eher selten eine private Einfahrt oder Garage hat und daher auf die öffentlichen Parkplätze angewiesen ist.

Hier zu sagen "Pech, sollen sie halt aufs Fahrrad oder den miserablen Stuttgarter ÖPNV umsteigen" greift meiner Meinung nach zu kurz.
Abgesehen davon finde ich erfahrungsgemäß, dass man gut mit dem Gegenverkehr zurecht kommt. Klar, man kann halt nicht mit nem fetten Lasten E-Bike durchbrettern aber auf einem "normalen" Fahrrad kann man sich recht gut arrangieren mit dem entgegenkommenden Verkehr.