Grundsteuer senken - Stuttgarter Politik soll gegen das Gesetz Einspruch erheben

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Steuern, Finanzen
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

553
weniger gut: -199
gut: 553
Meine Stimme: keine
Platz: 
537
in: 
2023

Die veränderte Erhebung der Grundsteuer (Abgabe auf Grundstücksbesitz) ist für viele Stuttgarter Bürger existenzbedrohend.
Viele Häuser in Stuttgart sind in Familienhand, teilweise über Generationen hinweg. Viele der Häuser sind in Hanglage und haben schwierig zu nutzende Grundstücksflächen und bilden den fiktiv erhobenen Wert gar nicht ab.
Die Neuverfassung bringt sehr viele Familien, alte Leute mit geerbtem Häuschen in große Schwierigkeiten.
Oftmals werden die Einlieger- oder zusätzlichen Geschoßwohnungen vermietet. Die übermäßig gestiegene Grundsteuer muss auf die Mieten umgeschlagen werden. Das heißt, es betrifft eben nicht nur reiche Großgrundstücksbesitzer und Wohnungsbauunternehmen, sondern ganz normale Mittelstandsbürger und vorallem die Mieter.
So manche Familie wird in Stuttgart ihre Wohnung oder Haus nicht mehr halten können.
Die Bemessungsgrundlage muss dringend differenziert werden:
a.) langjährige Eigentümerschaft (die rasant wachsenden Immobilienpreise haben die Relationen zum Anschaffungswert vollkommen verzerrt)
b.) ist das Grundstück überhaupt nutzbar- stellt die Beschaffenheit des jeweiligen Grundstücks tatsächlich einen Mehrwert dar, der die hohen Vergleichspreise auf die Bezug genommen wird gerechtfertigt sein lässt?
c.) Lebt der Eigentümer in seiner Immobilie oder ist die Immobilie eine Kapitalanlage.
d.) Wie sieht die finanzielle Belastbarkeit der Eigentümer aus, die selbst in der Immobilie wohnen.
Die differenzierte Betrachtung der neuen Grundsteuerbemessung könnte Schlimmeres verhindern!
Wenn die Stabilität eines großen Teils der Stadtgesellschaft (ob Mieter oder Eigentum nutzende Besitzer) nicht kollabieren soll, muss die Stadtpolitik mit Ihrer Auslegung und Umsetzung der Gesetzgebung dafür sorgen, dass der Wohlstand angemessen erhalten bleibt und keine Verwerfungen entstehen.
Und sie sollte, wenn nötig auch gerichtlich mit dem Land zusammen, gegenüber dem Bund protestieren, im Vertretungsauftrag ihrer Bürger.

Kommentare

6 Kommentare lesen

Wie bedroht konkret die neue Grundsteuer die Existenz? Eigentümer sind wohl kaum in der Existenz bedroht. Bevor das passiert, würden sie ja sinnvollerweise verkaufen. Das Immobilieneigentum ist ja was wert.
Bei Mietern dürfte die Grundsteuer im Kontext von Mietsteigerungen gar keine besondere Rolle spielen, sprich die Mieterhöhungen sind um ein Vielfaches höher als die ggf. umgelegte Grundsteuer, also liegt das Problem nicht in der Grundsteuer.

@Henning
Die neue Grundsteuer wird auf jeden Fall zu großen Verwerfungen führen, sowohl für Eigentümer als auch für Mieter.
Wenn ich das für ein mir bekanntes Gebäude mal hochrechne, in welche Regionen die neue Grundsteuer kommen kann (das Drei-Vierfache des aktuellen Betrages), dann bedeutet das für die betroffene Mietwohnung eine Steigerung um knapp 10% der aktuell dort vergleichsweise günstigen Miete. Einfach so...und ohne, daß dies die Schuld des bösen Vermieters wäre.

Geht man nun davon aus, daß es - wie der TE beschreibt - auch Menschen gibt, die in ererbten Häusern und Wohnungen leben, die alt und in einem schlechten Zustand sind, aber auf hoch besteuerten Grundstücken liegen, dann kann es durchaus auch hier zu schwer zu stemmenden Kosten kommen.
Ein Verkauf - und hier kommt der Teil mit der Existenz - bedeutet aufgrund des Zustands des Objekts nicht zwangsweise so viel Geld, daß der Verkäufer vom Erlös des Verkaufs in einer dann neu anzumietenden Wohnung so gut leben kann wie er das beim Verbleib in seiner eigenen Immobilie hätte können.

Das Ansinnen des TE ist klar (so klar wie die Soll-Vorgabe des Gesetzgebers, wonach die Reform aufkommensneutral sein soll...) - doch genau so klar ist es, daß die Stadt alles tun wird, aber sich nicht eine ihrer Haupteinnahmequellen beschneiden.

Die staatliche Regelung und die festgelegten Bodenrichtwerte sind in Einzelfällen verstörend unfair. In ungünstigen Fällen (Grundstück mit größerem Rasen, auf dem kein Bauen erlaubt ist) kann das für eine 70-Quadratmeterwohnung durchaus 150 EUR monatliche Mehrkosten für den Mieter ausmachen! Ich finde das sehr wohl existenzbedrohend!

das boden so teuer ist, liegt in erster linie an den spekulanten.
häufig sind die über institutionelle anleger mit den öffentlichen sozialsystemen verwoben.
aus der sache kommen wir so leicht also nicht mehr raus.

Das Land verstößt mit seiner Berechnungsformel ganz klar gegen die Verfassung. Betroffen sind in erster Linie die Eigentümer von Einfamilien- und Zweifamilienhäusern mit entsprechend großen Grundstücken. EFH würden die Grünen ja am Liebsten verbieten. Ein Skandal, dass die Landes CDU bei diesem erbärmlichen Spiel mitmacht. Mit Gerechtigkeit hat das Ganze nichts zu tun.

Bravo für diesen letzten Kommentar! Der Staat wird immer mehr zum Raubstaat. Er plündert dabei bevorzugt die Immobilieneigentümer aus, denn sie können sich dem nicht entziehen, weil sie immobil sind. Und die "bürgerliche" CDU ist feste mit dabei. Daß übrigens der teure Bodenpreis an den "Spekulanten" liegt (Telemaster), trifft nicht zu. In starkem Maße ursächlich ist die Nachfrage. Und die entsteht durch hohe Bevölkerungsdichte, die heutzutage durch die fortgesetzte reichliche Zuwanderung entsteht. Eine Binsenwahrheit: Jeder Mensch braucht eine Wohnung und damit Platz. Aber darüber darf man ja garnicht sprechen...