Auf dem Neckardamm in Stuttgart-Münster ist das Radeln aufgrund des parallel verlaufenden Radwegs neben der Neckartalstraße nicht erlaubt, ausgenommen Erwachsene mit radelnden KIndern unter 8 Jahren. Die Beschilderung, vor allem für nicht ortsansässige Radler*innen ist völlig unzureichend. Hier sollte bei den jeweiligen Auffahrten auf den Radweg auf Höhe Elbestraße und Münster Rathaus, durch grosse farbige Piktogramme auf dem Neckardamm und Radweg und zusätzlich GROSSEN, KLAREN und SICHTBAREN Schildern auf dieses Verbot des Befahrens des Neckardammes aufmerksam gemacht werden. Immer wieder kommt es zu brenzligen Situation zwischen Füßgänger*innen auf dem Neckardamm, auf dem auch viele Hundebesitzer*innen und Familien mit kleinen Kindern spazieren gehen. Auch der Radweg parallel zur Neckartalstraße ist zu unattraktiv gekennzeichnet. Hier muss die Stadt Stuttgart zwingend nachbessern und Gefahrenpotenzial entzerren.
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