Besteuerung leerstehende Wohnungen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Wohnungsbau, Wohnen
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

854
weniger gut: -227
gut: 854
Meine Stimme: keine
Platz: 
83
in: 
2023

Auf Grund der angespannten Wohnungssituation halte ich es für unerhört, dass es immernoch sehr viele Wohnungseigentümer gibt, die ihre leer stehenden Wohnungen nicht vermieten.
Wir vermieten auch eine Wohnung in Bad Cannstatt und sind uns der Umstände einer Vermietung bewusst.
Daher finden wir es zumutbar, dass Wohnungen die 6 Monate leer stehen, besteuert werden. Der Mietspiegel sollte als fiktive Miete angenommen werden. Eine Vermietung kann durch einer Mietvertrag und 3-monatige Zahlungseingänge belegt werden. Eine jährliche Überprüfung über das Einwohnermeldeamt sollte stattfinden.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Über die Besteuerung leerstehender Wohnungen wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht diskutiert. Wie viele Wohnungen in Stuttgart tatsächlich zur Verfügung stehen und dem Wohnungsmarkt zugeführt werden könnten, lässt sich aktuell nur grob abschätzen. Daher hat der Gemeinderat für den Aufbau und die Erprobung eines Leerstandsmonitorings in 2024 und 2025 je 10.000 Euro bereitgestellt sowie eine Personalstelle beim statistischen Amt geschaffen. Ein Leerstandsmonitor der Stadt würde die Möglichkeit eröffnen, den Wohnungs- und Gebäudeleerstand in Stuttgart kleinräumig, regelmäßig, aktuell und valide zu erfassen und zu analysieren beispielsweise über die Erhebung von Verbrauchsdaten (über Strom- oder Wasserzähler) bei den Versorgungsunternehmen und Netzbetreibern. Aufgrund der statistischen Geheimhaltungspflicht dürfen jedoch keine Einzeldaten herausgegeben oder verwaltungsintern genutzt werden. Auswertungen können nur auf Ebene einer Gebietseinheit (bspw. Stadtviertel) veröffentlicht werden, d.h. das Monitoring erfolgt in Form einer gebietsweisen Leerstandsquote, nicht bezogen auf einzelne Objekte.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Kommentare

9 Kommentare lesen

Da ist eine gute Idee . Der Spekulation und dem Mietwucher entgegen zutreten.

Auch sowas lässt sich problemlos umgehen. Fiktiver Mietvertrag mit 50€ im Monat oder einer völlig überzogenen Miete sodass keiner die Wohnung mieten möchte. Alles schon erlebt.

Gute Idee. Ich weiß nur nicht, wie das kontrolliert werden kann.

Im Grundsatz überlegungswert; aber zuerst muss die Ursache der Nichtvermietung geprüft werden; ggf. ist Hilfestellung angebracht!

Eine Räumungsklage meines Mieters zog sich deshalb über 14 Monate hin, weil der Beklagte sich am neuen Aufenthaltsort nicht beim Einwohnermeldeamt angemeldet hatte. Somit habe ich genügend Steuern bezahlt und die Motivation verloren nochmals zu vermieten.

Es gibt eine einfachere Lösung, die bereits vielfach praktiziert wurde : Die Stadt müsste alle leerstehenden Wohnungen selbst anmieten und dafür den Vermietern Mieteinnahmen garantieren. Dann könnten viele Wohnungssuchenden eine Wohnung bekommen, die jetzt kaum eine Chance haben .

Gute Idee

Absolute Zustimmung! Das Problem ist, dass viele Immobilienfirmen, die ein altes Haus gekauft haben, dann einen Bauantrag (z.B. für Ausbau des Dachbodens) stellen, der sie berechtigt, die bereits leeren Wohnungen weiterhin leer stehen zu lassen. Passiert gerade bei uns. Hier müsste viel mehr geprüft werden, z.B. wie sinnvoll so ein Bauantrag ist, aber hier gibt es keine Vernetzung der Ämter, sondern jeder prüft nur, wofür er gerade zuständig ist. Folge: Viele Wohnungen stehen viel zu lange leer, dabei würden sie den Mietwohnungsmarkt sehr entschärfen.

Idee gut - Beteiligung des Einwohnermeldeamts schlecht. Einwohnermelde- bzw. Bürgerämter kommen ja zum Teil mangels Personal mit ihren Kernaufgaben schon nicht mehr hinterher...