Platz:
981
An Kreuzungen in verkehrsberuhigten Zonen sollten (vor allem rund um Schulen) Fussgängerüberwege über alle 4 zuführenden Straßen aufgebracht werden.
Vorteil: sicherer Überweg für alle SchülerInnen UND keine zugeparkten Straßenecken, denn auf Zebrastreifen wird nicht verkehrswidrig geparkt. Außerdem ist es lächerlich, wenn Kinder zwei weitere Straßen kreuzen müssen um über einen Zebrastreifen zu gehen. Kosten dafür sind minimal und der Verkehr fliesst sowieso nicht durchgehend (rechts-vor-links, Tempo 30, Spielstraße).