Ergebnis Haushaltsberatungen:
Der Vorschlag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Wochenmarktsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart ist festgelegt und geregelt, dass während des Wochenmarktbetriebes keinerlei Stände, welche nicht zum Wochenmarkt gehören, aufgebaut und betrieben werden dürfen. Hierzu gehören auch explizit Info-/Werbestände, Verteilung von Werbematerial und Flyer.
Eine mögliche Alternative wäre, Vereine am Rande des Wochenmarktes zu platzieren. Für die Aufstellung von Ständen im öffentlichen Verkehrsraum ist aufgrund von § 16 Straßengesetz eine Sondernutzungserlaubnis notwendig, die bei der Straßenverkehrsbehörde beim Amt für öffentliche Ordnung beantragt werden kann. Bereits in der Vergangenheit wurden in Einzelfällen und auf Antrag mobile Verkaufsstände von schulischen Einrichtungen, Kindergärten oder Vereinen außerhalb der festgesetzten Marktflächen im gesamten Stadtgebiet genehmigt. Anträge können auch weiterhin bei der Straßenverkehrsbehörde gestellt werden.
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