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Die städtische Verkehrsüberwachung soll so mit Personal ausgestattet werden, dass eine telefonische Erreichbarkeit an allen Kalendertagen (365 Tage im Jahr) gewährleistet wird.
Auch der Außendienst soll so mit Personal ausgestattet werden, dass die Aufträge an allen Kalendertagen 24 Stunden am Tag abgearbeitet werden können.
Nur so können Behinderungen und Gefährdungen auch außerhalb der aktuellen Wirkungszeiten beseitigt werden.
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