Ergebnis Haushaltsberatungen:
Zum Jahreswechsel 2024/2025 soll es wieder eine zentrale Silvesterveranstaltung auf dem Schlossplatz geben. Hierfür hat der Gemeinderat 1,19 Mio. Euro bereitgestellt. Über ein zentrales Feuerwerk wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen nicht beraten.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Begrenzung auf ein professionelles Feuerwerk in Stuttgart ist aufgrund der bundesgesetzlichen Regelungen nicht möglich.
Der Verkauf und das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen anlässlich des Jahreswechsels werden durch die Bestimmungen der Ersten Sprengstoffverordnung geregelt. Nach den dort getroffenen bundeseinheitlichen Regelungen ist das Abrennen pyrotechnischer Gegenstände am 31. Dezember sowie am 1. Januar erlaubt.
Bereits seit 2019 wird der Schlossplatz mit einer städtischen Veranstaltung bespielt, um einen friedlichen Jahreswechsel zu feiern. Im Mittelpunkt der Silvesterveranstaltung steht ein abwechslungsreiches Musik- und Unterhaltungsprogramm auf einer zentralen Bühne. Rund um das Bühnenprogramm wird ein Licht-, Illuminations- und Showkonzept umgesetzt. Auch für den kommenden Jahreswechsel ist ein vergleichbares Programm geplant. In Verbindung mit dieser Veranstaltung ist es möglich, für die Stuttgarter Innenstadt ein Böllerverbot auszusprechen. Die letzten Jahren haben gezeigt, dass dieses Konzept das Sicherheitsgefühl der Besucher*innen Stuttgarts an Silvester deutlich erhöht.
Die Silvesterveranstaltung mit einem großen Feuerwerk zu kombinieren, ist zwar rechtlich möglich, jedoch führt dies nicht dazu, dass jegliche anderen privaten und auch gewerblichen Feuerwerke verboten werden könnten. Das gewünschte Ergebnis, das Sicherheitsbedürfnis aller zu erhöhen, wäre daher mit einem professionellen Feuerwerk im Rahmen der Silvesterveranstaltung nicht zu erreichen. Somit ist durch ein großes professionelles Feuerwerk auch aus umweltpolitischer Sicht keine Verbesserung der Luftverschmutzung an Silvester zu erreichen.