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Der Gemeinderat wird aufgefordert, das Förderprogramm "E-Lastenräder für Stuttgarter Familien", welches mit €250.000 von den Steuerzahlern in 2022/23 finanziert wird, nicht zu erneuern und somit einzustellen.
Die Anschaffung eines E-Bikes bzw. E-Lastenrad ist eine private Entscheidung eines Bürgers. Sie liegt im Bereich der privaten Freizeitgestaltung bzw. Mobilität. Es ist nicht zu verantworten, das Eigentum der Bürger für die Freizeitgestaltung und Mobilität einiger weniger Bürger auszugeben. Sofern die Räder für den Arbeitsweg oder den Einkommenserwerb angeschafft werden, fällt dies ebenfalls in den privaten Lebensbereich eines Menschen und kann ggf. steuerlich geltend gemacht werden.
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