Tempo 30/40 in der Kappelbergstraße und Großglocknerstraße

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Stadtbezirk: 
Untertürkheim
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Thema: 
Tempo 20, 30, 40, 50
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

364
weniger gut: -243
gut: 364
Meine Stimme: keine
Platz: 
1143
in: 
2023

In der Großglocknerstraße und Kappelbergstraße soll Tempo 50 (was ja gerne als Tempo 60 bis 70 ausgelebt wird) auf Tempo 30 bzw. 40 gedrosselt werden. Die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer kann bei Tempo 50 nicht gewährleistet werden (schmale Bordsteine) und die Anwohner leider unter dem Lärm.

Umsetzung und Prüfung
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Untertürkheim unterstützt straßenbaulich und verkehrsrechtlich notwendige Maßnahmen für eine sichere Fußgänger- und Radfahrerführung in beiden Straßen. Gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen sind durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren.

Kommentare

10 Kommentare lesen

Alle Jahre wieder und nichts tut sich!
Wann kommt endlich 40 km/h in der Kappelbergstraße?!

Für Radfahrer gibt es auch andere Lösungen und teilweise gibt es auch schon Tempolimits (im Bereich UT >> Luginsland). Weiter oben Richtung Fellbacher Str. ist die Straße breit genug, im engeren Bereich der Steigungsstrecke wären 40 km/h sinnvoll.

Tempo 30/40 fände ich vor allem Beginn Großglocknerstr (am Kreisverkehr) bis hoch nach Luginsland sinnvoll. Viele Fußgänger und zu enge Bordsteine.

Die Ecke Großglockner/Kappelbergstr. Vor der Gaststätte Waldhorn ist ständiger Unfallschwerpunkt und viele Fast-unfälle. Tempo 30 würde das sicherer machen. Und wer mit der Buslinie argumentiert: die Busspiegel geben den Fußgängern fast Ohrfeigen

Sehr guter Vorschlag!

Ich unterstütze das voll und ganz! Genau das gleiche hatte ich im Juni 2021 als Gelbe Karte geschrieben.
Hier die Antwort:

... "im Namen von Herrn Oberbürgermeister Dr. Nopper danke ich Ihnen für Ihre
beiden Gelben Karten-Nr. 110015 und 110016 die wir am 14.06.2021 erhalten
haben. Herr Dr. Nopper hat uns gebeten, Ihnen direkt zu antworten.
Für ihre Frage zur Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 40
km/h in der Fellbacher Straße und Kappelbergstraße dürfen wir Ihnen
folgendes mitteilen:
Die Fellbacher Straße ist ab der Einmündung Kappelbergstraße bis zur
Ortsgrenze nach Fellbach eine Vorbehaltsstraße. Diese dient der Aufnahme
des Durchgangsverkehrs sowie zur Abwicklung des öffentlichen
Personennahverkehrs wie z.B. der Buslinie 60. Auf Vorbehaltsstraßen gilt
grundsätzlich Tempo 50.
Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder
Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs
beschränken (§ 45 Straßenverkehrsordnung) wozu eine Herabsetzung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit gehört. Dabei ist jede Straße bzw.
Straßenstrecke im Einzelfall zu betrachten.
Die Unfallstatistik der Polizei ist in der gesamten Fellbacher Straße
hinsichtlich Geschwindigkeitsunfälle unauffällig.
In der Fellbacher Straße wurden 2021 bereits 6 Messungen durchgeführt. Bei
der letzten Messung am 08.06.2021 wurden 903 Fahrzeuge angemessen. Dabei
gab es lediglich 1 Überschreitungen, was einen Durchschnittswert von 0,11%
ausmacht. Bei der zuvor durchgeführten Messung am 06.05.2021 mit 555
angemessenen Fahrzeuge waren 5 Fahrzeuge zu schnell. Überschreitungsquote
(ÜQ) 0,90%. Alle angemessenen Fahrzeuge der letzten beiden Messungen lagen
im unteren Verwarnungsbereich (6 bis 10 km/h zu schnell). Für unsere
Verkehrsüberwachung (VÜ) liegt die Fellbacher Straße im Vergleich zu
vergleichbaren Vorbehaltsstraßen innerorts unter dem stadtweiten
Überschreitungswert und ist als unauffällig einzustufen.
Das Gleiche gilt für die Kappelbergstraße. Hier lag die letzte Messung
(21.05.2021)
bei 506 angemessene Fahrzeuge. 2 Fahrzeuge waren zu schnell (ÜQ 0,40%),
beide im unteren Verwarnungsbereich (6 bis 10 km/h zu schnell).
Eine besondere Gefahrenlage, welche die Herabsetzung der Geschwindigkeit in
der Fellbacher Straße und der Kappelbergstraße somit rechtfertigen würde,
liegt uns zurzeit nicht vor.
Die Geschwindigkeitsreduzierung auf 40 km/h geht auf die 4. Fortschreibung
des Luftreinhalteplanes zur Minderung der NO2-Belastung innerhalb der
bestehenden Umweltzone Stuttgarts zurück. Dieser Luftreinhalteplan musste
vom Regierungspräsidium Stuttgart aufgestellt werden, um Maßnahmen treffen
zu können, durch die die Luftschadstoffbelastung von Stuttgart mindestens
auf die zulässigen Grenzwerte abgesenkt werden kann. Damit soll der
Luftreinhalteplan durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die
Luftqualität dauerhaft verbessert wird und die Grenzwerte eingehalten
werden können.
Diese Geschwindigkeitsreduzierung ist im Luftreinhalteplan als Maßnahme 2
festgeschrieben und beinhaltet eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo
40 beschränkt auf den Talkessel und auf bestimmten Strecken außerhalb des
Talkessels in Stuttgart ab dem 01.01.2020. Der Geltungsbereich ist damit
klar definiert. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 40 km/h ist auf dieser
Rechtsgrundlage daher in der Fellbacher Straße und Kappelbergstraße zurzeit
nicht möglich.
Die Stadtverwaltung verfolgt die Diskussionen auf nationaler und EU-Ebene,
welche eine niedrigere generelle Innerortsgeschwindigkeit thematisieren,
aufmerksam.
Solange die Straßenverkehrsordnung (StVO) 50 km/h als
Innerortsgeschwindigkeit festlegt, bedürfen abweichende Regelungen jedoch
einer tragfähigen Rechtgrundlage bzw. Begründung.
Davon unabhängig ist es ein grundsätzliches Problem, dass sich manche
Verkehrsteilnehmer in voller Kenntnis der geltenden Regelung nicht an diese
halten. Dies ist mit Verkehrszeichen allein nicht zu regeln. Wir haben Ihre
Anfrage deshalb zum Anlass genommen, die städtische Verkehrsüberwachung zu
bitten, auch weiterhin Geschwindigkeitskontrollen in der Fellbacher Straße
und Kappelbergstraße im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten
durchzuführen.
...
Mit freundlichen Grüßen
Schlitter"

Diese Antwort ist empörend! Laut dem Namen dieser Homepage fordert die Stadt das Bürgerwissen, um uns dann zu erklären, dass sie es besser wissen. Sie kennen die passenden Paragraphen.
Seit Jahren haben wir die Beschwerden, aber der OB erklärt uns, dass das nur unser subjektives Gefühl sei. Objektiv gemessen sei alles okay.
Wie wäre es mal mit zuhören und befragen? Unsere Wohnungen sind keine temporäre Messstation, sondern dauerhafter Lebensraum.
Mir ist schon klar, dass die Kappelberg- und Fellbacher Str. Durchgangsstraßen sind. Man zähle nur die Autokennzeichen mit WN. Aber muss sie das bleiben? Warum fördert man nicht das Ausweichen auf die B14 für Autos und erhöht den Takt des Busses UT-Fellbach?
Die Kappelbergstr. hat an vielen Stellen weniger als 1 Meter Gehweg. Damit hat die Stadt kein Problem. Denn da gibt es keine Paragraphen. Empfohlen werden 2.50 Meter. Wo gibt es das? Das ist doch Grund das Tempo zu drosseln. Im Bereich Strümpfelbacher Straße geht das auch auf der "Durchgangsstraße".
Wenn ich all die Anträge anschaue, dominiert stadtweit das Veekehrsproblem. Ich erwarte leider, dass Anträge nicht reichen, sondern Bürgerinitiative o.ä. nötig sind.

Was ist das eigentlich für eine Logik? Tempo 50 ist okay, weil die Leute sich dran halten. Würden mehr Leute 60 fahren, dann würde man auf 40 absenken?
Es gibt wenig Autounfälle, also miss man nix ändern? Ja und warum? Weil die ganze Strecke voll auf Auto ausgerichtet ist. Wie es den Anwohnern geht? Egal

Aber auf der Cannstatter Strasse in Stuttgart geht Tempo 40!! Ebenso auf der HOhenheimer Strasse!!! Festlegung riecht nach reiner Willkür, wenn eine Straße durch ein Wohngebiet nicht Tempo 40 fähig ist.

Ich hatte dazu auch eine gelbe Karte geschrieben, da sogar auf den Bundesstrassen durch Stuttgart Tempo 40 eingeführt wurde... hier die Antwort: "
im Namen von Oberbürgermeister Dr. Nopper danke ich Ihnen für die Gelbe
Karte vom 05.11.2021
Herr Dr. Nopper hat mich gebeten, Ihnen direkt zu antworten.

Ich kann Ihren Wunsch nach einem ruhigen und sicheren Wohnumfeld sehr gut
nachvollziehen.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt uns die Grundregeln im
Straßenverkehr vor. Hierzu gehören sowohl das Verhalten der
Verkehrsteilnehmer untereinander, als auch die Handlungsfelder der
Straßenverkehrsbehörde. In der StVO ist geregelt, dass der Verkehrsraum
grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung steht und das Tempo
innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h beträgt.

Um von diesen Grundregeln abweichen zu können, benötigt die
Straßenverkehrsbehörde eine Rechtsgrundlage. Dies kann ein
sicherheitsrechtlicher Aspekt sein, aber auch Lärm oder Luftreinhaltung.
Der Stuttgarter Gemeinderat hat vor einigen Jahren das sogenannte
Vorbehaltsstraßennetz beschlossen. Bei diesem Netz aus Vorfahrtsstraßen
handelt es sich um ausgebaute Straßen, über welche der Verkehr flüssig und
leistungsfähig abgewickelt wird. Auf diesen Straßen darf mit Tempo 50 km/h
gefahren werden. Auch der öffentliche Nahverkehr wird über diese
Straßenverbindungen abgewickelt.
Durch den Beschluss des Vorfahrtsstraßennetzes konnten fast alle anderen
Straßen zu Wohngebieten mit Tempo 30 Zonen umgewandelt werden.

Die von Ihnen angesprochene Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 40
km/h auf der B14 geht auf die 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans zur
Minderung der NO2-Belastung innerhalb der bestehenden Umweltzone Stuttgarts
zurück. Dieser Luftreinhalteplan musste vom Regierungspräsidium Stuttgart
aufgestellt werden, um Maßnahmen treffen zu können, durch welche die
Luftschadstoffbelastung von Stuttgart mindestens auf die zulässigen
Grenzwerte abgesenkt werden kann. Damit soll der Luftreinhalteplan durch
geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Luftqualität dauerhaft
verbessert wird und die Grenzwerte eingehalten werden können.
Diese Geschwindigkeitsreduzierung im Luftreinhalteplan ist als Maßnahme 2
festgeschrieben und beinhaltet eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo
40 km/h beschränkt auf den Talkessel und auf bestimmten Strecken außerhalb
des Talkessels. Die Kappelbergstraße gehört nicht zu den genannten Straßen
außerhalb des Talkessels.
Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 40 km/h ist auf dieser Rechtsgrundlage
in der Kappelbergstraße daher nicht möglich.

Die Kappelbergstraße ist mit Priorität 4 abschnittsweise im aktuellen
Lärmgutachten enthalten. Eine Auswertung des Gutachtens liegt uns jedoch
noch nicht vor. Nach Auswertung des Gutachtens werden wir ggf. geeignete
Maßnahmen ergreifen.

Bezüglich der von Ihnen angemerkten Unfalllage habe ich mit der Polizei und
der Verkehrsüberwachung Rücksprache gehalten. Die Kappelbergstraße ist von
den Geschwindigkeitsübertretungen her unauffällig. Die Verkehrsüberwachung
kontrolliert hier regelmäßig, die Überschreitungsquote liegt bei 0,52 % im
unteren Verwarnbereich. Der stadtweite Durchschnitt liegt bei 4,9%.
Ebenso ist die Unfalllage in der Kappelbergstraße unauffällig.

Ich gehe davon aus, dass Sie mit der in Ihrem Schreiben erwähnten
Umgehungsstraße die Dietbachstraße meinen. Die Dietbachstraße ist, wie die
Kappelbergstraße, eine Vorbehaltstraße. In gewisser Weise ist die
Dietbachstraße bereits eine Umgehungsstraße, da diese überwiegend anbaufrei
ist.
Momentan befindet sich ein Verkehrsstrukturplan in Arbeit, der das Ziel
hat, den Verkehr auf der Achse Großglocknerstraße/Strümpfelbacher Straße/
Kappelbergstraße/ Fellbacher Straße zu reduzieren. Erste Maßnahmen hierzu
sind die Umgestaltungsplanungen für die Großglocknerstraße/Strümpfelbacher
Straße im Zusammenhang mit den Planungen zur Hauptradroute 35.

Das von Ihnen gewünschte LKW Durchfahrtsverbot gilt bereits für das
komplette Stadtgebiet.
Die Umweltzone wurde aufgrund des Luftreinhalte-/Aktionsplan zum 01.03.2010
für LKW ab
3,5 t eingerichtet. Von diesem Verbot ist lediglich der gewerbliche und
private Lieferverkehr ausgenommen. Nicht betroffen sind also LKW, die
innerhalb des Plangebiets eine Lieferadresse anfahren oder ihren Sitz im
Plangebiet haben.

Ich bedaure, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können und bitte um
Verständnis für meine Ausführungen.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne nochmals an mich wenden."