Das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart wird dazu verpflichtet, Anzeigen durch Privatpersonen von Ordnungswidrigkeiten im Verkehr zu bearbeiten und zu verfolgen.
Die in der ganzen Stadt zugeparkten Kreuzungen, Gehwege und Radwege können vom mangelhaften Personal der Stadt Stuttgart nicht flächendeckend überwacht werden. Deshalb müssen die Anzeigen von Bürgern, sofern diese ausreichend Beweismittel beinhalten, konsequent von städtischer Seite bearbeitet werden.
Hierzu kann die Stadt auch Schulungen anbieten, welche Qualitätsanforderungen für Owi-Anzeigen (etwa über das Portal weg.li) nötig sind.
Positive Effekte wären nicht nur steigende Einnahmen der Stadt und freie Wege für Menschen, sondern auch mehr gemütlicher Innendienst für die raren Mitarbeiter des Ordnungsamtes, die dann nicht mehr tagsüber in entlegene Stadtteile fahren müssten, um dort dann keine Gehwegparker zu finden, die meist nur in den Abend- und Morgenstunden alles zustellen. Außerdem kann durch die Bürgerschaft, die ihre Gegend meist besser kennen, eine flächendeckendere Verfolgung von Schwarzparkern erreicht werden.
Bearbeitung und Verfolgung von privaten Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch das Ordnungsamt
Platz:
1109
in:
2023
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