Von Schloßbergstr. 53 bis Haltestelle Waldeck ist dies der einzige barrierefreie Fußweg vom/zum kath. Kaltentaler Berg. Er wird täglich unrechtmäßig von unzähligen, schnellen Radfahrern und teils Motorrollern und Autos (Pizzaservice!) benutzt. Um ihn für Senioren, Rollstuhlfahrer, Fußgänger mit Kleinkindern/Kinderwagen/Hunden wieder sicher zu machen, MUSS die Verbots-Beschilderung oben UND unten ergänzt werden: "Durchfahrt verboten (Nr. 250)" + "Nur Fußweg (Nr. 239)" + Textschild: "Radfahrer absteigen oder neuen Radweg Böblinger Str. nutzen!". Zur weiteren Erhöhung der Fußgänger-Sicherheit muß ein Geländer/Handlauf IN DER MITTE DES WEGES (aus Holz und so für beide Richtungen = kostensparend, hindert Radfahrer zu rasen) und OBEN UND UNTEN am jeweiligen Ende des Fußwegs bzw. Handlaufs eine Z-FÖRMIGE-SCHLEUSE aus Geländerrohren (Umlaufgitter oder Umlaufsperre, nach DIN 18040-3 Umlaufschranke, sog. Drängelgitter) eingerichtet werden. Regelmäßige Reinigung des Weges und Winterdienst verstehen sich eigentlich von selbst. Zur korrekten Beschilderung, deren Einhaltung auch regelmäßig vom Ordnungsamt kontrolliert werden sollte, muß in der Burgstraße bergab VOR DER EINMÜNDUNG DIESES FUSSWEGS zusätzlich zum Schild "Fußgänger (Nr. 133)" auch das Schild "Geradeaus! (Nr. 209-30)" angebracht werden, ebenso wie am unteren Ende der Burgstraße zusätzlich zu "Einfahrt verboten (Nr. 267)" auch für den Gehweg das Schild "Nur Fußweg (Nr. 239)" und ein Textschild: "Radfahrer absteigen oder Radweg Böblinger Str. nutzen!", da sonst weiterhin Radfahrer nicht nur diesen Fußweg zur Schloßbergstraße, sondern auch Straße und Gehweg der Burgstraße BERGAUF vom Waldeck aus nutzen. Wünschenswert für die untere Burgstraße vor der Einmündung des Fußwegs wären noch auf die Straße aufgemalte "Abbremsstreifen" (Querstreifen in abnehmendem Abstand), um bergab fahrende Autos UND Radfahrer, die sich dort nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h halten, zu einem bremsbereiten Fahrstil zu bewegen.
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