In Ausweis-, Pass- und Führerschein rechtlichen Angelegenheiten sollte die Antragsstellung vermehrt online möglich gemacht werden. Bei vorliegen eines z.B. aktuellen Passbildes und einer Unterschrift nach Beantragung eines z.B. Personalausweises könnte hier vermehrt die Antragsstellung online erfolgen, da Bild und Unterschrift bereits vorliegen. Dies spart den Antragstellern Zeit könnte die Bürgerbüros und die Führerscheinstelle deutlich entlasten. Durch den maschinenlesbaren Personalausweis ist der Nachweis der Identität ja digital möglich. Die Entrichtung der Gebühren kann über Zahlungsdienstleister oder Kartenzahlung, wie im Ordnungswidrigkeitenverfahren bereits möglich, erfolgen. Die Dokumente können dann per Post oder förmlicher Zustellung zugestellt werden.
Verstärkte Digitalisierung der Verwaltung
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