Platz:
114
in:
2023
Die Stromnetzbetreiber in der LHS müssen verpfichtet werden, die Betreiber von den sogenannten Balkonkraftwerken sollten für die Investition solcher Kleinanlagen durch Vergütung der rückgespeisten Energie zu belohnen.
Die Erfassung der eingespeisten Energie ist durch die Pflicht eines Zweirichtungszählers bereits heute gegeben.