Grundsätzliches Verbot des Einsatzes von Laubbläsern und Laubsaugern

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Stuttgart (gesamt)
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Reinigung
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kostenneutral
geändert weil: 
doppelt

Städtische Ämter und Betriebe der Stadt Stuttgart verwenden künftig keine Laubbläser mehr mit Verbrennungsmotoren in Wohn- und Mischgebieten, desgleichen grundsätzlich nicht mehr zur Straßen- und Gehwegreinigung.
Vertragsfirmen werden nur beauftragt, wenn sicher gestellt ist, dass diese entsprechend
auf den Einsatz solcher Geräte verzichten.
Gleichzeitig wird die Stadt Stuttgart ersucht, gegenüber dem Land Baden-Württemberg Voraussetzungen für ein Verbot der Verwendung von Laubbläsern mit Verbrennungs- motoren in Wohn- und Mischgebieten, zur Straßen- und Gehwegreinigung, generell zu schaffen.
Begründung:
Die gesundheits-, umwelt- und klimaschädlichen Auswirkungen dieser lauten Maschinen,
die den "guten alten Straßenbesen" ersetzen sollten, sind hinlänglich bekannt und schon zunächst nur durch ihre Lautstärke eine Belästigung vieler Bürger.
Zur weiteren Begründung verweisen wir auf die Feststellungen des Umweltbundesamtes:
„Laubsauger und -bläser können im Betrieb zwischen 90 und 120 Dezibel laut werden.
Damit sind sie ungefähr so laut wie eine Kettensäge oder ein Presslufthammer.

Geräte mit Verbrennungsmotor erzeugen darüber hinaus Luftschadstoffe, die bei den meisten Laubsaugern und -bläsern sogar ungefiltert in die Umgebung geblasen werden.
Auch am Boden und im Laub befindliche Mikroben, Pilze, Unrat und Tierkot werden durch Gartengeräte wie Laubsauger und -bläse