Tarif+ und Umfrage
Angesichts des enormen Fachkräftemangels ist es sinnvoll, die bereits attraktiven städtischen Konditionen für pädagogische Fachkräfte zu erhalten. Dazu zählt die Arbeitsmarktzulage Tarif+, die über den Doppelhaushalt 2022/2023 hinaus bis 2024 gesichert ist. Eine Befragung der Mitarbeitenden wurde bereits durchgeführt und fließt in die weiteren Maßnahmenplanungen ein.
Einstellung von fachfremdem Personal
Bereits jetzt werden neben pädagogischen Fachkräften auch Quereinsteiger*innen gezielt angesprochen und im Jugendamt entsprechend weiterqualifiziert. Städtisch wurde die Corona-Krise genutzt, um innerhalb kürzester Zeit über 100 Aushilfen anzuwerben. Dieser Personenkreis wird fortlaufend geschult und für eine Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft motiviert.
Das Fachkräftegebot in der Kinder- und Jugendhilfe nach §7 KiTaG schränkt die Auswahl der Quereinsteiger*innen jedoch ein. Der städtische Träger ist bereits an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg herangetreten, mit dem Anliegen landesweite Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine spürbare Verbesserung der personellen Situation zur Folge haben. Leider wurden die Vorschläge zum Beispiel zur Erweiterung des Fachkräftekatalogs um pädagogiknahe Berufsgruppen wie Musik- oder Theaterpädagogen*innen mit Verweis auf den Fokus der Qualitätssicherung bislang abgelehnt.
Ausweitung von Ausbildungskapazitäten und Bindung von Absolventen*innen
Insgesamt werden jährlich bereits über 600 Auszubildende, Praktikanten*innen und Kurzzeitpraktikanten*innen im Jugendamt betreut. Im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse 2018/2019 wurde eine Ausweitung der praxisintegrierten Ausbildung auf 90 Plätze pro Jahr - allein beim städtischen Träger - beschlossen. 2020 hat das Jugendamt in Kooperation mit der Hedwig-Dohm-Schule einen Schulversuch begonnen, um dieses Erfolgsmodell auf das Berufsfeld der Kinderpflege zu übertragen, neue Zielgruppen anzusprechen sowie die Ausbildungskapazitäten zu erhöhen. Am 3. Mai 2021 wurde im Jugendhilfeausschuss und am 5. Mai 2021 im Verwaltungsausschuss die Fortschreibung der neuen Ausbildungsform mit 20 Plätzen beim städtischen Träger und der Förderung von 40 Plätzen für die freien Träger bewilligt.
Wichtig ist die Bindung nach Ausbildungsabschluss. Eine Möglichkeit zur Bindung stellt beispielsweise die Übernahme von Absolventen*innen in einer übertariflichen Erfahrungsstufe (Erfahrungsstufe 2 statt wie bislang Einstellung in Erfahrungsstufe 1) zur finanziellen Besserstellung in Verbindung mit einer Bindungsklausel dar. Dies wirkt sich positiv auf die gesamte Karriere aus, wird bei den meisten umliegenden Städten bereits gewährt und ist im Vergleich zu einer Gehaltszulage mit Bindungsklauseln rechtlich unstrittig.
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