Die pädagogisch betreuten Spielplätze sind ein wichtiger Bestandteil der offenen Kinder und Jugendarbeit in Stuttgart. Die Angebote auf den Plätzen haben sich in den vergangenen Jahren deutlich erweitert, zudem haben sich rechtliche wie auch tatsächliche Rahmenbedingungen verändert.
Der Gemeinderat hat zum Doppelhaushalt 2020/2021 deshalb neue Fördergrundsätze beschlossen, welche zu maßgeblichen finanziellen Verbesserungen für die Plätze geführt hat.
Auf der Grundlage eines gemeinsam formulierten inhaltlichen Rahmens wurden drei Angebotsbausteine definiert. Innerhalb dieser drei Angebotsbausteine sind mehrere Umsetzungsstufen möglich; der Förderung der Programmkosten wird beispielsweise die Anzahl der jährlichen Besucher*innen zugrunde gelegt. Während die bisherige Fördersystematik auf einer festen Einteilung der Plätze in drei Kategorien beruhte und die Förderung je Kategorie – unabhängig vom tatsächlichen Angebot – mit derselben Pauschale erfolgte, kann jetzt eine realitätsnahe Ausgestaltung der Förderung erfolgen.
Die Plätze haben damit viele Möglichkeiten, die eigene Arbeit bezogen auf den jeweiligen Sozialraum individuell auszugestalten. Zudem haben alle Plätze die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung gestellt bekommen Fachkräfte auf den Plätzen auszubilden, entweder im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung oder Anerkennungspraktikant*in für den Beruf der Erzieher*in.
Die Fachverwaltung sichert damit die Zukunft der Jugendfarmen und Aktivspielplätze und anerkennt die große Bedeutung der Jugendfarmen und Aktivspielplätze als wichtiger Bestandteil der Stuttgarter Jugendhilfelandschaft.
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