Wohnraumzweckenfremdung endlich wirksam verfolgen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Wohnungsbau, Wohnen
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

647
weniger gut: -160
gut: 647
Meine Stimme: keine
Platz: 
233
in: 
2021

In Stuttgart gibt es ja ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Gemünzt ist diese klar auf die kurzfristige und steuerlich fragwürdige vermietung von Wohnung über AirBnb oder von Firmen wie agenthome oder urbanbnb. Die Wohnungen werden unverholen zur kurzfristigen Miete für Wucherpreise angeboten. Vom Zweckentfremdungsverbot bzw. der Bekämpfung der zu vermutetenden illegalen (und nicht gewidmeten) Hotellerie wie sie in der Branche üblich ist merkt man nichts.

Von der Zweckentfremdungsstelle der Stadt kommt auch nicht viel mehr als ein Schulterzucken auf gemeldete derartige Anzeigen da man ja nicht wisse wo diese Wohnung genau ist (man würde da schon eine Adresse brauchen) und deshalb ja leider nichts machen könne.

Deshalb, personelle Aufstockung der Abteilung und effektives Vorgehen gegen solche Praktiken (die im Übrigen eine totale Wettbewerbsverzerrung gegenüber der Hotellerie darstellen welche Auflagen erfüllen und Steuern entrichten muss) um Wohnungen wieder dem Mietmarkt zur verfügung zu stellen. Selbst in München ist man da aktiver und erfolgreicher.

Kommentare

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Dafür gibt es bereits Unternehmungen der einzelnen Bezirke.

Des Weiteren sollen die hoheitliche Bezirksschornsteinfeger und Schornsteinfeger dazu bewegt werden, sowas zur Meldung zu bringen. Da werden Vermieter angeschwärzt wenn man die Wohnung über Air bnb vermietet.

Glauben Sie wirklich das sowas mehr billigen Wohnraum schafft ;-)

Einerseits sind solche Vermietungen nicht gern gesehen aber eben leider auch absolut notwendig für kurzfristige Vermietungen weil ein Hotel o.ä. auf Dauer einfach zu teuer ist. Zudem bringen diese Vermietungen dem Staat mehr Geld als normale Vermietungen. Auch hier ist es am Ende so, wer vorher über AirBnB vermietet hat wird im Zweifel auch teuer „normal“ vermieten.

Ich habe so ein Haus in der Nachbarschaft. Drei Wohnungen und ein schöner Garten könnten drei Familien dauerhaft beherbergen. Stattdessen hat die Firma homefully das ganze Haus gemietet und bietet die einzelnen 12! Zimmer möbliert zu horrenden Preisen an (520€-860€/pro WG Zimmer) an. Ich finde es persönlich sehr traurig, dass Familien keine Wohnung finden und diese Häuser doch meist nur spärlich besetzt sind. Außerdem fühlt sich natürlich keiner der Bewohner zuständig für irgendwelche Fragen und die Firma ist bei Anliegen nicht zu erreichen. M.E. sollte man solchen Firmen nicht allzu viel Häuser überlassen. Und wenn, dann sollten sie eine Telefonnummer haben und ihren Pflichten im Viertel (Müll, Schnee, Hecke, ...) nachkommen.

Auch in unserer Nachbarschaft gibt es zwei Häuser,die an WGs vermietet werden
600 Euro pro Zimmer.9 Zimmer....
Ein riesiger Garten,der sich wunderbar für Familien mit Kindern eignet.
Leider hat die Vermieterin kein Verständnis
dafür Schade,so wechseln die Bewohner ständig

Wenn diese wichtige Aufgabe "Verfolgung Zweckentfremdung" schon viele Jahre chronisch stark personell unterbesetzt ist, scheint es nicht im Fokus der Wichtigkeit zu stehen. Das muss sich schnell ändern. Seit vielen, vielen Jahren melden die Bürger zurück, dass sie unter Wohnungsmangel (einherg. mit Preistreiberei) leiden, aber wirksame Veränderungen sind noch immer nicht zu sehen.
Wohnen muss in der der Prio ganz nach oben!

Der Wohnungsmangel, Schäden des Allgemeinwohls im Sanierungsgebiet Botnangs, Auseinanderdriften der gesetzlichen Verordnungen mit fehlender Bereitschaft des Baurechtsamts, die - nach dem Polizeigesetz dem Eigentümer obliegende Verpflichtung: für Standsicherheit, für Herstellung der baurechtmäßigen Zustände zu sorgen - zwingend zu erlassen, beherrschen die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart.
Das Zweckentfremdungsverbot des Baubürgermeisters klammert die, seit 20 Jahren behördenkundige, durch nachbarliche bauliche Missstände der Doppelhaushälfte Himmerreichstr. 15 verursachte, Unbewohnbarkeit der zweiten Haushälfte aus.
Es versteht sich von selbst, dass hier - solange dazu keine gesetzliche Verpflichtung der Nachbarin, Eigentümerin der Haushälfte Nöllenstr. 8, nicht vermögenden behinderten, Rentnerin, besteht – auch die kommenden 50 Jahren alles beim Alten verbleibt, die baulichen Missstände, der Hausschwammbefall, sich nur weiter auf Angrenzer ausbreiten.
Es sei denn, dass ein neuer Baubürgermeister kommt, der die Primärpflichten seiner Behörden, den Bürger vom Vermögensschaden zu bewahren, sich an die LBO BW, BauGB und davon abgeleiteten Verordnungen zu halten, kennt.

Also bitte, WGs sind doch keine Zweckentfremdung einer Wohnung. Manchmal halten WGs länger als Ehen. Angebote die auf -bnb enden sind meiner Meinung nach Zweckentfremdung.

@Zizze Zitat: "Einerseits sind solche Vermietungen nicht gern gesehen aber eben leider auch absolut notwendig für kurzfristige Vermietungen weil ein Hotel o.ä. auf Dauer einfach zu teuer ist. Zudem bringen diese Vermietungen dem Staat mehr Geld als normale Vermietungen."

Ich bezweifle stark, dass diese Einnahmen wirklich alle korrekt versteuert werden. Diese Art der Vermietung entzieht den Wohnraum denen, die sich in Stuttgart dauerhaft niederlassen wollen oder müssen.Was Sie machen, ist schönreden einer asozialen Bereicherungsmasche.

@K.A.Lauer
Auch hier ist der Staat gefragt. Ich habe viele Mandanten welche es wirklich sehr gut machen und alles angeben (geht über bestimmte Portale garnicht mehr anders). Viel schlimmer ist der normale Mietmarkt. Was da alles schwarz, unter der Hand und eben überhaupt nicht angegeben wird.... Leider gibt es da auch keine Klassifizierung der „Bösen“, glauben sie mir, da ist echt jeder dabei von der Oma bis zum Daimlermanager.

Zweckentfremdungs- und Leerstandesverbote sind lauter Fremdwörter.
Insoweit seit 20 Jahren um wissentliche Verseuchung von mehreren Grundstücken im Zentrum von Botnang durch Begünstigung der Ausbreitung von Hausschwammbefall seitens des Baurechtsamts durch Aufrechterhalten der städtebaulichen Missstände auf einem Grundstück von 132 qm geht.
Und darüber hinaus noch um – vom Amt für Stadtplanung und Wohnen festgestellten krebserregenden - Altlasten auf drei - an einander grenzenden - Grundstücken und Untätigkeit dessen, billigende Inkaufnahme der Gesundheitsgefährdung aller Bewohner und Besucher deren, da es "keinen Einfluss auf das Baurechtsamt habe" handelt;
Es geht mir zwar um die Beendigung des 20 Jahre langen Leerstands meines Gebäudes, die Verweigerung des Baubürgermeisters Pätzold, Architekten, die Beseitigung städtebaulicher Missstände im Sanierungsgebiet Botnang 1 Franz Schubert Straße zu Chefs- Sache zu erklären, entsprechende Anordnungen zu erlassen, schadet dagegen der Allgemeinheit erheblich.
Schließlich waren bisher auch alle Gelben Karten und Beschwerden für die Katz.

@pilger2016 Haben sie irgendwelche Belege für Ihrer kruden Behauptungen . Dann her damit. Ansonsten erfüllt ihr Kommentar den Tatbestand der üblen Nachrede.

@pilger2016 Das ist hier nicht der richtige Ort, um private Fehden auszutragen. Nehmen Sie sich doch einfach einen guten Anwalt!

11 Rechtsanwälte hatte ich bereits. Jeder wollte nur Vergleiche abschließen, danach Mandat niederlegen. Von "Belegen" gibt es 6 Sachverständigengutachten des Zivilgerichts und mehr als 10 Leitzordner.
Bzgl. „übler Nachrede“ – steht es jedem frei hinzugehen, um sich zu überzeugen.
Die Wahrheit meiner Angaben drängt sich schon aus der Tatsache auf, dass beide zuständigen Ämter im Sanierungsgebiet Botnang 1-Franz Schubert Straße die baulichen Missstände, deren Beseitigung in ihre Amtspflicht fällt, die Missstände behalten, die Gefährdung der Bewohner und Besucher billigend in Kauf nehmen.…
Die Verurteilung der Nachbarn im Zivilgericht - unter Vorbehalt der Baugenehmigung - im 9 Jahre dauernden Verfahren - wurde vom Baurechtsamt durch Falschauslegung der LBO BW vereitelt (der Abbruch der baufälligen schwammbefallenen Grenzgiebelaußenwand samt Fundament sei „baugenehmigungsfreie Instandhaltungsmaßnahme“). Dabei hätte eine Anordnung den, nach dem Polizeigesetz verantwortlichen, Eigentümer bereits 2004 allen Angrenzern die ganze Misere von heute erspart.
Oder kann jemand beweisen, dass das Baurechtsamt sich um Beseitigung der – aus dessen eigenen Versäumnissen entstandenen – Baufehler irgendwann gekümmert hat?

@pilger Also, wenn Sie bereits 11 Anwälte verschlissen haben und keiner davon die Sache bis zum Ende ausfechten wollte, muss ich davon ausgehen, so leid es mir für Sie tut, dass die Sache von vorn herein aussichtslos war. Ich wünsche Ihnen, trotz allen Widrigkeiten, dass Sie irgendwann Ihren Frieden finden.