Die Anregung ist Gegenstand der Planungen zum neuen Quartier Rosenstein sowie der Planungen in Verbindung mit dem Handlungsprogramm "Erlebnisraum Neckar - Ein Masterplan für Stuttgart als Stadt am Fluss"(siehe Stellungnahme zu Vorschlag 61203).
Die alte Eisenbahnbrücke eignet sich insbesondere die aus Norden, Süden und Osten kommenden Radverbindungen zu bündeln und den Radverkehr über die alte Eisenbahnbrücke, durch einen der zwei zukünftig nicht mehr vom Eisenbahnverkehr genutzten Tunnel unter dem Rosenstein hindurch und entlang der neuen Quartiere in Richtung Innenstadt zu führen.
Derzeit wird die Statik der Brücke geprüft, um weitere Nutzungsmöglichkeiten wie die Anlage von Grünflächen oder die Errichtung von baulichen Anlagen für Gastronomie, Kunst und Kultur fundiert ausloten zu können. Alle Nutzungen müssen eng mit dem Landesdenkmalamt abgestimmt werden, da die Brücke zwar als Teil der Sachgesamtheit der Eisenbahnanlagen von Bad Cannstatt bis Feuerbach unter Denkmalschutz steht, jedoch auch als Einzelbauwerk die Eigenschaft eines Denkmals aufweist.
Weiterhin muss mit der Bahn und dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt geklärt werden, ob und zu welchen Bedingungen die Stadt die Brücke übernehmen und für andere Zwecke als für den Eisenbahnverkehr, für den die Brücke rechtlich gewidmet ist, nutzen darf. Neben rechtlichen Fragestellungen sind hierbei insbesondere die Kosten für Sanierung und Unterhaltung des Bauwerkes zu prüfen. Zu berücksichtigen ist zudem, dass Teile der Brücke dem beschlossenen Ausbau der Schleusen im Wege stehen und für diese Konfliktlage gesonderte, voraussichtlich sehr kostenintensive, konstruktive Lösungsansätze gefunden werden müssen. Sobald die technischen Fragen geklärt sind, wird die Verwaltung den Gemeinderat entsprechend informieren, welcher dann die Entscheidungen über die weitere Nutzung der Brücke treffen kann.