Platz:
590
in:
2013
Mit der Baumschutzsatzung werden alle Bäume in diesen Gebieten mit mind. 80 cm Stammumfang, gemessen 100 cm über Erdboden, unter Schutz gestellt. Damit sind alle Handlungen verboten, durch die die Bäume beeinträchtigt werden, auch die Fällung, es sei denn, es liegt eine besondere Genehmigung der Naturschutzbehörde vor. Gleichzeitig kann die Naturschutzbehörde Ersatzpflanzungen verlangen, wenn Eingriffe, die zu Bestandsminderungen führen, stattgefunden haben. Die Stuttgarter Baumschutzsatzung gilt bislang nur für die Innenstadtbezirke und einen Teil von Bad Cannstatt. Wir fordern, dass der Geltungsbereich der Baumschutzsatzung auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt wird.
Gemeinderat prüft:
nein
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