Zweckentfremdung von Garagen kontrollieren und ahnden

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Parken
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

292
weniger gut: -284
gut: 292
Meine Stimme: keine
Platz: 
1728
in: 
2019

Landesbauordnung für Baden-Württemberg
(LBO)1 in der Fassung vom 5. März 2010
§ 37 Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder, Garagen
Die Landesbauordnung schreibt die Nutzung zur Verwendung von Garagen vor. Leider werden Garagen inzwischen als Keller, Abstellraum oder sogar als Kühlraum für Fleisch genutzt und nicht für die Abstellung eines Fahrzeuges genutzt. Aufgrund der engen Parksituation im öffentlichen Raum, vor allem nun auch in den Randbezirken wird dies immer mehr zum Problem für Anwohner die keine Möglichkeit zur Nutzung einer privaten Stellmöglichkeit haben. Hier sollte zweckentfremdeter Raum mit einem Bußgeld oder einer Zweitwohnungsteuer belegt werden.

Kommentare

9 Kommentare lesen

Wo steht dies genau? Die Bauordnung regelt zwar den Bau usw. aber nicht die Verpflichtung zur Nutzung. Selbst wenn die Garage leersteht darf ich auf der Straße parken (ggf. halt mit Parkticket). Eine Pflicht zur Nutzung der Garage besteht nicht und ist auch in manchen Fällen, weil evtl. der Familienvan nicht in die Garage passt auch überhaupt nicht möglich.

Landesbauordnung lesen. Wozu braucht man eine solche Regelung? Dann könnte diese Regelung auch gestrichen werden. Absatz1 schreibt: 1) Bei der Errichtung von Gebäuden mit Wohnungen ist für jede Wohnung ein geeigneter Stellplatz für Kraftfahrzeuge herzustellen (notwendiger Kfz-Stellplatz).

Quatsch, die Bauordnung schreibt den Bau des Stellplatzes vor, aber nicht die Nutzung. Der Garagenbesitzer darf sein Auto genauso am Straßenrand parken, wie jeder andere auch. Was er außer Fahrzeugen sonst in der Garage abstellen oder lagern darf, ist allerdings tatsächlich eine andere Frage.

Er muss sein Auto nicht auf den Stellplatz stellen, aber der Stellplatz muss als Stellplatz nutzbar sein. Einen Kühlraum aus einer Garage zu machen, ist sicher nicht zulässig. Ich gebe "Nine" daher recht. Würden alle Garagen als Garagen genutzt, wäre schon etwas gewonnen.

@Spark123 Natürlich haben sie grundsätzlich recht nur gibt es gerade bei der Nutzung viele Grauzonen, ganz speziell was die Nutzung bzw. wie nutzbar dieser sein muss.

Wenn ich in meiner Garage schon meine Fahrräder und Auto-Winterräder habe, passt kein PKW mehr rein. Also, was machen?!

bnbn

Das stimmt. Wer eine Garage hat, sollte auch darin parken. Alles andere ist faul, rücksichtslos und asozial!

Ich bin der Meinung, dass jeder mit seinem Eigentum machen kann, was er will, soweit er damit nicht in mein Eigentum oder meine Rechte eingreift. Mir ist es vollkommen egal,,was mein Nachbar in seiner Garage macht.

Aber davon abgesehen: Wie soll die Nutzung der Garage bitte überprüft werden? Blockwarte?