Vergnügungssteuer abschaffen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Steuern, Finanzen
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

166
weniger gut: -256
gut: 166
Meine Stimme: keine
Platz: 
2668
in: 
2019

Warum brauchen wir im Jahr 2019 noch eine solche Steuer? Warum muss Vergnügen besteuern werden? Betriebe, die diesen Steuertatbestand erfüllen, zahlen ja auch alle anderen Steuern (ESt/GewSt gegebenenfalls KSt).

Vergnügen ist nichts schlechtes und wird so aber stigmatisiert. Zumal in einer so gestressten, depressiven Welt wie es uns die Medien die ganze Zeit glaubhaft machen wollen, wäre mehr Vergüngen von Vorteil.

Es senkt gegebenenfalls die Krankheitskosten (mehr Wohlgefühl anstatt Arztbesuche) und animiert Manche, sich geschäftlich zu betätigen (und damit ist nun nicht die Prostitution gemeint), wodurch dann wieder Ertragsteuern gezahlt werden.

Vergnügungsteuer ist Old School.

Kommentare

9 Kommentare lesen

Zitat "Warum brauchen wir im Jahr 2019 noch eine solche Steuer Warum muss Vergnügen besteuern werden?"
Steuern brauchen lediglich einen Tatbestand, aber zu ihrer Einführung braucht es keine Begründung. Die Antwort auf Ihre Frage ist: Weil es möglich ist.

Zitat "Vergnügen ist nichts schlechtes und wird so aber stigmatisiert."
Ich schätze, Sie sind der einzige Mensch auf der Welt, der meint, daß Vergnügen durch das Belegen mit einer Steuer stigmatisiert und zu etwas Schlechtem wird.

Weiterhin schätze ich, daß 99,9% aller hier am Bürgerhaushalt Mitarbeitenden nicht aus dem Stegreif sagen können, wofür überhaupt Vergnügungssteuer erhoben wird.
Folglich wird sich auch NIEMAND von dieser Steuer davon abhalten lassen, entsprechend steuerpflichtigen Vergnügungen nachzugehen. Ihre Begründung zu diesem kostenneutralen "Vorschlag" ist absolut an den Haaren herbeigezogen.

Im Gegenteil wird ein Schuh draus: Unsere Spaßgesellschaft hat Geld im Überfluss für Amüsement, klagt aber gleichzeitig über zu hohe Mieten und will die Butter immer noch ein bißchen billiger kaufen.
Also rauf mit der Vergnügungssteuer.

Hallo SDWAN,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Es läuft wie vorherehbar :-). Sie zeigen, dass Sie nicht aus dem Steuermetier sind. Also, defintiv weiß ich, da ich kein Erimit bin, dass ich nicht, wie von Ihnen geschätzt, diesbzgl. der Einzige bin.

Auch das mit dem "NIEMAND" stimmt nicht, wie ich aus Unterhaltungen weiß. Wie immer werden Kosten und damit auch Steuern so weit wie möglich auf die Nachfrageseite abgewälzt, wodurch sich die Preise erhöhen. Meist zum Nachteil der jüngeren Menschen, die im Vergelich zu älteren weniger vermögend sind.

Und natürlich, wenn Sie mal nicht nur die Nachfrageseite, sondern auch die Angebotsseite betrachten, gibt es wie ich auch selbst weiß, Menschen, welche die Vergüngungssteuer abschreckt, dahingehend unternehmerisch tätig zu werden, denn es ist eine ganz normale ökonomische Kalkulation, wie bei jedem anderen Gewerbe. Das heißt, auch hier haben die meisten Start-ups nicht Geld im Überfluss.

Es ist ganz einfach aus Staatssicht, ein demeritorisches Gut, wie Zigaretten, das der Staat zur Reduzierung der Nachfrage künstlich verteuert.

Im übrigen ist nicht das Nachgehen der Vergnügung steuerpflichtig.
Aber immer gut, wenn man was kommentiert. Das macht eine lebhafte Demokratie aus.

Vergnügen zu besteuern finde ich systematisch auch falsch. Allerdings finde ich es bei einem Teil der der Gewerbe, die unter die Vergnügungssteuer fallen, z.B. Spielautomaten, schon gut, dass sie besteuert werden. Mit einer bloßen Streichung der Vergnügungssteuer ist es deshalb, meiner Meinung nach, nicht getan. Es bräuchte eine größere Reform, um gezielter zu besteuern.

@Hans-Erna Lachnich

Stimmt, ich bin nicht aus dem Steuerfach, habe aber gelernt, daß Steuern öffentliche Abgaben sind, die ein Gemeinwesen kraft Zwangsgewalt in einseitig festgesetzter Höhe und (im Gegensatz zu Gebühren und Beiträgen) ohne eine Gegenleistung von natürlichen und juristischen Personen seines Gebietsbereichs erhebt.
Mithin ist an meinem ersten Absatz wahrscheinlich nicht viel auszusetzen, auch wenn es ein Steuerberater oder ein Finanzminister vielleicht anders formulieren würden.

Weiterhin haben Sie Recht: Die Vergnügungssteuer wird auf die Konsumenten abgewälzt. Das ist bei vielen indirekten Steuern der Fall und dient dem Gebot der Unmerklichkeit.

Ich glaube übrigens auch nicht, daß Sie ein Eremit sind, denn dann würden Sie hier gar nicht mitmachen.

Ich glaube eher, daß wir mit dieser Ihrer Aussagen weiterkommen (Zitat) "wenn Sie mal nicht nur die Nachfrageseite, sondern auch die Angebotsseite betrachten, gibt es wie ich auch selbst weiß, Menschen, welche die Vergüngungssteuer abschreckt, dahingehend unternehmerisch tätig zu werden,..."

Infolge dieser Aussage beschleicht mich das Gefühl (Sie müssen nicht Ja sagen, auch falls ich richtig liege), daß Sie ein Gewerbe eröffnen wollten, jedoch gemerkt haben, daß Sie infolge dessen, daß Sie die VSteuer hinzurechnen müssen, keinen marktfähigen Preis mehr erzielen können. Das ist zwar Schade, aber so ist die Welt.

Für alle anderen Nicht-Steuerfachleute: In Stuttgart fällt Vergnügungssteuer auf folgende Tatbestände an
- Wettbüros
- Spiel- und Musikautomaten
- Billard, Dart u.ä. Spielgeräte
- Pornokinos, Striplokale und ähnliche Einrichtungen
- Einrichtungen zur "Einräumung" sexueller Dienstleistungen einschl. Sauna- und Swingerclubs etc.

Im Übrigen: Bei keinem Betrieb, der obige Dienstleistungen anbietet, spricht man im Falle einer Existenzgründung von einem Start-Up.

Nein, die Vergnügungssteuer müsste eigentlich steigen. Alleine wegen der Suchtprävention.

Neben der Hundesteuer und der Grundsteuer ist die Vergnügungssteuer eine der wenigen kommunalen Steuern. Ich bin immer für Steuersenkungen. Nur mit Steuersenkungen müssen auch Einsparungen kommen. Sonst endet das im Schuldendesaster.

Wenn sie also Einsparungen in gleicher Höhe wie die Vergnügungssteuer unterstützen, dann bin ich ganz bei ihnen.

@ pdv: Die Gewerbesteuer haben sie vergessen, ist noch vor der Grundsteuer die Haupteinnahmequelle der Kommunen ;) Aber zurück zum Thema: Sehs wie galbinupf: Vergnügungssteuer sollte differenzierter sein, zwischen Prostitution, Glücksspiel, Dart und Pornokino gibts halt ziemliche Unterschiede.

@HeslachRulez . Sie haben recht. Danke für den Hinweis. Und bei Vergnügungssteuern werden schon immer Unterschiede bei den Gewerben gemacht.

@SDWAN: Gerne würde ich näher auf Ihre Ausführungen eingehen, aber es ist gerade 9.20 Uhr und tatsächlich habe ich jetzt dann ein Termin beim Steuerberater und nein, nicht in eigener Sache und auch nicht im Zusammenhang mit einer Unternehmung, die unter die Vergnügungssteuer fällt. Im Übrigen habe ich auch nicht vor, selbst eine solche in Angriff zu nehmen und wenn es um ein steuerliches Gutachten geht, sieht das anders aus, als Kommentare hier im Bürgerhaushalt. Aber vielleicht kurz soviel: Mit einem geringen Stolz, denn ich nicht abstreiten möchte, hat der Landtag von BW durch mein alleiniges Tätigwerden ein neues fomelles Gesetz verabschiedet, das bereits in Kraft getreten ist.

@Hans-Erna Lachnich
Brauchen Sie nicht...wobei, jetzt wo Sie uns schon neugierig machen: Welches neue "formelle Gesetz" wurde denn allein auf Ihre Anregung hin vom Landtag beschlossen?