Zitat Seite Stadt Stuttgart: "Die FamilienCard kann für alle Stuttgarter Kinder und Jugendliche (...), ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Gesamtbetrag der Jahreseinkünfte (nach § 2 Abs.3 EstG) 70.000 Euro nicht übersteigt. Diese sind (...) durch den Einkommensteuerbescheid aus dem Vorjahr nachzuweisen."
Es müssen unbedingt auch die Vermögensverhältnisse mit einbezogen werden. Es kann nicht sein, dass Familien, die Wohneigentum besitzen oder Einkünfte aus Mieteinnahmen beziehen, ein Anrecht auf die FamilienCard haben. Es gibt in unserer Umgebung mehrere Haushalte, die z.B. trotz mietfreien Wohnens bei Verwandten oder nach Erbschaft und folgendem Erwerb einer Immobilie nach wie vor die FamilienCard erhalten. Die FamilienCard ist eine tolle Sache für wirklich bedürftige Familien (wir sind zu Recht keine davon), aber hier ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet und das Geld landet häufig nicht bei denen, die es wirklich brauchen.
Missbrauch bei FamilienCard unbedingt eindämmen und Vergabekriterien ändern
Platz:
1259
in:
2019
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