Beim Kauf von Eintrittskarten für Einrichtungen soll für Nutzer des ÖPNV generell der ermäßigte Tarif gelten. Bei Vorlage eines gültigen VVS-Tickets an der Kasse (egal ob AboTicket oder Einzelfahrt) wird ein teilweiser oder vollständiger Rabatt auf den Eintritt gewährt. Dies wird auf möglichst viele Einrichtungen in Stuttgart ausgeweitet, an denen vor Einlass ein Eintrittsgeld bezahlt werden muss (bspw. Museen, Schwimm-/Freibäder, Wilhelma, Planetarium, Konzert- und sonstige Veranstaltungs- und Freizeitangebote). Auf die Regelung wird bei der Auflistung der Preise klar und deutlich hingewiesen. Der Verlust von Eintrittsgeldern durch eine Ausweitung der Ermäßigungen auf ÖPNV-Nutzende kann durch eine gleichzeitige Erhöhung des Normalpreises ausgeglichen werden.
Begründung:
Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel statt des eigenen PKW entlastet die Allgemeinheit in Stuttgart in vielfältiger Hinsicht. Die Fahrpreise sind dem Einzelnen dabei jedoch direkt als Kosten ersichtlich und können von der Nutzung des ÖPNV abhalten. Durch die Maßnahme wird deshalb der gesellschaftliche Nutzen der ÖPNV-Benutzung sichtbar gemacht und honoriert. Die Nutzung des Autos wird dagegen unattraktiver. Bisherige Vergünstigungen für VVS-Abokunden sind rar und in der Anwendung kompliziert, da bereits vor dem Besuch der Einrichtungen online ein Gutschein erstellt werden muss.
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