Streusalzverbot kontrollieren

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kontrollen
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

348
weniger gut: -203
gut: 348
Meine Stimme: keine
Platz: 
910
in: 
2017

Seit Jahren schon darf auf Gehwegen aus Umweltschutzgründen kein Streusalz mehr verwendet werden. Trozdem kann man im Winter sehen, dass manche Gehwege vom Salz richtig weiß sind. Die Stadt sollte die Hausbesitzer dieser Grundstücke auf das Verbot ansprechen. Was nutzen denn Gesetze und Verordnungen, wenn niemand kontrolliert.

Kommentare

11 Kommentare lesen

Es gab mehrfach eine Eis-Wetterlage und da sind dann geringste Mengen Streusalz das kleinere Übel in den steilen Hanglagen, zu Knochenbrüchen bei älteren Mitbürger durch Stürze.
Das Verbot kam doch nur deswegen zu Stande, weil viele Mitbürger zu faul waren, mit der Schneeschippe den Schnee weg zu schaufeln, so wie es nach der Satzung ihre Pflicht war und ist. Statt dessen fuhren sie mit ihrem "3-Tonnen-SUV" in den nächsten Baumarkt und luden ihn mit billigem Streusalz voll. Im Anschluss nahmen sie eine kleine Blechschaufel und schaufelten Zentner weise dieses Streusalz auf die 30 cm hohe Schneedecke, um diese damit "weg zu schmelzen". Alles nur deswegen, sich im Angesicht der Nachbar ja nicht die Blösse geben zu müssen, ein oder zwei Mal im Jahr mit einer Schneeschippe zu Werke zu sein. Und jetzt sollen eben die alten Menschen stürzen, damit sehr bald wieder mehr Platz im "sauberen Städ'le" ist für die jungen dynamischen SUV-Fahrer.

Stellen sie sich das so in etwa vor, oder wie ?

@PS33469
Könnten Sie bitte bei Gelegnheit auch mal sachlich argumentieren?

@ Faulpelz
Ihnen zu Liebe mache ich das. Das Streusalzverbot sollte dahin gehend gelockert werden, dass bei einer "Eis"-Wetterlage das Ausbringen geringer Mengen Streusalz erlaubt sein soll. Weiterhin verboten bleiben soll das "Abtauen von dicken und weichen Schneeschichten" mit Streusalz, wenn diese mit einem Schieber und Besen beseitigt werden können und hinterher Streusplitt ausgebracht werden kann, um die Glätte zu so zu mindern, damit keine akute Rutschgefahr mehr besteht. Die Momentane rechtliche Regelung sieht nach meiner Ansicht keine ausreichende Regelung für die Situation bei Glatteis vor, was zu gefährlichen Unfällen führen kann, trotz Ausbringen von Streusplitt.
Ich lehne den Vorschlag ab, weil nicht auf Verdacht ein Grundstückseigentümer, oder dessen Mieter angeklagt werden können, Streusalz vor ihrem Grundstück gestreut zu haben. Dies würde rechtsstaatlichem Vorgehen widersprechen und wäre daher schon einmal grundsätzlich gar nicht zulässig. Um eine Anklage überhaupt erheben zu können, müsste von zwei Personen eine Beobachtung gemacht und bezeugt werden. Ein Bild, oder Video ist nicht als Beweismittel zugelassen, wenn es nicht um die Ermittlung bei Schwerst-Kriminalität geht. Aber ich bezweifle in dem Fall sogar ernsthaft, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln könnte, wenn jemand bei Glatteis geringe Mengen Streusalz ausbringt, um die allgemeine und heimtückische Sturzgefahr dadurch zu mindern.

@PS33469
Ich sage es ja nur ungern, aber da muß nichts gelockert werden. Die Regelung für normales Eis und Schneewetter ist hinreichend, nur sind die Leute in der Regel a) zu faul, ordentlich zu schippen und zu streuen, b) zu geizig für einen Winterdienst und c) wieder zu faul, um die nach Abtauen entstehenden Split-Mengen wieder aufzufegen (bzw. d) wieder zu geizig, um sie auffegen zu lassen).

Bei Blitzeis etc. darf durchaus Streusalz verwendet werden.
Steht in §6 Absatz 2 Satz 2 der Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart.

Und zwecks Ihrer Bedenken der Rechtswidrigkeit: Die persönliche Inaugenscheinnahme durch einen Vollzugsbeamten oder durch die Verwaltung beauftragte Person genügt.

M.E. ist der Vorschlag durchaus vernünftig.

@ grandnagus
Ich stimme zu, wenn diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden, welche verbotener Weise bei Schnee mit Salz gestreut haben.

Aber wie soll denn durch die nachträgliche Inaugenscheinnahme unterschieden werden, ob das Salz bei Schnee, oder bei einer Glatteissituation ausgestreut wurde und von wem (evtl. Nachbarn)? Das geht praktisch doch gar nicht !

Besser wäre es, vor dem Wintereinbruch jedes Jahr einen Hinweisflyer an die Bevölkerung zu verteilen und über SWR und StZ zu informieren (Medienoffensive). Der Hinweisflyer sollte persönlich adressiert werden und in mehreren Sprachen gehalten sein, weil es jedes Jahr einen hohen Anteil neu zugezogener Bürger ausländischer Herkunft gibt, welche das Verbot von Streusalz bei Schnee nicht kennen. Evtl. könnte auch die Satzung in aktueller Form immer gleich mit verschickt werden, damit das vergessene Wissen nach jedem Sommer wieder aufgefrischt wird. Der Flyer könnte möglicherweise auch bei den Händlern für Streusalz hinterlegt und dort an die Kunden mitgegeben werden.

Klar ist, dass es nicht genügt, sich nur auf die bestehende Satzung zu stützen, wenn einerseits Streusalz ohne Flyer verkauft werden darf und dieses Wissen nicht permanent aufgefrischt wird durch aktuelle Information.
http://www.stuttgart.de/stadtreinigung

Der Vorschlag ist gut.
Flyer kosten viel (Steuer-)Geld und es ist zweifelhaft, ob diese nicht ungelesen im Müll landen würden. Sinnvoller wäre es, wenn auf den Streusalzverpackungen unübersehbare Hinweise bezüglich der Anwendung aufgebracht werden müssten. Nur kann dies nicht im Rahmen des Bürgerhaushalts geregelt bzw. umgesetzt werden.

@ Faulpelz
Natürlich würde ein finanzieller und kontinuierlich anfallender Aufwand hinter einer jährlichen "Flyer"- Aktion stecken. Andererseits aber würde dadurch Schaden an der Umwelt präventiv vermieden werden, der viel Lebensqualität und dessen Behebung schlussendlich auch viel Geld kosten würde, wenn beispielsweise versalzene Böden ausgetauscht werden müssten, damit dort zukünftig wieder etwas wachsen könnte. Die Bäume am Fahrbahnrand sind wertvolle Schattenspender und deren Neupflanzung würde auch immer wieder sehr viel Geld kosten. Daher lieber in eine präventive "Flyer"- Massnahme investieren, als hinterher den angerichteten Umweltschaden reparieren, was noch viel mehr kosten dürfte.

@PS33469
Haben Sie sich mal überlegt, welche und wie viele Ressourcen verschwendet werden, wenn jeder Haushalt jedes Jahr mit einem Flyer beglückt werden soll, der dann oftmals ungelesen im Müll landet? Auch das belastet nämlich die Umwelt.

Also ich wäre dafür, mit dem Streusalz auch die Haftung dafür abzuschaffen daß (nicht nur alte!!!) Leute aus Eitelkeit keine ordentlichen Schuhe tragen und auf eine Gehhilfe verzichten. Es ist absurd - wenn im Winter jemand vor meinem Haus von den Plateausohlen stürzt, dann hafte ich weil angeblich nicht ordentlich geräumt ist. Wenn das im Sommer passiert dann hab ich Glück gehabt. Ich hatte vor Jahren in Hanglage schon mal den Spass mit dem Sturz einer schwangeren Frau vorm Haus. Es war geräumt, die Temperaturen über Null, es war einfach nur naß - Aber die Dame hatte Ballerinas mit glatten Ledersohlen an...

@tuctuctuc, sie sprechen mit aus der Seele. Ich finde es auch unmöglich, dass ich dafür hafte, wenn jemand mit untauglichem Schuhwerk unterwegs ist. Die Menschen sollten wieder selbst Verantwortung für sich übernehmen und dem Wetter angepaßte Fußbekleidung tragen.